Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Geschäftsordnung



Geschäftsordnung. — Vgl. auch »Reichsrat« unter V

1. Absetzung eines Beratungsgegenstandes von der Tagesordnung, weil die betreffende Drucksache (Ausschußbericht) sich noch nicht in den Händen aller Abgeordneten befindet: Bd. 425, 97. Sitz. S. 3009A , Bd. 425, 97. Sitz. S. 3013A , Bd. 425, 97. Sitz. S. 3015B

2. Abstimmung

Erklärungen zur Abstimmung. Zulässiger Inhalt: Präzisierung der eigenen Stellungnahme, nicht Polemik gegen die Regierung oder gegen andere Parteien: Bd. 425, 97. Sitz. S. 3075B, D

Fall ausdrücklicher Feststellung über Stimmenenthaltung und Gegenstimmen bei gewöhnlicher Abstimmung: Bd. 428, 183. Sitz. S. 5809B

Abstimmung über handschriftliche Anträge in der dritten Beratung. Fall einer nochmaligen Abstimmung vor der Schlußabstimmung auf bezüglichen Antrag: Bd. 426, 121. Sitz. S. 3739C

Namentliche Abstimmung. Nichtfunktionieren der Sirene. Feststellung des Präsidenten Löbe, daß ein geschäftsordnungsmäßiger Anspruch auf die Sirene nicht besteht: Bd. 423, 29. Sitz. S. 800A

Verbindung von Gegenständen verschiedenen Inhalts (Immunitätsangelegenheiten) in einer namentlichen Abstimmung, Protest gegen die Verbindung während der Abstimmung: Bd. 427, 138. Sitz. S. 4327D

Abstimmung bei verfassungändernden Gesetzen. Frage, ob die qualifizierte Mehrheit bei jeder verfassungändernden Vorschrift oder nur in der Schlußabstimmung über das betreffende Gesetz festgestellt werden muß: Bd. 423, 35. Sitz. S. 927C , Bd. 423, 35. Sitz. S. 929C , Bd. 423, 35. Sitz. S. 935C

Abstimmung zur Vertrauensfrage

Reihenfolge der Anträge zur Vertrauensfrage: Bd. 423, 6. Sitz. S. 112A , Bd. 423, 6. Sitz. S. 113D (namentl. Abstimmung)

Mißtrauensanträge, Reihenfolge beim gleichzeitigen Vorliegen von begründeten und unbegründeten Mißtrauensanträgen: Bd. 423, 22. Sitz. S. 569C

Meinung des Präsidenten Löbe: Bd. 423, 22. Sitz. S. 569D

Frage der Reihenfolge beim gleichzeitigen Vorliegen von Vertrauens- und Mißtrauensanträgen (begründete oder nicht motivierte Voten): Bd. 426, 116. Sitz. S. 3586D

Mißtrauensanträge. Frage der Zulässigkeit der Abstimmung über Mißtrauensanträge gegen einzelne Minister, nachdem ein Mißtrauensantrag gegen das Gesamtministerium abgelehnt worden ist: Bd. 423, 15. Sitz. S. 384D

Wiederholung einer Abstimmung wegen Irrtums: Bd. 425, 97. Sitz. S. 3033D Bd. 425, 98. Sitz. S. 3103D

3. Ältestenrat

Beschlüsse des Ältestenrats bezüglich der Arbeitsdispositionen des Reichstags. Frage ihrer Besprechung im Plenum: Bd. 424, 50. Sitz. S. 1251D

Frage der Zuständigkeit des Ältestenrats bezüglich der Verteilung der Ausschußsitze auf die Fraktionen: Bd. 423, 25. Sitz. S. 633C

Ferner: Bd. 423, 29. Sitz. S. 810A

4. Kleine Anfragen

Ber. nebst Antr. d. 3. Aussch.: Bd. 435, Nr. 909. — Betr. Abänderung der §§ 61, 62 der Geschäftsordnung Bd. 424, 60. Sitz. S. 1589A , Bd. 424, 60. Sitz. S. 1591A . — Angenommen

