Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Belagerungszustand



Belagerungszustand.

Uebersicht.

Handhabung in Elsaß-Lothringen siehe Elsaß-Lothringen.

I. Belagerungszustand, gesetzliche Regelung bezw. Aenderung:

1. Resolutionen u. Anträge.

2. Gesetzt. Voraussetzungen f. Ausführung u. Umfang.

3. Befugnisse der Militärbefehlshaber.

4. Verantwortlichkeit des Reichskanzlers.

5. Strafbestimmungen.

II. Belagerungszustand, Durchführung während des Krieges:

1. Dauer, Handhabung, Aufhebung, Resolutionen u. Anträge.

2. Handhabung, Einzelnes:

a) Abgeordnete,

b) Fremdwörter.

c) Haussuchungen,

d) Jugendliche,

e) Militärbefehlshaber,

f) Naturheilkunde,

g) Rechtsgültigkeit,

h) Verschärfter Belagerungszustand.

3. Amnestie.

4. Brief- u. Telegrammverkehr, Kontrolle.

5. Freizügigkeit.

6. Paßvorschriften.

7. Petitionsrecht.

8. Rechtsprechung, Kriegsgerichte.

9. Schutzhaft:

A. Gesetzliche Regelung bezw. Aenderung.

B. Durchführg. während des Krieges.

10. Sparzwang f. jugendliche Arbeiter.

11. Vereins- und Versammlungsrecht:

a) Handhabung,

b) Redeverbote gegen Abgeordnete usw.,

c) Arbeiterfragen (Versammlungen),

d) Bund der Landwirte,

e) Frauenversammlungen,

f) Gewerkschaften,

g) Lebensmittelfragen,

h) Mitgliederversammlungen,

i) Offiziere u. Soldaten,

k) Pazifistische u. religiöse Vereine,

l) Polnische Vereine usw.,

m) Sozialdemokratie,

n) Steuervorlagen,

o) Wahlversammlungen.

12. Zensur:

A. Ällg. Durchführung.

B. Kriegspresseamt.

C. Zensoren.

D. Gebiet, Entschädigungen usw.:

a) Innere Politik,

b) Kriegsziele,

c) Lebensmittelversorgung,

d) Rechtspflege,

e) Steuervorlagen,

f) Sonstiges,

g) Zensur nach dem Kriege.

E. Handhabung:

a) Ungleichmätzigkeiten, Mißgriffe,

b) Einzelnes:

α) Anweisungen, Vorzensur,

β) Auswärtige Politik,

γ) Friedensgesellschaften,

δ) Innere Politik,

ε) Kaiserreden,

ζ) Militärische Vorgänge,

η) Marineangelegenheiten,

θ) Parteifragen, Reichstag, Abgeordnete,

ι) Polen,

κ) Sozialdemokratie.

F. Zeitungen, Verbote usw.

G. Flugblätter.

H. Zeitschriften.

J. Bücher, Broschüren.

I. Belagerungszustand, gesetzliche Regelung bezw. Aenderung.

1. Resolutionen und Anträge.

a) Resolution des Haushaltsausschusses zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1915: den Bundesrat zu ersuchen, nach Friedensschluß mit tunlichster Beschleunigung den Entwurf des in Art. 68 der Reichsverfassung vorgesehenen Reichsgesetzes über die Erklärung des Kriegszustandes vorzulegen. Darin ist auszusprechen, daß die Militärbehörden an die bestehenden Rechtsnormen gebunden sind, soweit sie nicht unmittelbar durch das Gesetz selbst aufgehoben werden. Ferner ist in dem Gesetze zu ordnen, welche anderen Gesetze aufhebbar sind und von wem die Erklärung der Aufhebung auszugehen hat: Bd. 315, Nr. 56 unter II d 1.

Bd. 306, 7. Sitz. S. 92D.

Bd. 306, 8. Sitz. S. 106C, Bd. 306, 8. Sitz. S. 124A. — Angenommen.

b) ResolutionDr. Ablaß, Bassermann u. Gen.: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage bei Beginn des nächsten Sitzungsabschnitts einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die auch während des Krieges unentbehrlichen Sicherheiten hinsichtlich der Eingriffe der Militärgewalt in das bürgerliche Leben geschaffen werden und die Verantwortlichkeit für diese Maßnahmen geregelt wird: Bd. 317, Nr. 217.

