Ausnahmegesetze
Ausnahmegesetze.
1. Aufhebung; Frage des Bestehens:
Bd. 306, 4. Sitz. S. 45D, Bd. 306, 4. Sitz. S. 48B.
Bd. 306, 8. Sitz. S. 109A, Bd. 306, 8. Sitz. S. 120A.
Bd. 309, 96. Sitz. S. 2892A.
2. Resolution des Haushaltsausschusses zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1915: den Bundesrat zu ersuchen, die gegen einzelne Teile des deutschen Volkes gerichteten gesetzlichen Ausnahmebestimmungen alsbald zu beseitigen:Bd. 315, Nr. 56 unter II e.
Bd. 306, 7. Sitz. S. 93D.
Bd. 306, 8. Sitz. S. 108D, Bd. 306, 8. Sitz. S. 115D, Bd. 306, 8. Sitz. S. 118D, Bd. 306, 8. Sitz. S. 124A. — Angenommen.
3. Resolution Bernstein u. Gen. zum Etat des Reichskanzlers für 1912, den Herrn Reichskanzler zu ersuchen:
dafür Sorge zu tragen, daß schleunigst alle zurzeit bestehenden gegen einzelne Parteien, Schichten oder Klassen der Bevölkerung gerichteten Ausnahmebestimmungen aufgehoben werden, insbesondere:
alle aus einem bestimmten religiösen oder religionslosen Bekenntnis abgeleiteten, tatsächlich bestehenden Beschränkungen der Gleichberechtigung,
das Gesetz, betreffend den Orden der Gesellschaft Jesu, die gegen den Gebrauch einer nichtdeutschen Muttersprache gerichteten Ausnahmegesetze und -vorschriften,
die preußischen, gegen die polnisch sprechenden Teile der preußischen Bevölkerung gerichteten Enteignungs- und Ansiedlungsgesetze,
die gegen ländliche Arbeiter und das Gesinde in Einzelstaaten gerichteten Strafvorschriften sowie die Gesindeordnungen,
die gegen die Arbeiter gerichteten Beschränkungen in der Verwertung ihrer Arbeitskraft, insbesondere die gegen die Ausübung ihres Koalitionsrechts gerichteten Strafvorschriften des § 153 der Gewerbeordnung und die Anwendung der Strafvorschriften der Nötigung, der Erpressung und des groben Unfugs gegen die Ausübung des Koalitionsrechts der Arbeiter: Bd. 320, Nr. 690 unter E. Bd. 309, 96. Sitz. S. 2892A, Bd. 309, 96. Sitz. S. 2933B. — Dem Verfassungsausschuß überwiesen.
4. Siehe auch Polen.
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