5. Anträge. — Siehe auch Punkt 2 (Abstimmung)

Änderungsanträge

Geschäftliche Behandlung von Änderungsanträgen, die in einen Gesetzentwurf einen dem Entwurf fremden Gegenstand einfügen wollen (Frage ihrer selbständigen Ausschußüberweisung): Bd. 423, 28. Sitz. S. 754C

Mißbrauch des § 41 der Geschäftsordnung durch Einbringung von Änderungsanträgen, die tatsächlich die Einbringung neuer Gesetzesvorlagen darstellen: Bd. 427, 159. Sitz. S. 4878A , Bd. 427, 159. Sitz. S. 4881B , Bd. 427, 159. Sitz. S. 4882A, B . — Ausführungen des Abg. Dittmann und des Präsidenten Löbe. Anschließende Erörterungen

Anträge auf Ausgabenerhöhung

Antr. Drewitz, D. Dr. Dr. Bredt u. Gen.: Bd. 436, Nr. 1031. — Betr. Einfügung eines § 49a in die Geschäftsordnung, wonach Anträge auf Ausgabenerhöhung nur zugelassen werden dürfen, wenn gleichzeitig ein »Ausgleichsantrag« gestellt wird Bd. 425, 91. Sitz. S. 2731A , Bd. 425, 91. Sitz. S. 2732A , Bd. 425, 91. Sitz. S. 2734A, D (abgesetzt), Bd. 425, 91. Sitz. S. 2735A , S. 2736C

Ferner: Bd. 424, 73. Sitz. S. 1928A Bd. 425, 77. Sitz. S. 2079D Bd. 425, 80. Sitz. S. 2232C

Englische Praxis: Bd. 425, 91. Sitz. S. 2736C

Anträge auf Aussetzung der Verkündung eines vom Reichstag angenommenen Gesetzes. Entscheidung des Rechtsausschusses vom 15. Dezember 1925, daß ein Drittel der anwesenden Mitglieder des Reichstags ausreicht: Bd. 427, 140. Sitz. S. 4398B

Anträge auf Herbeirufung eines Reichsministers (§ 95 der Geschäftsordnung). — Vgl. auch unten Punkt 18

Antr. d. G. O. Aussch.: Bd. 438, Nr. 1461 Handschriftl. Zusatzantr.: Bd. 426, 113. Sitz. S. 3518C Bd. 426, 113. Sitz. S. 3507D (T. O.), Bd. 426, 113. Sitz. S. 3508A , S. 3509A, Bd. 426, 113. Sitz. S. 3520D . — Angenommen mit dem handschriftl. Zusatzantr.

Ferner: Bd. 426, 110. Sitz. S. 3445B , Bd. 426, 110. Sitz. S. 3448D

Vertrauensanträge

Inhalt (Unterscheidung zwischen »Vertrauensantrag« und »Antrag, der kein Mißtrauen enthält«): Bd. 427, 140. Sitz. S. 4399A, B

Nicht ernsthaft gemeinte Vertrauensanträge: Bd. 423, 5. Sitz. S. 85D Bd. 423, 6. Sitz. S. 90A , Bd. 423, 6. Sitz. S. 112A, C

Zurückweisung von Anträgen durch das Präsidium des Reichstags. Zulässige Gründe. Frage, ob auch solche Gründe zulässig sind, die nicht in dem Antrag selbst, sondern in seinen Motiven liegen: Bd. 423, 5. Sitz. S. 87A Bd. 423, 6. Sitz. S. 113B

6. Ausschluß von Abgeordneten (§ 91 der Geschäftsordnung)

Antr. d. G. O. Aussch.: Bd. 438, Nr. 1461 Bd. 426, 113. Sitz. S. 3507D (T. O.), Bd. 426, 113. Sitz. S. 3508A , S. 3509B, Bd. 426, 113. Sitz. S. 3520C . — Angenommen in namentl. Abstimmung

Ferner: Bd. 426, 110. Sitz. S. 3445B , Bd. 426, 110. Sitz. S. 3448D

Umstrittenheit des Begriffs »gröbliche Verletzung der Ordnung«: Bd. 426, 113. Sitz. S. 3510B