Bd. 306, 32. Sitz. S. 740C, Bd. 306, 32. Sitz. S. 745D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 747C, Bd. 306, 32. Sitz. S. 757C, Bd. 306, 32. Sitz. S. 758C, Bd. 306, 32. Sitz. S. 759A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 761C.

Antrag des Haushaltsausschusses, die Resolution unverändert anzunehmen: Bd. 318, Nr. 298 unter II.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1275C.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1335D. — Angenommen.

Ferner: Bd. 308, 69. Sitz. S. 1890C.

c) ResolutionDr. Ablaß u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1916: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, noch im gegenwärtigen Tagungsabschnitt den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, durch den die Handhabung der Zensur in nichtmilitärischen Angelegenheiten, sowie die Aufsicht über das Vereins- und Versammlungsrecht während der Dauer des Belagerungszustandes den Zivilbehörden übertragen und die Verantwortung dafür vom Reichskanzler übernommen wird: Bd. 318, Nr. 307.

Bd. 307, 49. Sitz. S. 1114A (Verschiebung der Verhandlung).

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1255A.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1265D.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1298A, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1307B, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1313B, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1336B. — Angenommen.

Siehe auch nachstehend unter I 4, II 11 u. 12.

d) Antrag des Haushaltsausschusses: derselben Kommission, die mit der Vorberatung des Gesetzentwurfs, betreffend die Schutzhaft während eines Kriegszustandes — Bd. 319, Nr. 431 der Drucksachen —, betraut wird, die nachstehende Resolution zu überweisen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, das im Art. 68 der Reichsverfassung in Aussicht gestellte Gesetz über den Belagerungszustand unverzüglich dem Reichstage vorzulegen:Bd. 319, Nr. 445.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1899C, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1900B, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1919B.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1941A, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1967B. — Dem 21. Uusschuß überwiesen.

e) Antrag Gröber, Erzberger u. Gen.: dem nachstehenden Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen: Entwurf eines Gesetzes über den Kriegszustand.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Einziger Artikel.

Bis zum Erlaß des in Artikel 68 der Reichsverfassung angekündigten Gesetzes über den Kriegszustand wird gegenüber den Anordnungen der Militärbefehlshaber eine militärische Zentralinstanz als Anfsichtsstelle und Beschwerdestelle errichtet.

Die näheren Anordnungen ergehen durch Kaiserliche Verordnung.

Vorstehende Bestimmung findet auf das Königreich Bayern keine Anwendung.

Urkundlich usw.

Gegeben usw.: Bd. 319, Nr. 448 (Berichtigt).

Erste Beratung:

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1899B, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1906A, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1915C, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1920B, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1931B.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1941A, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1967A, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1972D.

Zweite Beratung: Bd. 308, 71. Sitz. S. 1977A.

Dritte Beratung: Bd. 308, 71. Sitz. S. 1977D.

Gesetz v. 4. 12. 1916, RGB. S. 1332.

2. Gesetzliche Voraussetzungen für Ausführung und Umfang, preußisches und bayerisches Gesetz:

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1236B, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1254A.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1278C.

Desgl. für die Verhängung:

Bd. 306, 32. Sitz. S. 724D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 740B, Bd. 306, 32. Sitz. S. 748A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 754B.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1282A.

Rechtliche Grundlage: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5241C.

Außerkraftsetzung von Artikeln (nach § 5), Auslegung: Bd. 311, 131. Sitz. S. 4051B, Bd. 311, 131. Sitz. S. 4056A.

Maßnahmen zur Durchführung der Bestimmungen: Bd. 314, 195. Sitz. S. 6219B.

3. Militärbefehlshaber. Befugnisse während des B.:

Bd. 306, 8. Sitz. S. 98B, Bd. 306, 8. Sitz. S. 106D, Bd. 306, 8. Sitz. S. 121A.

Bd. 306, 20. Sitz. S. 411A.

Bd. 306, 32. Sitz. S. 748C.

Bd. 307, 49. Sitz. S. 1110D, Bd. 307, 49. Sitz. S. 1111B.

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1237A, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1253C.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1295B.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1903B.

Zuerkennung eines Gesetzgebungsrechts durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts über Anwendung des § 9 b des Gesetzes: Bd. 312, 165. Sitz. S. 5141C.

Ober-Militärbefehlshaber als Beschwerde- und Aufsichtsinstanz: Bd. 312, 167. Sitz. S. 5209A, Bd. 312, 167. Sitz. S. 5213C.

