Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Bevölkerung. Geburten, Gesundheitsverhältnisse, Geschlechtskrankheiten. — Bevölkerungspolitik



Bevölkerung. Geburten, Gesundheitsverhältnisse, Geschlechtskrankheiten. — Bevölkerungspolitik. — Siehe auch Säuglingsfürsorge.

A. Bevölkerung, Stand.

Notwendigkeit des Ersatzes der Kriegsverluste, Maßregeln: Bd. 306, 29. Sitz. S. 617D, Bd. 306, 29. Sitz. S. 629C.

Geburtenrückgang, Ursachen:

Bd. 306, 29. Sitz. S. 630D.

Bd. 307, 51. Sitz. S. 1171D.

Bd. 307, 52. Sitz. S. 1200C.

Bd. 312, 162. Sitz. S. 5067B.

Geburtenrückgang, Geburtenziffer, Rückgang; Folgen des Krieges:

Bd. 309, 89. Sitz. S. 2630A, Bd. 309, 89. Sitz. S. 2631D, Bd. 309, 89. Sitz. S. 2633C.

Bd. 312, 171. Sitz. S. 5328C, Bd. 312, 171. Sitz. S. 5352A, Bd. 312, 171. Sitz. S. 5352C, Bd. 312, 171. Sitz. S. 5368A.

Geburtenrückgang, Anteil der Aerzte am Geburtenrückgang: Bd. 312, 171. Sitz. S. 5354C.

Gesundheitszustand und Sterblichkeit des deutschen Volkes, Einfluß des Krieges, Erkrankungen an Seuchen und Todesfälle, Statistisches:

Bd. 309, 88. Sitz. S. 2581D ff.,

Bd. 309, 89. Sitz. S. 2630D, Bd. 309, 89. Sitz. S. 2633B, Bd. 309, 89. Sitz. S. 2634B, Bd. 309, 89. Sitz. S. 2634C.

Bd. 312, 171. Sitz. S. 5363A, Bd. 309, 171. Sitz. S. 2369A, Bd. 312, 171. Sitz. S. 5370C, Bd. 312, 171. Sitz. S. 5371A, Bd. 312, 171. Sitz. S. 5371C.

Gesundheitszustand und Sterblichkeit des deutschen Volkes, Einfluß der Kriegsernährung auf die Gesundheit: Bd. 312, 171. Sitz. S. 5363C, Bd. 312, 171. Sitz. S. 5369C.

Gesundheitszustand und Sterblichkeit des deutschen Volkes, Sterblichkeit der älteren Leute, bei den mittleren Altersstufen, Statistik der Krankenkassen: Bd. 312, 171. Sitz. S. 5364C ff.

Gesundheitszustand und Sterblichkeit des deutschen Volkes, Sterblichkeit der Kinder, Schulkinder usw.: Bd. 312, 171. Sitz. S. 5363D, Bd. 312, 171. Sitz. S. 5370A.

Gesundheitszustand und Sterblichkeit des deutschen Volkes, Uneheliche Kinder s. "Kinder, Kinderschutz" und "Säuglingsfürsorge".

Gesundheitszustand und Sterblichkeit des deutschen Volkes, Angebliches Verbot der Veröffentlichung von Mitteilungen über den Gesundheitszustand des Volkes: Bd. 312, 171. Sitz. S. 5366C, Bd. 312, 171. Sitz. S. 5369B, Bd. 312, 171. Sitz. S. 5371B.

Geschlechtskrankheiten, Zunahme: Bd. 312, 171. Sitz. S. 5366D.

Geschlechtskrankheiten, Verbreitung im Heere siehe Reichsheer unter 164b.

B. Bevölkerungspolitik, Bekämpfung des Geburtenrückgangs, der Geschlechtskrankheiten.

1. ResolutionDr. Hitze, Dr. Spahn, Gröber zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1916: die Anträge Bd. 318, Nr. 294 und 308 einem besonderen Ausschusse zu überweisen, mit dem Auftrage, neben den in den Anträgen angeregten Forderungen auch noch sonstige Maßnahmen in Gesetzgebung und Verwaltung (Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten; Ausbau der Reichsversicherung, der Beamtenbesoldung, des Wohnungsgeldzuschusses, der Hinterbliebenenfürsorge, der Steuergesetzgebung usw. im Sinne einer besonderen Berücksichtigung der kinderreichen Familien u. a.) vorzuberaten, die geeignet sind, dem bedrohlichen Geburtenrückgang entgegenzuwirken: Bd. 318, Nr. 309.

