Thomasschlackenmühlen
Thomasschlackenmühlen. Bekanntmachung auf Grund des § 120 c GO., betreffend die Einrichtung und den Betrieb gewerblicher Anlagen, in denen Thomasschlacken gemahlen oder Thomasschlackenmehl gelagert wird, vom 21. Oktober 1914: Bd. 315, Nr. 26 S. 56, Bd. 315, Nr. 31.
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