Ermöglichung des. Verwaltungsstreitverfahrens gegen Anordnungen der Militärbefehlshaber:

Bd. 310, 108. Sitz. S. 3379B.

Bd. 310, 110. Sitz. S. 3499B.

Stellung zu Beschlüssen des Reichstags: Bd. 312, 169. Sitz. S. 5268D.

Stellung zu Beschlüssen des Reichstags, zu den Verwaltungsbehörden:

Bd. 306, 20. Sitz. S. 411D.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1903A, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1915A, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1917B.

Verantwortlichkeit:

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1235D.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1271D, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1278C.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1307C.

Siehe auch die folgenden Angaben bis zum Schluß des Stichworts.

4. Reichskanzler. Verantwortlichkeit des Reichskanzlers und der Zivilbehörden für den Belagerungsstand:

Bd. 306, 4. Sitz. S. 49B.

Bd. 306, 7. Sitz. S. 92C.

Bd. 306, 8. Sitz. S. 106D, Bd. 306, 8. Sitz. S. 121A.

Bd. 306, 20. Sitz. S. 409C.

Resolution des Haushaltsausschusses: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dafür zu sorgen, daß das Vereins- und Versammlungsrecht und die Zensur nur soweit eingeschränkt werden, als dies im Interesse siegreicher Kriegführung unbedingt geboten ist, daß eine gleichmäßige Handhabung der Zensur sichergestellt wird, und daß, wo von Zivilbehörden auf die Handhabung der Zensur ein Einfluß geübt wird, die zuständigen Behörden und Beamten, kraft der ihnen obliegenden Verantwortung, die getroffenen Maßnahmen nach Maßgabe der behördlichen Mitwirkung vertreten: Bd. 318, Nr. 298 unter III a.

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1235D, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1239C, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1254A, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1255A.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1262C, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1265C, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1267D, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1270D. Bd. 307, 54. Sitz. S. 1272B.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1307D, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1313C, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1335D. — Angenommen.

Siehe auch I 1 c, II 11 und 12.

Antrag des Haushaltsausschusses: die verbündeten Regierungen zu ersuchen, das Gesetz über den Kriegszustand vom 4. Dezember 1916 — Nr. 5593 — (Reichs-Gesetzbl. S. 1331), wie folgt, abzuändern:

An Stelle des Abs. 1 des Einzigen Artikels treten folgende Bestimmungen:

Bis zum Erlaß des im Art. 68 der Reichsverfassung angekündigten Gesetzes über den Kriegszustand wird gegenüber den Anordnungen der Militärbefehlshaber, soweit sie sich nicht auf die Zensur und das Vereins- und Versammlungsrecht beziehen, eine militärische Zentralinstanz als Aufsichtsstelle und Beschwerdestelle errichtet.

Soweit sich diese Anordnungen auf die Handhabung der Zensur und des Vereins- und Versammlungsrechts beziehen, ist der Reichskanzler Aufsichtsstelle und Beschwerdestelle: Bd. 323, Nr. 1308 Ziff. III.

Bd. 312, 166. Sitz. S. 5169C, Bd. 312, 166. Sitz. S. 5184C, Bd. 312, 166. Sitz. S. 5188A.

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5209A, Bd. 312, 167. Sitz. S. 5216B.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5223A, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5236B, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5246A, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5249A, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5258C, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5259B. — Angenommen.

Verhältnis zwischen Militär- und Zivilbehörden, kaiserliche Order, wonach bei allen Anordnungen die Mitwirkung der Zivilbehörden und in letzter Instanz die Entscheidung des Reichskanzlers maßgebend ist:

Bd. 314, 192. Sitz. S. 6152A.

Bd. 314, 193. Sitz. S. 6158B, Bd. 314, 193. Sitz. S. 6159D, Bd. 314, 193. Sitz. S. 6163C.

Bd. 314, 194. Sitz. S. 6186A.

Frage der Verantwortlichkeit des Reichskanzlers für die durch den Aufruf des sozialdemokratischen Parteivorstandes erfolgte politische Handlung des Staatssekretärs Scheidemann:

Bd. 314, 193. Sitz. S. 6178C.

Bd. 314, 195. Sitz. S. 6222B, Bd. 314, 195. Sitz. S. 6225C.