Bd. 307, 51. Sitz. S. 1170B, Bd. 307, 51. Sitz. S. 1171C, Bd. 307, 51. Sitz. S. 1173A.

Bd. 307, 52. Sitz. S. 1190B, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1198D, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1199C.

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1251B. — Angenommen.

Maßnahmen in Preußen: Bd. 307, 52. Sitz. S. 1196B.

2. AnfrageDr. van Calker, Frommer, Dr. Hitze, Krätzig, Marquardt, Mumm, Dr. Quarck, Dr. Struve: Wie der Vertreter des Kriegsministeriums, Herr Oberstabsarzt Professor Dr. Schwiening, in der Sitzung des Reichstagsausschusses für Bevölkerungspolitik (Nr. 21 seiner Drucksachen) am 22. März mitteilte, werden den Landesversicherungsanstalten die geschlechtskrank gewesenen, früher versicherungsberechtigten Heeresangehörigen nur mit deren Einverständnis gemeldet, sofern nicht eine allgemeine Mitteilungspflicht eingeführt wird.

Ist der Herr Reichskanzler bereit, gemäß § 115 der Reichsversicherungsordnung auch auf die Heeres- und Marineverwaltung dahin einzuwirken, daß auf an sie ergehende Ersuchen der Vorstände der Landesversicherungsanstalten, Versicherte, die während ihrer Dienstzeit geschlechtlich erkrankt waren, ohne deren besondere Befragung, den bezeichneten Versicherungsträgern zwecks weiterer Fürsorge von ihr namhaft gemacht werden?

Erkennt der Herr Reichskanzler an daß Mitteilungen über den Gesundheitszustand von Personen durch Behörden und durch Aerzte an die) Träger der Sozialversicherung und an die von den Landesversicherungsanstalten eingerichteten Beratungsstellen, wenn diese Mitteilungen im Interesse der Gesundung dieser Personen erfolgen, nicht als unbefugt erachtet werden können und daher von der Strafbestimmung des § 300 des Strafgesetzbuchs nicht betroffen werden?: Bd. 320, Nr. 706.

Bd. 309, 93. Sitz. S. 2746A. — Beantwortet.

3. Arbeitsplan und Tätigkeit des Ausschusses, Arbeitsmethode:

Bd. 309, 89. Sitz. S. 2629D.

Bd. 311, 130. Sitz. S. 4045C.

Bd. 312, 170. Sitz. S. 5301D.

4. Erster Teilbericht des 16. Ausschusses für Bevölkerungspolitik, betr. die Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten im Heere und der Gesamtbevölkerung:Bd. 321, Nr. 912 — Bildung eines Unterausschusses: Bd. 321, Nr. 912 S. 2. — Erster und zweiter Teilbericht des Unterausschusses: Bd. 321, Nr. 912 S. 27 u. 41.

Bd. 310, 115. Sitz. S. 3566C.

Schulbelehrung. Antrag des Freiherrn v. Bissing im Herrenhause: Bd. 321, Nr. 912 S. 48.

Petitionen:Bd. 321, Nr. 912 Ziff. 2.

Bd. 310, 115. Sitz. S. 3567B. — Für erledigt erklärt.

Anträge des (16.) Ausschusses für Bevölkerungspolitik, betr. Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten im Heer, Erhebungen über Zahl und Behandlung von Erkrankten, Errichtung von Soldatenheimen usw.: Bd. 321, Nr. 912 Ziff. 1A, I, 1 —15, II, III.

Bd. 310, 115. Sitz. S. 3567A. — Angenommen.

Weitere Anträge des Ausschusses für Bevölkerungspolitik, betr. Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten in der Gesamtbevölkerung.

1. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen — unbeschadet einer allgemeinen Aenderung und Ergänzung des § 300 des Reichsstrafgesetzbuchs —, Vorsorge dafür zu treffen, daß eine Mitteilung an zur öffentlichen Fürsorge berufene Behörden, wenn das Schweigen im allgemeinen Staatsinteresse, etwa zur Verhütung der sonst drohenden Verbreitung von ansteckenden Krankheiten gebrochen wird, nicht als unbefugt für Behörden und für behandelnde Aerzte erachtet werden kann.

2. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, eine Ergänzung des Reichsstrafgesetzbuchs durch eine Gesetzesvorlage nach der Richtung zu bringen, daß jede Person, die, obwohl sie weiß oder wissen mußte, daß sie geschlechtskrank ist, trotzdem geschlechtlich verkehrt, bestraft werden kann.

3. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen:

a) in das Reichsgesetz, betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, wirksame Vorschriften zur Ueberwachung und Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten aufzunehmen;

b) die verbündeten Regierungen zu veranlassen, nach einheitlichen Gesichtspunkten Maßnahmen zur Verhütung und Eindämmung der geschlechtlichen Erkrankungen zu schaffen, vor allem den Ausbau der von den Landesversicherungsanstalten und Krankenkassen geschaffenen und zu schaffenden Beratungsstellen zu Einrichtungen für die Gesamtbevölkerung im Rahmen der kommunalen Verwaltung;

c) auf dem Wege der Verhandlung mit den Bundesstaaten dahin zu wirken, daß in allen Kreisen und unteren Verwaltungsbezirken die auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege erforderlichen Einrichtungen (z. B. Säuglings-, Kinder-, Mutter-, Wohnungs- und Tuberkulosefürsorge, Beratungsstellen für Geschlechtskranke, für Kriegsbeschädigte) getroffen werden;

d) den Ausbau der Krankenkasseneinrichtungen zur Bekämpfung der geschlechtlichen Erkrankungen nachhaltig zu unterstützen;

e) geeignete Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere durch Reichsgesetz, daß auf dem Wege der lückenlosen Meldung geschlechtskranker Versicherter von Behörden an die Landesversicherungsanstalten die Wirksamkeit der "Beratungsstellen" unterstützt wird;

f) eine Heranziehung der Lebensversicherungsgesellschaften zum Kampfe gegen die Geschlechtskrankheiten befördern zu wollen;

g) den Ausbau einer sorgsamen Statistik aller Erkrankungsfälle an Tripper, Schanker und Syphilis zu veranlassen;

4. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, in allen Bundesstaaten zu veranlassen, daß als pflichtmäßiges Prüfungsfach bei der ärztlichen Staatsprüfung auch Haut- und Geschlechtskrankheiten zu betrachten sind: Bd. 321, Nr. 912, Ziff. 1 B 1 — 4.

Bd. 310, 115. Sitz. S. 3567B. — Angenommen.

5. Entwürfe

a) eines Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten und

b) eines Gesetzes gegen die Verhinderung von Geburten:Bd. 323, Nr. 1287 in Verbindung mit dem Zweiten Teilbericht des Ausschusses für Bevölkerungspolitik, betreffend Schutz für Mutter und Kind: Bd. 322, Nr. 1087, Bd. 322, Nr. 1199.

Erste Beratung: Bd. 311, 130. Sitz. S. 4045A, Bd. 311, 130. Sitz. S. 4046B — Ueberweisung an den 16. Ausschuß. — Unerledigt.

Anträge des (16.) Ausschusses für Bevölkerungspolitik: Der Reichstag wolle beschließen:

A. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß für die Ausnahmen von den Beschäftigungsbeschränkungen weiblicher und jugendlicher Arbeiter, die seit Kriegsbeginn durch das Ermächtigungsgesetz vom 4. August 1914 gestattet sind, durch bundesrätliche und kriegsamtliche Verordnung oder Anweisung einheitlich für das Reichsgebiet baldmöglichst folgendes Mindestmaß von Arbeiterschutz während der Kriegszeit zur Einhaltung vorgeschrieben wird:

1. bei regelmäßigem Tag- und Nachtbetrieb in der Regel die Achtstundenschicht, bei den übrigen Betrieben in der Regel die Zehnstundenschicht;

2. mindestens jeden zweiten Sonntag völlige Ruhezeit;

3. Wöchnerinnenschutz während zehn Wochen, von denen bis zu drei Wochen vor der Niederkunft liegen können, unter entsprechender Ausdehnung der Reichswochenhilfe;

4. besondere Schutzvorschriften für die Beschäftigung mit giftigen und explosiven Stoffen;