7. Ausschüsse. Vgl. auch das Hauptstichwort »Ausschüsse«, insbesondere unter C

Anberaumung von Ausschußsitzungen. Die Anberaumung unterliegt nicht der Beschlußfassung des Plenums: Bd. 423, 34. Sitz. S. 889D (Ausführungen des Präsidenten Löbe)

Auswärtiger Ausschuß. Frage des Ausschlusses der Öffentlichkeit: Bd. 425, 79. Sitz. S. 2157C Bd. 425, 80. Sitz. S. 2204B

Besetzung der Ausschüsse. Verteilung der Ausschußsitze

Frage der Vertretung der nichtfraktionsstarken Parteien in besonderen Fällen: Bd. 423, 10. Sitz. S. 233A

Betr. die Beteiligung von Abgeordneten der nichtfraktionsstarken Parteien (als Antragsteller mit beratender Stimme) an den Ausschußarbeiten: Bd. 423, 30. Sitz. S. 819A

Verteilung der Ausschußfitze auf die Fraktionen. Aussprache über den Beschluß des Ältestenrats, etwa (durch Änderung der Fraktionsstärken) notwendig werdende Neuverteilungen nur einmal jährlich vorzunehmen: Bd. 423, 25. Sitz. S. 633C

Ferner: Bd. 423, 28. Sitz. S. 762A Bd. 423, 29. Sitz. S. 810A Bd. 424, 47. Sitz. S. 1185B

Antr. Drewitz, Leicht u. Gen.: Bd. 435, Nr. 968. — Betr. Besetzung der Ausschüsse entsprechend der Mitgliederzahl der Fraktionen nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung Bd. 424, 66. Sitz. S. 1742D (T. O.)/1744B (Beschlußunfähigkeit) Änd. Antr.: Bd. 436, Nr. 1064 Bd. 425, 79. Sitz. S. 2160D , Bd. 425, 79. Sitz. S. 2163B . — Antr. Bd. 435, Nr. 968 angenommen,

Änd. Antr. Bd. 436, Nr. 1064 dadurch für erledigt erklärt

Frage des Empfanges von Organisationsvertretern durch Ausschüsse: Bd. 423, 35. Sitz. S. 926D

Betr. Abschaffung des besonderen Ausschusses für die Rechnungen (in Abänderung des § 26 der Geschäftsordnung) und Übertragung seiner Aufgaben auf den von 28 auf 35 Mitglieder verstärkten Ausschuß für den Reichshaushalt: Bd. 423, 7. Sitz. S. 123D

Zuständigkeit. Grundsätzliche Unzulässigkeit der Behandlung von ihnen nicht überwiesenen Gegenständen in den Ausschüssen: Bd. 427, 159. Sitz. S. 4878B

8. Ausschußberichte. Aufsetzung von noch nicht erstatteten Ausschußberichten auf die Tagesordnung: Bd. 423, 6. Sitz. S. 116B

9. Ausschußberichterstattung

Bemängelung, daß in einem mündlichen Bericht über Zuckersteuer (Bd. 437, Nr. 1246) ein dem Ausschuß überwiesener und im Ausschuß abgestimmter bezüglicher kommunistischer Initiativantrag (Bd. 430, Nr. 69) unerwähnt geblieben ist: Bd. 425, 97. Sitz. S. 3013B

Eingreifen des Präsidenten rücksichtlich der Objektivität: Bd. 424, 70. Sitz. S. 1831D , Bd. 424, 70. Sitz. S. 1832C (Abg. Tantzen)

Zwischenfall zwischen den Abgeordneten Dr. Quaatz (Berichterstatter des Haushaltsausschusses) und Keil. Bitte des Abgeordneten Dr. Quaatz um Schutz des Präsidenten gegen fortwährende Störungen: Bd. 425, 86. Sitz. S. 2433D

10. Ausschußüberweisung von Vorlagen ohne vorherige erste Lesung im Plenum

Entschl. d. 9. Aussch.: Bd. 437, Nr. 1226 unter 2b. — Betr. Überweisung der vorzulegenden Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz an den 9. Aussch. Bd. 425, 97. Sitz. S. 3095C , Bd. 425, 97. Sitz. S. 3100B . — Angenommen