5. Strafbestimmungen.

a) Resolution des Haushaltsausschusses: die verbündeten Regierungen zu ersuchen,

1. die Bekanntmachung des Bundesrats vom 4. Juni 1915 über Zulassung von Strafbefehlen bei Vergehen gegen Vorschriften über wirtschaftliche Maßnahmen auf die Vergehen gegen § 9 des Belagerungszustandsgesetzes vom 4. Juni 1851 auszudehnen;

2. die Strafsatzung in § 9 b dieses Gesetzes durch wahlweise Zulassung von Geldstrafenneben der Gefängnisstrafe zu erweitern: Bd. 316, Nr. 113 unter I b.

Bd. 306, 20. Sitz. S. 397A, Bd. 306, 20. Sitz. S. 413D. — Angenommen.

Siehe auch Kriegswirtschaft unter I 4 u. II 363.

b) Resolution des Haushaltsausschusses: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß Handlungen, die gemäß § 68 der Verfassung des Deutschen Reichs durch § 9 Lit. b des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand oder die durch Artikel 4 Nr. 2 des bayerischen Gesetzes vom 5. November 1912 über den Kriegszustand mit Strafe bedroht sind, mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark bestraft werden: Bd. 316, Nr. 113 unter I c.

Bd. 306, 20. Sitz. S. 397A, Bd. 306, 20. Sitz. S. 413D. — Angenommen.

c) Antrag Schiffer (Magdeburg) u. Gen.: folgendem Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen:

Gesetz, betreffend Abänderung des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

§ 1.

Bei Zuwiderhandlungen gegen § 9 b des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 (Gesetz-Samml. 1851 S. 451) kann, wenn der Kriegszustand vom Kaiser erklärt ist (Artikel 68 der Reichsverfassung), bei Vorliegen mildernder Umstände auf Haft oder auf Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark erkannt werden.

§ 2.

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft: Bd. 316, Nr. 132.

Erste Beratung: Bd. 306, 20. Sitz. S. 397A, Bd. 306, 20. Sitz. S. 412C.

Zweite Beratung: Bd. 306, 20. Sitz. S. 414A.

Dritte Beratung: Bd. 306, 21. Sitz. S. 419B.

Gesetz vom 11. 12. 15, RGB. S. 813.

d) ResolutionDr. Müller (Meiningen), Waldstein zum Etat für die Reichsjustizverwaltung für 1917: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß die Bekanntmachung über die Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über wirtschaftliche Maßnahmen vom 18. Januar 1917 ausgedehnt wird auf Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf Grund des Belagerungszustandes:Bd. 320, Nr. 682.

Bd. 309, 90. Sitz. S. 2669D, Bd. 309, 90. Sitz. S. 2671D, Bd. 309, 90. Sitz. S. 2673D, Bd. 309, 90. Sitz. S. 2677A, Bd. 309, 90. Sitz. S. 2678B, Bd. 309, 90. Sitz. S. 2681A, Bd. 309, 90. Sitz. S. 2682C, Bd. 309, 90. Sitz. S. 2686A.

Bd. 309, 91. Sitz. S. 2692A.

Bd. 309, 92. Sitz. S. 2721A. — Angenommen.

II. Belagerungszustand, Durchführung während des Krieges.

1. Dauer, Handhabung, Aufhebung; Resolutionen und Anträge.

Bd. 306, 4. Sitz. S. 46B, Bd. 306, 4. Sitz. S. 49B.

Bd. 306, 7. Sitz. S. 92C.

Bd. 306, 8. Sitz. S. 121A.

Resolution Albrecht u. Gen.: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß der Belagerungszustand aufgehoben und insbesondere die Freiheit der Presse wiederhergestellt wird: Bd. 316, Nr. 140.

Bd. 306, 20. Sitz. S. 397A, Bd. 306, 20. Sitz. S. 409A, Bd. 306, 20. Sitz. S. 414A. — Abgelehnt.

Resolution Albrecht u. Gen. — gleichlaufend wie vorstehend: Bd. 317, Nr. 216.

Bd. 306, 32. Sitz. S. 724D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 728A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 728D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 740A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 745D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 754A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 755D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 761B. — Abgelehnt.

Ferner:

Bd. 307, 39. Sitz. S. 859D.

Bd. 307, 40. Sitz. S. 894B.

Resolution Albrecht u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1916 — gleichlaufend wie vorstehend: Bd. 318, Nr. 300.

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1237B, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1241B, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1249B, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1254D.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1262C, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1264B, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1282A, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1290D.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1298A, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1318B, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1328B, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1335C. — Abgelehnt.

