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von Bühler
von Bühler,
1878,
(Oehringen).
Gesetzentwurf, betreffend die Stellvertretung des Reichskanzlers, zweite Berathung: 401; persönlich: 406.
Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung: Zweite Berathung, § 146 (Bestrafung von Gewerbetreibenden wegen Zuwiderhandlung gegen die gesetzlichen Bestimmungen), zur Geschäftsordnung: 1190. Dritte Berathung, derselbe Paragraph: 1423.
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