11. Beratung. — Siehe auch Punkte 17 (Fristen) und 25 (Tagesordnung)

Fall der Zurückverweisung einer Vorlage an den Ausschuß nach dem Abschluß der zweiten Beratung. Folgt nicht mehr zweite, sondern nur noch dritte Beratung: Bd. 423, 35. Sitz. S. 940B

Fall einer Erklärung der Reichsregierung zu einem durch Abstimmung bereits erledigten Gesetzentwurf (Republikschutzgesetz). Anschließende Geschäftsordnungsdebatte. Wiedereröffnung der Besprechung gemäß § 97 der Geschäftsordnung: Bd. 425, 97. Sitz. S. 3077C , Bd. 425, 97. Sitz. S. 3079C , Bd. 425, 97. Sitz. S. 3080A, D

Unterbrechung der Beratung im Hinblick auf neugestellte handschriftliche Änderungsanträge: Bd. 426, 100. Sitz. S. 3202A

Wortergreifung eines Regierungsvertreters nach Schluß der Besprechung. Feststellung des Präsidenten »die Besprechung ist geschlossen« unmittelbar nach den Ausführungen des Regierungsvertreters, da kein Mitglied des Hauses mehr das Wort verlangt hatte: Bd. 427, 138. Sitz. S. 4317B , Bd. 427, 138. Sitz. S. 4329D

»Vorwärts-Artikel« des Abg. Heimann vom 27. Juni 1929 über die Frage der zweiten Beratung des Haushalts im Plenum (Forderung ihres künftigen Wegfalls): Bd. 425, 97. Sitz. S. 3025A

12. Bezweiflung der Beschlußfähigkeit. Ausführungen des Präsidenten Löbe über die Notwendigkeit, schikanöse Bezweiflung der Beschlußunfähigkeit unmöglich zu machen: Bd. 425, 85. Sitz. S. 2379A

13. Brauch des Hauses. Maßgebliche Bedeutung neben der Geschäftsordnung: Bd. 423, 6. Sitz. S. 113B Bd. 423, 7. Sitz. S. 127C

14. Einsprüche gegen Ordnungsrufe oder Ausschluß gemäß § 92 der Geschäftsordnung

Frage des wörtlichen Abdrucks zur Mitteilung an das Haus: Bd. 423, 7. Sitz. S. 154A Bd. 423, 8. Sitz. S. 156B

Ablehnung eines Antrags auf wörtliche Verlesung des Einspruchs: Bd. 424, 76. Sitz. S. 2041B

15. Entschließungen. Abgestimmte Entschließungen zur zweiten Haushaltsberatung können zur dritten nicht wiederholt werden: Bd. 428, 178. Sitz. S. 5744C

16. Erklärungen außerhalb der Tagesordnung gemäß § 85

Ablehnung der Worterteilung zu einer Erklärung, die sich auf die Ausübung der Ordnungsmaßnahmen des Präsidenten auf den Tribünen erstreckt (weil diese der Kritik und Beschlußfassung des Hauses nicht unterliegen), die außerdem Vorwürfe enthält, die nicht erhoben werden dürfen: Bd. 424, 45. Sitz. S. 1156A

Bereitschaftserklärung des Präsidenten in einem Falle einer ihm vorgelegten, seine eigene Amtsführung betreffenden Erklärung, die Entscheidung über die Zulassung der Erklärung dem Ältestenrat zu überlassen: Bd. 424, 44. Sitz. S. 1108B

Nicht zulässig über Maßnahmen des Präsidenten (Ausschluß von Abgeordneten) in einer früheren Sitzung: Bd. 424, 54. Sitz. S. 1349D

Vorherige Kenntnis des Präsidenten erforderlich: Bd. 426, 116. Sitz. S. 3569A

17. Fristen. — Siehe auch unten Punkt 25 (Tagesordnung)

Abkürzung bei Festsetzung der Tagesordnung: Bd. 427, 148. Sitz. S. 4649B

Berechnung der dreitägigen Frist: Bd. 423, 31. Sitz. S. 840D

Einspruch gegen die Verkürzung muß bei der Feststellung der Tagesordnung erhoben werden: Bd. 425, 96. Sitz. S. 2934D Bd. 425, 97. Sitz. S. 3015C

