Kriegsleistungen
Kriegsleistungen. — Siehe auch Reichsheer unter 98.
1. Resolution des Haushaltungsausschusses zu den Etats des Reichsheeres für 1915: den Herrn Reichskanzler um Vorlegung eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, welcher das Reichsgesetz über die Kriegsleistungen vom 13. Juli 1873 unter Berücksichtigung der seit Erlaß dieses Gesetzes eingetretenen wirtschaftlichen, insbesondere industriellen Entwicklung abändert und hierbei die Verpflichtung des Reichs zum Ersatz von Kriegsschäden grundsätzlich feststellt, auch das Verfahren bei Ermittlung des zu ersetzenden Kriegsschadens regelt: Bd. 315, Nr. 53 unter II a.
Bd. 306, 6. Sitz. S. 61B, Bd. 306, 6. Sitz. S. 62C. — Angenommen.
2. Verteilung auf Reich, Bundesstaaten und Gemeinden: Bd. 317, Nr. 192 S. 17.
3. Erstattung der Kriegsleistungen der Bundesstaaten durch das Reich: Bd. 307, 56. Sitz. S. 1347B.
4. Vorschußweise Leistung der Ausgaben für Kriegswohlfahrtspflege durch die Gemeinden bis nach Friedensschluß: Bd. 306, 15. Sitz. S. 244C.
Siehe auch Unterstützungen unter R.
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