Ferner:

Bd. 307, 60. Sitz. S. 1543C.

Bd. 308, 69. Sitz. S. 1875C, Bd. 308, 69. Sitz. S. 1883A, Bd. 308, 69. Sitz. S. 1889B, Bd. 308, 69. Sitz. S. 1890D, Bd. 308, 69. Sitz. S. 1892B, Bd. 308, 69. Sitz. S. 1894A.

Resolution Albrecht u. Gen. — gleichlaufend wie vorstehend: Bd. 319, Nr. 449

und

Resolution Bernstein u. Gen. zum mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses über den Belagerungszustand: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß der Belagerungszustand aufgehoben und insbesondere die Freiheit der Person und der Presse sowie das Vereins- und Versammlungsrecht hergestellt wird: Bd. 319, Nr. 447.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1899B, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1907C.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1941A, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1947B, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1963B, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1966A. — Dem 21. Ausschuß überwiesen.

Resolution Bernstein u. Gen. zum Etat des Reichskanzlers für 1917: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß schleunigst eine Sicherstellung des Vereinsrechts, des Versammlungsrechts, des Rechts der freien Meinungsäußerung in Wort oder Schrift, des Briefgeheimnisses und der Wahlfreiheit gegen militärische und polizeiliche Eingriffe unter dem Belagerungszustand erfolgt: Bd. 320, Nr. 690 unter F.

Bd. 309, 96. Sitz. S. 2933B. — Dem Verfassungsausschuß überwiesen.

Resolution Albrecht u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1917:

I. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß der Belagerungszustand aufgehoben und insbesondere die Freiheit der Person und der Presse, sowie das Vereins- und Versammlungsrecht hergestellt wird.

II. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstag baldigst Gesetzentwürfe zu unterbreiten, durch die bestimmt wird:

1. Bis zum Erlaß des im Art. 68 der Reichsverfassung angekündigten Gesetzes über den Kriegszustand findet gegen die Verordnungen und Anordnungen des Militärbefehlshabers auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand die Klage im Verwaltungsstreitverfahren statt. Der Bundesrat bestimmt die Verwaltungsgerichte, welche in erster und zweiter Instanz zulässig sind, und erläßt die näheren Anordnungen, mit der Maßgabe, daß in denjenigen Bundesstaaten, in welchen Verwaltungsgerichte nicht bestehen, die Bestimmungen des § 21, Ziffer 1—5 der Gewerbeordnung sinngemäße Anwendung finden. Unberührt bleiben die Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Verhaftung und Aufenthaltsbeschränkung vom 4. Dezember 1916, sowie das Gesetz über den Kriegszustand vom 4. Dezember 1916.

Vorstehende Bestimmungen finden auf das Königreich Bayern keine Anwendung.

2. § 1 des Gesetzes über die Haftung des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910 (Reichsgesetzbl. S. 798) erhält einen Zusatz folgenden Inhalts als Abs. 4: Die Militärbefehlshaber im Sinne des preußischen Belagerungszustands gesetzes vom 24. Juni 1851 und die in seinem Auftrage handelnden Beamten und Personen des Soldatenstandes bleiben neben dem Reichfür die in Ausübung der ihnen anvertrauten öffentlichen Gewalt vorsätzlich oder fahrlässig begangene Verletzung einer Amtspflicht nach § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verantwortlich:Bd. 321, Nr. 844.

Bd. 310, 108. Sitz. S. 3355A, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3357D, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3365B ff, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3369D, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3375A ff, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3379B.

Bd. 310, 110. Sitz. S. 3499B. — Abgelehnt.

Resolution Albrecht u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1917, Haftpflicht der Beamten und Militärpersonen für fahrlässige Beschränkungen der persönlichen Freiheit, der Pressefreiheit oder des Vereinsrechts:

Bd. 309, 81. Sitz. S. 2339C.

Bd. 309, 82. Sitz. S. 2347A, Bd. 309, 82. Sitz. S. 2348D, Bd. 309, 82. Sitz. S. 2350B, Bd. 309, 82. Sitz. S. 2351A.

Resolution Antrick u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1917: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, zu veranlassen, daß der Belagerungszustand unverzüglich aufgehoben wird: Bd. 321, Nr. 855.

Bd. 310, 108. Sitz. S. 3355A, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3357D, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3365B, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3369D, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3375A ff.

Bd. 310, 110. Sitz. S. 3499C. — Abgelehnt.