Ist Verkürzung oder Aufhebung der Frist zwischen erster und zweiter Beratung bei der Feststellung der Tagesordnung erfolgt, so ist der Antrag auf Absetzung der zweiten Beratung am Beratungstage selbst verspätet: Bd. 426, 113. Sitz. S. 3508A

Verkürzung der Fristen gemäß § 47 der G. O. Auslegung des § 47. Fall der Aufsetzung eines Gegenstandes, für den die bezüglichen Drucksachen noch nicht verteilt sind: Bd. 426, 119. Sitz. S. 3660B, D

Ferner: Bd. 428, 199. Sitz. S. 6359D

18. Herbeirufung von Reichsministern usw. — Siehe auch oben Punkt 5 (Anträge)

Herbeirufung eines Staatssekretärs geschäftsordnungsmäßig unmöglich: Bd. 427, 141. Sitz. S. 4423A

19. Mißtrauensanträge — siehe oben Punkt 2 (Abstimmung)

20. Persönliche Bemerkungen — siehe unten Punkt 23 (Redezeit)

21. Plenarsitzungen. Dauer der sogen. »kurzen Sitzungen«: Bd. 424, 53. Sitz. S. 1342B

22. Präsidium. Vizepräsidenten. Gleichberechtigung (keine Rangverschiedenheit) der Vizepräsidenten untereinander: Bd. 423, 5. Sitz. S. 49C (Feststellung des Präsidenten)

23. Redezeit

Frage der Zulässigkeit der Begrenzung der Redezeit durch das Haus ohne Vorschlag des Ältestenrats gemäß § 88 der Geschäftsordnung: Bd. 423, 7. Sitz. S. 127C Bd. 424, 74. Sitz. S. 1955D

Betr. die Einschränkung der Redezeit bei wichtigen Vorlagen (kommunistische Ausführungen, Stellungnahme des Präsidenten): Bd. 424, 43. Sitz. S. 1098A

Frage der Festsetzung der Redezeit bei ungleicher Stärke sowohl der Fraktionen als der einzelnen Gruppen. Notwendigkeit baldiger Regelung: Bd. 423, 12. Sitz. S. 274A (Ausführungen des Präsidenten)

Persönliche Bemerkungen mit nur sachlichem Inhalt müssen auf die sachliche Redezeit der Fraktion angerechnet werden: Bd. 425, 80. Sitz. S. 2238B

Redezeit der Splitterparteien: Bd. 423, 5. Sitz. S. 49D Bd. 423, 6. Sitz. S. 108A , Bd. 423, 6. Sitz. S. 110C , Bd. 423, 6. Sitz. S. 111C Bd. 423, 12. Sitz. S. 274A Bd. 424, 58. Sitz. S. 1548D Bd. 424, 74. Sitz. S. 1958D Bd. 425, 80. Sitz. S. 2220A Bd. 427, 141. Sitz. S. 4442B

Frage der Verlängerung der Redezeit, wenn noch ein weiterer Gegenstand mit dem Hauptgegenstand der Tagesordnung verbunden wird: Bd. 425, 80. Sitz. S. 2239D

Nachbewilligung von Redezeit im Hinblick auf neugestellte handschriftliche Änderungsanträge: Bd. 426, 100. Sitz. S. 3202C

Versehentliche Ingangsetzung des Schlußzeichens: Bd. 425, 87. Sitz. S. 2512B Bd. 426, 99. Sitz. S. 3140C

24. Hineinziehung des Reichspräsidenten in die Debatte: Bd. 424, 54. Sitz. S. 1389D Bd. 426, 105. Sitz. S. 3345A

25. Tagesordnung — vgl. auch oben Punkt 1

Aufsetzung von noch nicht erstatteten Ausschußberichten auf die Tagesordnung: Bd. 423, 6. Sitz. S. 116B