Ausnahmen im Rahmen vorstehender Beschränkungen find nur für einzelne Betriebe zulässig; dabei sind besondere Bedingungen bezüglich der Arbeitsstunden und Pausen, der Sonntags- und Nachtarbeit, der Ueberstunden, der Unfallverhütung, der Einrichtung von Umkleide- und Waschräumen, der tunlichsten Trennung der Geschlechter, der Aufenthalts- und Eßräume vorzusehen, wie die Gefahren für Gesundheit und Sittlichkeit möglichst zu verhüten;

5. daß das Hausarbeitgesetz vom 20. Dezember 1911 und seine Fachausschüsse für Lohnschutz zur schleunigen Durchführung gelangen;

6. daß die Wiederherstellung einer ausreichenden Gewerbeaufsicht und der berufsgenossenschaftlichen Unfallaufsicht so rasch als möglich erfolgt, insbesondere herbeiführen zu wollen, daß die im militärischen Dienst befindlichen Gewerbeinspektionen (berichtigt: Gewerbeinspektoren) ihrem Amt zur Verfügung gestellt werden, daß die Zahl der Aufsichtsbeamten systematisch vermehrt, besonders auch weibliche Beamte und Arbeiter in höherer Zahl angestellt werden, und daß eine angemessene Zahl hygienisch vorgebildeter Beamten bei der Anstellung Berücksichtigung findet, sowie daß für die so ausgebaute Gewerbeaufsicht eine ausreichende Mitwirkung bei der Organisation der kriegsamtlichen Stellen für den vaterländischen Hilfsdienst gesichert wird.

B. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, durch Einwirkung auf die Bundesregierungen ein einheitliches und durchgreifendes Vorgehen aller beteiligten Verwaltungsbehörden zu veranlassen

1. in der Aufnahme "anständiger Lohnklauseln" namentlich für die weibliche Arbeit in alle behördlichen Lieferungsverträge,

2. in der Beibehaltung und dem Ausbau der im Kriege zwischen den Unternehmer- und Arbeiterorganisationen entstandenen Arbeitsgemeinschaften und Schlichtungskommissionen und ihres tariflichen Frauenschutzes,

3. in der Schaffung, Ausdehnung und besseren finanziellen Ausstattung der Beratungsstellen für Säuglingsfürsorge, für Schulkinderpflege und für Kinderhortwesen, im Ausbau und in der Beaufsichtigung der Kinderkrippen, Kindergärten und Schulhorte, in der Ausgestaltung des Aufsichtswesens für Privatpflegestellen, wie es der gesteigerten Inanspruchnahme der Mütter für Frauenarbeit während des Krieges entspricht, sowie endlich in der Schaffung von Kinderheimen, welche auf Verlangen der Mutter uneheliche Kinder zarten Alters aufnehmen und bis zu einer nicht niedrig anzusetzenden Altersreihe in ihrem Schutz behalten.

C. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, sich behufs der erforderlichen besseren Ausgestaltung des Schutzes der unehelichen Kinder mit den verbündeten Regierungen baldigst ins Einvernehmen zu setzen, insbesondere zur Herbeiführung folgender Maßregeln:

1. die der Erziehung und wirtschaftlichen Lage des unehelichen Kindes aus der Einrede des Mehrverkehrs entstehenden Nachteile zu beseitigen, eventuell, durch entsprechende Aenderung des § 1717 B.G.B.;

2. die Empfängnisfrist des § 1717 im Sinne des § 1592 Abs. 2 B.G.B, festzusetzen;

3. bei Bemessung der Höhe der Unterhaltspflicht den Stand des Vaters zu berücksichtigen;

4. die Unterhaltungspflicht bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu erstrecken;

5. die Pfändung des Arbeits- oder Dienstlohnes aus Unterhaltsansprüchen unehelicher Kinder der Pfändung aus anderen Unterhaltsansprüchen gleichzustellen;

6. für die Beitreibung der Unterhaltsbeiträge ein vereinfachtes schnelles, dem Verwaltungszwangsverfahren zur Beitreibung öffentlicher Abgaben ähnliches Verfahren einzuführen;

7. die Bestrafung unehelicher Väter, die sich der Unterhaltspflicht entziehen, aus § 361 Ziff. 10 St.G.B. sicherzustellen und durch Ausdehnung des § 362 St.G.B. auf diese Straffälle wirksamer zu gestalten;

8. die Bedingungen für die Annahme an Kindesstatt und die Führung des Vaternamens zu erleichtern;