Resolution Albrecht u. Gen.: Der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß der Belagerungszustand sofort aufgehoben und insbesondere die Freiheit der Perfon und der Presse, sowie des Vereins- und Versammlungsrechts wieder hergestellt wird: Bd. 322, Nr. 1117.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3904D, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3912C, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3927A, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3934D. — Abgelehnt.

Ferner:

Bd. 309, 101. Sitz. S. 3094A.

Bd. 311, 127. Sitz. S. 3950C, Bd. 311, 127. Sitz. S. 3952A.

Bd. 311, 133. Sitz. S. 4146D.

Bd. 311, 136. Sitz. S. 4239D.

Antrag Albrecht u. Gen.: Der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die sofortige Aufhebung des Belagerungszustandes herbeizuführen: Bd. 325, Nr. 1938. — Unerledigt.

Anfrage Meerfeld: Der Gouverneur der Festung Cöln hat am 12. Februar die "Rheinische Zeitung" unter Vorzensur gestellt. Eine Mitteilung an ihre Leser über diese Maßnahme ist der Zeitung nicht gestattet. Der Gouverneur hat ferner die Genehmigung einer für den 15. Februar anberaumten Volksversammlung, in der der Unterzeichnete über "Sozialdemokratie und Vaterlandspartei" reden sollte, im Gegensatz zu der bisherigen Praxis davon abhängig gemacht, daß der Redner vorher den Wortlaut seiner Ausführungen einreiche. In Cöln besteht auch der Brauch, daß den Soldaten der Besuch sozialdemokratischer Versammlungen verboten, solcher der Vaterlandspartei dagegen gestattet ist.

Was gedenkt der Herr Reichskanzler gegen die geschilderten Maßnahmen militärischer Stellen zu tun, und wie gedenkt er die weitere Einschnürung der Preß- und Versammlungsfreiheit in Einklang zu bringen mit seiner am 29. November 1917 abgegebenen Erklärung, daß auf diesen Gebieten in Bälde fühlbare Erleichterungen geschaffen werden sollten?: Bd. 323, Nr. 1285.

Bd. 311, 129. Sitz. S. 3996B. — Beantwortet.

Beratung des mündlichen Berichts des Haushalts Ausschusses (Schutzhaft, Vereins- und Versammlungsrecht und Zensur): Bd. 323, Nr. 1308 Ziff. II, III u. IV a, b, c.

Bd. 312, 166. Sitz. S. 5166A.

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5191A.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5220A, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5259B. — Nach den Anträgen des Haushaltsausschusses angenommen.

Petitionen des Gewerkschaftskartells in Karlsruhe und der Deutschen Friedensgesellschaft in Berlin und Genossen, betreffend Vereins- und Versammlungsrecht, Preßfreiheit.

Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 323, Nr. 1308 Ziff. IV c.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5259B. — Für erledigt erklärt.

AnfrageDr. Liebknecht: Ist die Regierung bereit, dem Reichstag unverzüglich das Material vorzulegen:

a) über die von den deutschen Militär- und Zivilbehörden während des Krieges auf Grund des Belagerungszustandes getroffenen allgemeinen und besonderen Maßregeln zur Aufhebung des Vereins- und Versammlungsrechts und der persönlichen Freiheit (Versammlungsverbote, Vereinsauflösungen, Eingriffe in das Briefgeheimnis, polizeiliche Ueberwachung des Telephonverkehrs, Verhaftungen, Haussuchungen usw.), insbesondere über die Zahl der während des Krieges ohne gerichtliches Verfahren in militärische und polizeiliche Haft (cachot) verbrachten Zivilpersonen, über Grund und Dauer dieser Haft;

b) über Zahl, Höhe und Grund der während des Krieges gegen Angehörige der Armee erkannten Strafen und über den Gefangenenbestand der Militärgefängnisse seit Beginn des Krieges?: Bd. 317, Nr. 189.

Bd. 306, 26. Sitz. S. 513C. — Beantwortet.

2. Handhabung, Einzelnes.

a) Abgeordnete. Behandlung durch die Militärbehörden (körperliche Untersuchung, Schutzhaft, Aufenthaltsbeschränkungen, Haussuchungen usw.; Fälle Dr. Herzfeld, Dr. Haegy, Antrick, Thiele):

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1286C.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1312C, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1312D.

Bd. 308, 69. Sitz. S. 1885A.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1900A, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1910B, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1915D.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1948D, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1950D.

