Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Jugendliche Personen, Jugendfürsorge



Jugendliche Personen, Jugendfürsorge. — Siehe auch Schulwesen und Kinder, Kinderschutz.

A. Allgemeines.

Zusammenarbeit der Parteien auf diesem Gebiet: Bd. 312, 170. Sitz. S. 5318C.

B. Arbeitsschutz siehe Eisenindustrie, Gewerbeordnung unter 2.

C. Erziehungsfragen usw. — Siehe auch Schulwesen.

1. Allgemeines.

Anfrage Schulz (Erfurt): Durch die militärische Jugendvorbereitung und den damit zusammenhängenden Antrag Bd. 317, Nr. 214 des Hauptausschusses, ferner durch die Novelle zum Vereinsgesetz sind eine Reihe von Schul- und Jugendbildungsfragen aufgeworfen worden, deren vorsichtige und sachkundige Lösung für die zukünftigen wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben des Deutschen Reichs von großer Wichtigkeit ist.

Ist der Herr Reichskanzler bereit, bald nach Beendigung des Krieges und vor der Inangriffnahme irgendwelcher Maßnahmen auf dem Gebiet der Schul- und Jugendgesetzgebung einen Ausschuß zu berufen, zusammengesetzt aus Vertretern der staatlichen und gemeindlichen Schulpolitik, der pädagogischen Theorie und Praxis und aus sonstigen geeigneten Sachverständigen, der die Fragen in ihrer Gesamtheit zu beraten und sich über etwaige gesetzgeberische Schlußfolgerungen für das Reich gutachtlich zu äußern hat?: Bd. 318, Nr. 352.

Bd. 307, 60. Sitz. S. 1518C. — Beantwortung abgelehnt.

Fürsorge für schulentlassene Jugend: Bd. 309, 89. Sitz. S. 2609C, Bd. 309, 89. Sitz. S. 2613D.

Erziehung zur Selbständigkeit usw., Verhalten der Jugend: Bd. 307, 51. Sitz. S. 1159A.

Erziehung zur Staatsgesinnung: Bd. 307, 59. Sitz. S. 1497B.

Politische Erziehung und Betätigung Jugendlicher: Bd. 307, 59. Sitz. S. 1496B, Bd. 307, 59. Sitz. S. 1502B.

Siehe im übrigen Vereinsrecht unter A 3.

2. Sittliche Erziehung.

Anfrage Kuckhoff (Cöln): Von mehreren stellvertretenden Generalkommandos sind im Verlaufe des Krieges Anordnungen erlassen worden, die den Schutz jugendlicher Personen in ihrer geistigen und sittlichen Entwicklung bezwecken.

Ist der Herr Reichskanzler bereit, dahin zu wirken, daß im Sinne eines geeigneten Schutzes der Jugend gegenüber den im Kriege erhöhten Gefahren, insbesondere für die Bekämpfung der Schundliteratur und des Kinounwesens, gemeinsame Richtlinien für das gesamte Gebiet des Deutschen Reichs an alle stellvertretenden Generalkommandos gegeben werden, so wie es für die militärische Vorbereitung der Jugend durch die Verfügung vom 16. August 1914 geschehen ist?

Ist der Herr Reichskanzler, falls eine einheitliche Regelung des Jugendschutzes durch alle stellvertretenden Generalkommandos als unmöglich erscheint, bereit, dem Reichstage einen Bericht über den Inhalt der einschlägigen, bisher ergangenen Erlasse oder eine Zusammenstellung dieser Erlasse zu überreichen?: Bd. 319, Nr. 466.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1940B. — Beantwortet.

Aufklärung der Jugend über die Geschlechtskrankheiten: Bd. 307, 51. Sitz. S. 1172B.

AnfrageDr. Herzfeld: Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß das Kammergericht in dem Beschlusse vom 27. April 1917 gegen den minderjährigen Ernst L. den Grundsatz aufgestellt hat, daß die politische Gesinnung eines Minderjährigen entschieden sozialistischer Richtung eine sittliche Verwahrlosung darstellt, welche die Verhängung der Fürsorgeerziehung rechtfertigt?

Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß bei Beratung des bürgerlichen Gesetzbuchs der Reichstag in der Komission sowie in der Sitzung vom 26. Juni 1896 dies als einen Mißbrauch des Gesetzes bezeichnet hat, der auf allen Seiten entschieden mißbilligt werde?

Welche gesetzgeberischen Schritte gedenkt der Herr Reichskanzler dagegen zu veranlassen, daß das Fürsorgeerziehungsrecht zum Instrument der Erzwingung einer bestimmten politischen Gesinnung der Minderjährigen gemacht wird?: Bd. 321, Nr. 936.

Bd. 310, 117. Sitz. S. 3603B. — Beantwortet.

3. Militärische Jugenderziehung, reichsgesetzliche Regelung, Stand:

Bd. 309, 89. Sitz. S. 2609A, Bd. 309, 89. Sitz. S. 2613C.

Bd. 312, 170. Sitz. S. 5321A.

Militärische Jugenderziehung, Militärische Erziehung und Ausbildung nach Abgang von der Volksschule:

Bd. 311, 139. Sitz. S. 4353C.

Militärische Jugenderziehung, Nachteile für den Schulbetrieb und die Lehrlingsausbildung:

Bd. 312, 170. Sitz. S. 5317C.

Bd. 312, 171. Sitz. S. 5330A.

AnfrageDr. Müller (Meiningen): Nach dem Urteile weiter sachverständiger — pädagogischer, mili tärischer und ärztlicher — Kreise zwingen die Erfahrungen dieses Krieges, der körperlichen Ansbildung in der Jugenderziehung mehr Recht als bisher einzuräumen.

Wird der Herr Reichskanzler der wichtigsten Reformfrage, der Vorbereitung der Jugend für den Heeresdienst eine eingreifende Aenderung der Schulpläne, Schaffung von Uebungsplätzen, Ausbildung genügenden Lehrpersonals usw. vorausgehen lassen?

Ist der Herr Reichskanzler bereit, Auskunft darüber zu erteilen,

1. welche einleitenden Schritte zur Lösung dieser großen Frage bisher getan wurden,

2. ob vor dieser Neuordnung der Jugenderziehung die Vertreter der großen Organisationen, die sich bisher freiwillig und verdienstvoll der Vorbereitung der Jugend für den Heeresdienst gewidmet haben, wie z. B. die deutsche Turnerschaft, gutachtlich gehört,

3. ob bei der endgültigen Regelung dieser wichtigen Frage die berechtigten Interessen dieser Organisation hinreichend gewahrt werden sollen?: Bd. 321, Nr. 940.

Bd. 310, 117. Sitz. S. 3608A. — Beantwortet.

D. Jugendbewegung, Jugendorganisationen.

Nationale Jugendbewegung; Jungdeutschlandbund:

Bd. 307, 47. Sitz. S. 1069A.

Jugendwehr, Organisation, Zuziehung der Lehrer, der Deutschen Turnerschaft usw.: Bd. 310, 102. Sitz. S. 3110D.

AnfrageDr. Neumann-Hofer:

Kürzlich hat der "Unabhängige Ausschuß für einen deutschen Frieden" am Fuße des Hermannsdenkmals bei Detmold eine Agitationsversammlung abgehalten, in der nicht nur gegen die Reichstagsmehrheit scharf Stellung genommen und für die sogenannte Vaterlandspartei Stimmung gemacht wurde, sondern in der auch u. a. die durch Kaiserliche Willenskundgebung verbürgte Selbständigkeit Polens als "der helle Wahnsinn" erklärt wurde.

Zu dieser Agitationsversammlung ist nun die Detmolder Jugendwehr in geschlossenem Zuge und mit klingendem Spiel von ihren Vorgesetzten hingeführt und nachher in gleicher Weise wieder in die Stadt zurückgeführt worden.