Frage der Aufsetzung von Gegenständen, die einem Ausschuß überwiesen und von diesem noch nicht erledigt sind: Bd. 426, 99. Sitz. S. 3161C Bd. 426, 100. Sitz. S. 3218B, C

Betr. Aufsetzung von Anträgen zwecks debatteloser Ausschußüberweisung. Anregung, daß von bezüglichen Wünschen einer Fraktion den anderen Fraktionen vorher Mitteilung gemacht werde: Bd. 424, 47. Sitz. S. 1178A

Ferner: Bd. 424, 54. Sitz. S. 1399B

Aufsetzung weiterer Punkte auf die T. O. auf Grund vom Reichstag erteilter Ermächtigung. Auch in diesem Falle hat der Reichstag zu entscheiden, ob und an welcher Stelle sie auf die T. O. gesetzt werden: Bd. 424, 70. Sitz. S. 1857D (Erklärung des Präsidenten Löbe)

Tagesordnung. Ermächtigung für den Präsidenten, weitere Punkte auf die Tagesordnung zu setzen, entbindet nicht von Einhaltung der Fristen: Bd. 427, 155. Sitz. S. 4816D

26. Tisch des Hauses, Niederlegung von Gegenständen nur mit vorheriger Genehmigung des amtierenden Präsidenten zulässig: Bd. 423, 5. Sitz. S. 49D Bd. 424, 42. Sitz. S. 1060D (Niederlegung einer Granate)

27. Tribünen

Beifallskundgebungen auf der Tribüne nicht gestattet: Bd. 427, 144. Sitz. S. 4515D

Ausgabe von Karten zur Zuhörertribüne an Fraktionen bzw. einzelne Abgeordnete — siehe »Reichstag« unter XII 5 c

28. Vertrauensanträge — siehe oben Punkte 2 (Abstimmung) und 5 (Anträge)

29. Vizepräsidenten — siehe oben Punkt 22 (Präsidium)

30. Vorlagen zur Kenntnisnahme. Nichtabdruck von Vorlagen, die im Reichsgesetzblatt veröffentlicht sind (Verordnungen auf Grund der §§ 139a und 120e G. O.): Bd. 427, 156. Sitz. S. 4817D

31. Wortentziehung (§ 90 der Geschäftsordnung)

Antr. d. G. O. Aussch.: Bd. 438, Nr. 1461 Bd. 426, 113. Sitz. S. 3507D (T. O.), Bd. 426, 113. Sitz. S. 3508A, D , Bd. 426, 113. Sitz. S. 3520B . — Angenommen

Ferner: Bd. 426, 110. Sitz. S. 3445B , Bd. 426, 110. Sitz. S. 3448D

32. Wortmeldungen. Unzulässigkeit der Vertagung von Wortmeldungen vom Sonnabend auf einen späteren Tag. Wenn Wortmeldungen nicht vorliegen, wird die Beratung geschlossen: Bd. 425, 87. Sitz. S. 2497B

33. Zurufe von fremden Plätzen aus (insbes. ordnungswidrige Zurufe) sind ungehörig: Bd. 425, 80. Sitz. S. 2293B

34. Verschiedenes

Fall der Anberaumung einer Sitzung kurz nach Mitternacht, weil gegen die Vornahme von drei Lesungen an einem Tage Widerspruch erhoben ist: Bd. 426, 122. Sitz. S. 3803B

Vorwurf des Abg. Dittmann gegen den Vizepräsidenten Graef (Thüringen), daß er gegen Überschreitung der Redezeit durch den Abgeordneten Stöhr nicht eingeschritten sei. Zurückweisung des Vorwurfs durch den Präsidenten Löbe: Bd. 426, 122. Sitz. S. 3788D , Bd. 426, 122. Sitz. S. 3792B

Fall der Eröffnung einer zweiten Beratung mit der allgemeinen Aussprache unter Zurückstellung der Berichterstattung: Bd. 427, 158. Sitz. S. 4862B

Zusammenfallen einet Sitzung des Haushaltsausschusses mit einer Plenarsitzung. Bezügliche Beschwerde des Abgeordneten Stoecker: Bd. 427, 137. Sitz. S. 4238A



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