Bd. 308, 74. Sitz. S. 2082A.

b) Fremdwörter, Entfernung von Firmenschildern:

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1237D.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1257D.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1305A, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1309D.

c) Haussuchungen, Anwendung des § 103 StPO.:

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1910C.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1950D.

Haussuchungen, bei Abgeordneten: Bd. 308, 70. Sitz. S. 1910B.

Haussuchungen, bei dem Abgeordneten Dr. Herzfeld: Bd. 308, 71. Sitz. S. 1950D.

Haussuchungen, Petition des Privatdozenten Dr. Arnold Ruge in Heidelberg, betreffend Beschwerde über die bei ihm vorgenommene Haussuchung.

Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 322, Nr. 1060 Ziff. II f.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3935A. — Ueberweisung als Material.

d) Jugendschutz siehe Jugendliche.

e) Militärbefehlshaber, Anerkennung ihrer Tätigkeit:

Bd. 306, 32. Sitz. S. 740C, Bd. 306, 32. Sitz. S. 755C.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1257C.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1301B.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1941B.

Militärbefehlshaber, Beeinflussung durch die politische Polizei bei Handhabung des Belagerungszustandes: Bd. 308, 71. Sitz. S. 1949C.

Militärbefehlshaber, Einwirkung auf die innere Verwaltung: Bd. 306, 32. Sitz. S. 717A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 732A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 740C, Bd. 306, 32. Sitz. S. 755C.

Militärbefehlshaber, Handhabung, Hemmung der Bewegungsfreiheit, "Schreckensregiment":

Bd. 309, 83. Sitz. S. 2392C.

Bd. 309, 84. Sitz. S. 2429D.

Bd. 309, 95. Sitz. S. 2847D.

Bd. 309, 101. Sitz. S. 3094A.

Bd. 310, 108. Sitz. S. 3357D, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3365B, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3369A ff., Bd. 310, 108. Sitz. S. 3374C, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3375A, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3375D, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3376A ff., Bd. 310, 108. Sitz. S. 3377C.

Bd. 310, 110. Sitz. S. 3499C.

Militärbefehlshaber, Mißbrauch der militärischen Gewalt zu parteipolitischen Zwecken:

Bd. 312, 166. Sitz. S. 5168C, Bd. 312, 166. Sitz. S. 5170B.

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5194B, Bd. 312, 167. Sitz. S. 5215A.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5231A, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5243D.

Bd. 314, 193. Sitz. S. 6163C.

Bd. 314, 194. Sitz. S. 6201D.

Militärbefehlshaber, Maßnahmen gegen die Unabhängige Sozialdemokratie, Verfügung des Kriegsministeriums v. 20. 10. 1917, betreffend Landesverrat usw.: Bd. 311, 127. Sitz. S. 3963D.

Militärbefehlshaber, Fall. Dittmann: Bd. 311, 137. Sitz. S. 4296D. — Siehe auch unter II 9 B.

f) Naturheilkunde. Verbot der Ausübung usw.:

Bd. 307, 60. Sitz. S. 1555C.

Petition: Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 317, Nr. 260 unter III s.

Bd. 307, 41. Sitz. S. 922B.

g) Rechtsgültigkeit gewisser Verordnungen (Schneeschippererlaß, Fremdenaufenthaltsanweisungen):

Bd. 312, 164. Sitz. S. 5122A.

Bd. 312, 165. Sitz. S. 5139D.

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5200A, Bd. 312, 167. Sitz. S. 5213A.

h) Verhängung des verschärften Belagerungszustandes, Bekanntmachung:

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1254B.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1274D.

Anfrage Bartschat, Siehr (Insterburg), Wagner: In der Provinz Ostpreußen ist noch heute auf Grund des verschärften Belagerungszustandes der § 7 der preußischen Verfassung, wonach niemand seinem ordentlichen Richter entzogen werden soll, außer Kraft gesetzt.

Nicht nur in der Festung Königsberg, sondern auch in unbefestigten Städten der Provinz, z. B. Insterburg und Tilsit, sind außerordentliche Kriegsgerichte eingesetzt.

Ist der Herr Reichskanzler bereit, auf eine Beseitigung dieser Verschärfung des Belagerungszustandes in einer Provinz, die unzweifelhaft seit dem Zusammenbruche Rußlands vom Feinde nicht mehr bedroht ist und von den Kriegsschauplätzen mit am weitesten entfernt liegt, hinzuwirken?: Bd. 324, Nr. 1649.