Ist der Herr Reichskanzler bereit, Anordnungen zu treffen, die dafür bürgen, daß sich ein solcher Mißbrauch der Jugendwehr zu politischen Zwecken nicht wiederholt?: Bd. 322, Nr. 1114.

Schriftliche Antwort: Bd. 322, Nr. 1202.

Jugendbewegung der Gewerkschaften, Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Arbeiterjugend:

Bd. 318, Nr. 351 S. 11.

Bd. 307, 59. Sitz. S. 1475A, Bd. 307, 59. Sitz. S. 1478D, Bd. 307, 59. Sitz. S. 1481B, Bd. 307, 59. Sitz. S. 1489C, Bd. 307, 59. Sitz. S. 1496A, Bd. 307, 59. Sitz. S. 1497C, Bd. 307, 59. Sitz. S. 1499A.

Jugendbewegung der Gewerkschaften, Siehe auch Gewerkschaften unter I.

Sozialdemokratische Jugendbewegung; Erziehung der Jugend zum Klassenkampf durch die Gewerkschaften:

Bd. 307, 47. Sitz. S. 1068D, Bd. 307, 47. Sitz. S. 1070A, Bd. 307, 47. Sitz. S. 1070D.

Bd. 307, 59. Sitz. S. 1481B, Bd. 307, 59. Sitz. S. 1499A.

Teilnahme an Versammlungen usw. siehe Vereinsrecht unter A 3.

E. Kriminalität, Strafrechtspflege.

Kriminalität jugendlicher Personen; Verwahrlosung während des Krieges, Gegenmaßregeln:

Bd. 312, 164. Sitz. S. 5117C, Bd. 312, 164. Sitz. S. 5119D, Bd. 312, 164. Sitz. S. 5120D, Bd. 312, 164. Sitz. S. 5123C.

Bd. 312, 165. Sitz. S. 5141B.

Jugendgesetzgebung (Strafrechtspflege), reichsgesetzliche Regelung:

Bd. 312, 170. Sitz. S. 5319A.

Bd. 312, 171. Sitz. S. 5329D.

Hinaufsetzung der Strafmündigkeit von 12 auf 14 Jahre:

Bd. 312, 164. Sitz. S. 5117D, Bd. 312, 164. Sitz. S. 5119D.

Bd. 312, 165. Sitz. S. 5141C, Bd. 312, 165. Sitz. S. 5150D.

AnfrageDr. Müller (Meiningen): Die Verwilderung der Jugend ist eine der beklagenswertesten Folgen dieses langen Krieges. Ihre Kriminalität steigt in bedenklicher Weise. Die verschiedenen Maßnahmen der Stellvertretenden Generalkommandos blieben bisher ohne bemerkenswerten Erfolg.

Der Mangel an geeigneten Lehrkräften ist einer der Hauptgründe für das Mißlingen der Bekämpfung dieser bedauerlichen Kriegserscheinung. Zahlreiche Lehrkräfte werden nach wie vor zu ganz untergeordneten Diensten beim Heere festgehalten und dadurch der Erziehung der Jugend großer Schaden zugefügt.

Ist der Herr Reichskanzler bereit, dafür Sorge zu tragen, daß durch Entlassung aller garnisonverwendungsfähigen und arbeitsverwendungsfähigen Lehrer für Hoch-, Mittel- und vor allem Volksschule sowie der älteren Jahrgänge der kriegsverwendungsfähigen Lehrer den großen Gefahren, die der deutschen Jugend aus den bisherigen Zuständen drohen, entgegengetreten wird?: Bd. 324, Nr. 1677.

Bd. 313, 184. Sitz. S. 5791D. — Beantwortet.

Petitionen, betreffend Erlaß eines Jugendschutzgesetzes, Strafverfahren gegen Jugendliche u. a.

Mündl. Ber. d. Pet. Aussch.: Bd. 325, Nr. 1817 Ziff. II k.

Bd. 313, 191. Sitz. S. 6137A. — Ueberweisung als Material.



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