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Pfafferott
Pfafferott,
1881,
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Gesetz, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Reichsbeamten der Zivilverwaltung, zweite Berathung: § 12, Kürzung des Witwengeldes bei erheblichem Altersunterschied: 666. § 23, anderweitige Ansprüche: 669.767
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