9. Novellen zu den Militärversorgungsgesetzen zu veranlassen, durch welche die Rentenzahlung an uneheliche Mütter und Kinder, nach dem Vorgang der Bundesratsverordnung vom 4. August 1914 zum Unterstützungsgesetz von 1888 (für die Familien der Kriegsteilnehmer) geregelt wird;

10. die Fürsorge für die unehelichen Kinder bezüglich der Eintreibung der Unterhaltskosten durch öffentlich rechtliche Veranstaltungen eventuell Generalvormundschaft, unter Ausbau des Vorschußverfahrens und Wahrung der ehrenamtlichen Einzelvormundschaft zu veranlassen, sowie Zuschüsse zu den Kosten der Erziehung (Einzelfamilien- und Anstaltspflege, Lehrwerkstätten usw.) in Aussicht zu nehmen.

D. Die zu den vorstehend berührten Fragen eingegangenen Petitionen durch die Beschlußfassung über Ziffer 2 A bis C für erledigt zu erklären: Bd. 322, Nr. 1087, S. 23 unter 2. Bd. 311, 130. Sitz. S. 4046B, Bd. 311, 130. Sitz. S. 4046C. — Angenommen.

6. Entwurf eines Gesetzes gegen "Unfruchtbarmachung und Schwangerschaftsunterbrechung":Bd. 325, Nr. 1717.

Erste Beratung: Bd. 313, 185. Sitz. S. 5850D. — Ueberweisung an die 16. Kommission. — Unerledigt.

7. Einzelnes.

Bevölkerungspolitik, Bedeutung, Umfang: Bd. 311, 130. Sitz. S. 4045A.

Bevölkerungspolitik, Förderung, Aufgaben des Reichsamts des Innern, Schaffung zwei neuer Dezernentenstellen:

Bd. 312, 170. Sitz. S. 5300B, Bd. 312, 170. Sitz. S. 5312C, Bd. 312, 170. Sitz. S. 5315D, Bd. 312, 170. Sitz. S. 5321D.

Bd. 312, 171. Sitz. S. 5328B, Bd. 312, 171. Sitz. S. 5334D.

Bevölkerungspolitik, Notwendigkeit, Bestrebungen in der Literatur und den Parlamenten:

Bd. 312, 170. Sitz. S. 5301A, Bd. 312, 170. Sitz. S. 5311C, Bd. 312, 170. Sitz. S. 5315D.

Bd. 312, 171. Sitz. S. 5328B, Bd. 312, 171. Sitz. S. 5356B.

Geburten, Hebung, Grundsätze des Gesetzentwurfs, betr. Verhinderung von Geburten:

Bd. 309, 89. Sitz. S. 2630A, Bd. 309, 89. Sitz. S. 2631D, Bd. 309, 89. Sitz. S. 2633C.

Bd. 312, 170. Sitz. S. 5301A, Bd. 312, 170. Sitz. S. 5311C, Bd. 312, 170. Sitz. S. 5315D.

Bd. 312, 171. Sitz. S. 5328C, Bd. 312, 171. Sitz. S. 5331D, Bd. 312, 171. Sitz. S. 5352C.

Geburten, Eheerleichterung, Begünstigung kinderreicher Familien: Bd. 312, 171. Sitz. S. 5331D.

Kinder deutscher Abstammung in Belgien geboren, Aufnahmein Preußen: Bd. 309, 39. Sitz. S. 2631C.

Geschlechtskrankheiten, Bekämpfung, Grundsätze, Gesetzentwürfe:

Bd. 307, 52. Sitz. S. 1199A.

Bd. 309, 89. Sitz. S. 2630A.

Bd. 312, 171. Sitz. S. 5331B, Bd. 312, 171. Sitz. S. 5370B.

Geschlechtskrankheiten, Errichtung von Beratungsstellen für Kranke durch die Landesversicherungsanstalten in Verbindung mit den Krankenkassen und der Militärverwaltung: Bd. 312, 161. Sitz. S. 5022C.

Geschlechtskrankheiten, Aufklärung in den Schulen:

Bd. 307, 51. Sitz. S. 1172B.

Bd. 309, 89. Sitz. S. 2610.

Fürsorge der Krankenkassen und Versicherungsanstalten, Schweigepflicht der Beamten derselben: Bd. 318, Nr. 347 S. 17.



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