Metallindustrie
Metallindustrie. — Siehe auch Eisenindustrie.
Beschäftigung von Arbeiterinnen, Mißstände, gesundheitliche Schädigungen: Bd. 312, 159. Sitz. S. 4983B.
Petitionen, betreffend Arbeiter-, Arbeiterinnen- und Jugendschutz für die Metallindustrie.
Mündl. Ber. d. Pet. Aussch.: Bd. 322, Nr. 1123 Ziff I a.
Bd. 311, 129. Sitz. S. 3997A. — Ueberweisung zur Erwägung.
Petition des deutschen Metallarbeiterverbandes in Stuttgart, betreffend Erlaß eines Notgesetzes zur Gewährung von Entschädigungen an Arbeiter bei Einlegung von Feierschichten.
Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 323, Nr. 1365 unter II b 3.
Bd. 312, 161. Sitz. S. 5038B. — Ueberweisung zur Erwägung.
Anfrage Sivkovich: Nach einer Mitteilung des Bundes der technisch-industriellen Beamten haben 19 der bedeutendsten Firmen der Berliner Metallindustrie folgende geheime Konkurrenzklausel untereinander vereinbart:
"Zwischen den in anliegender Aufstellung verzeichneten Firmen ist mit Wirkung ab 1. Januar 1918 folgende Vereinbarung getroffen:
Wird während des Krieges mit England von einem Mitglied der Vereinigung ein männlicher oder weiblicher Beamter eines anderen Mitgliedes ohne dessen Zustimmung angestellt, so ist ersteres verpflichtet einen Betrag in eine von dem Verband Berliner Metallindustrieller verwaltete Kasse zu zahlen gleich dem Doppelten des von dem Angestellten in den ersten zwei Jahren erzielten Mehreinkommens. Der Zustimmung bedarf es nicht, wenn der männliche oder weibliche Beamte infolge Kündigung seitens der Firma sich um die neue Stellung beworben hat. Die Zahlungen sind kalendervierteljährlich zu leisten. Streitigkeiten entscheidet die Vertrauenskommission des Verbandes Berliner Metallindustrieller."
Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß durch dieses Abkommen den beteiligten Industrieangestellten die einzige auf Grund des § 9 des Hilfsdienstgesetzes noch bestehende Möglichkeit einer mit dem Stellungswechsel verbundenen Einkommensverbesserung genommen wird, indem es die dort bezeichneten Voraussetzungen für Erteilung des Abkehrscheins hinfällig macht?
Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um eine solche Durchkreuzung der im Hilfsdienstgesetz vorgesehenen wichtigsten Schutzbestimmungen für die Industrieangestellten zu verhindern?: Bd. 323, Nr. 1274.
Bd. 311, 129. Sitz. S. 3995C. — Beantwortet.
Vereinbarung von 19 Berliner Metallindustriellen über die Annahme von Angestellten (geheime Wettbewerbsklausel): Bd. 312, 159. Sitz. S. 4963B, Bd. 312, 159. Sitz. S. 4965C.
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