Bd. 313, 177. Sitz. S. 5538C. — Beantwortet.

Aufrechterhaltung des verschärften Kriegszustandes über Königsberg: Bd. 312, 167. Sitz. S. 5193D.

Aufrechterhaltung des verschärften Kriegszustandes über Königsberg, des wirtschaftlichen Belagerungszustandes in Königsberg unter der parlamentarischen Regierung: Bd. 314, 194. Sitz. S. 6187D.

Einziehungen von Mitgliedern der sozialdemokratischen Gewerkschaften aus politischen, nicht militärischen Gründen:

Bd. 310, 125. Sitz. S. 3862C.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3904D.

Einziehungen von Mitgliedern der sozialdemokratischen Gewerkschaften aus politischen, tätiger Mitglieder der U. S. P. zum Heeresdienste, Anwerbung von Spitzeln, Beeinflussung der Mehrheitssozialisten: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5224B.

3. Amnestie für politische Vergehen.

Resolution Bernstein u. Gen. zum Etat des Reichskanzlers für 1917: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß schleunigst die sämtlichen wegen politischer Delikte ergangenen Strafen aufgehoben werden: Bd. 320. Nr. 690 unter G.

Bd. 309, 96. Sitz. S. 2892B, Bd. 309, 96. Sitz. S. 2933B. — Abgelehnt.

Ferner:

Bd. 310, 116. Sitz. S. 3578D, Bd. 310, 116. Sitz. S. 3595B.

Bd. 312, 165. Sitz. S. 5150A, Bd. 312, 165. Sitz. S. 5153B.

Bd. 314, 193. Sitz. S. 6158C, Bd. 314, 193. Sitz. S. 6164A.

Bd. 314, 194. Sitz. S. 6188C.

Bd. 314, 195. Sitz. S. 6217C.

Antrag Albrecht u. Gen.: Der Reichstag wolle beschließen: dem nachstehenden Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen: Entwurf eines Amnestiegesetzes.

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden, Deutscher Kaiser, König von Preußen usw. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

ArtikelI.

Die wegen politischer Vergehen und Verbrechen, namentlich wegen solcher Handlungen, die mit Friedensbestrebungen im Zusammenhang stehen, wegen politischen Landes- oder Kriegsverrats, Streikvergehen, Aufreizung zum Klassenhaß in Untersuchung gezogenen oder verurteilten Zivilpersonen, Soldaten und Matrosen werden amnestiert.

Die Strafe mit allen Nebenstrafen wird aufgehoben. Die schwebenden Strafverfahren werden niedergeschlagen.

ArtikelII.

Die wegen politischer Gesinnung oder Betätigung, namentlich wegen Streikbeteiligung in das Heer eingezogenen Personen werden entlassen.

Alle politischen Vermerke in den militärischen und polizeilichen Akten werden gelöscht, insbesondere der Vermerk "B 18".

ArtikelIII.

Die gegen Inländer, Ausländer und Staatenlose noch bestehenden Schutzhaftbefehle und Aufenthaltsbeschränkungen werden aufgehoben. Bd. 325, Nr. 1942. — Unerledigt.

Niederschlagung von Strafverfolgungen gegen Kriegsteilnehmer, Löschung von Strafvermerken: Bd. 309, 90. Sitz. S. 2670B.

4. Brief- und Telegrammverkehr. Siehe auch II 1 und Elsaß-Lothringen.

Geheime Briefzensur, gesetz- und verfassungswidriges Verfahren: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5251B.

Verhängung der Briefsperre; Beschlagnahme von Briefen durch die Generalkommandos; Oeffnung von Briefen, Verletzung des §5 des Postgesetzes:

Bd. 306, 32. Sitz. S. 730D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 735B.

Bd. 306307, 40. Sitz. S. 884B.

Verhängung der Briefsperre, Auskunfterteilung der Postbehörden über Briefe, Fernsprech- und Telegrammverkehr an die Militärbefehlshaber (Außerkraftsetzung des § 5 des Reichspostgesetzes auf Grund des § 4 des preußischen Belagerungsgesetzes), Urteil des Reichsgerichts: Bd. 312, 149. Sitz. S. 4673D ff.

Resolution Bernstein u. Gen. zum Etat für die Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung für 1916: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, darauf hinzuwirken, daß das Briefgeheimnis gewahrt wird und die Reichsbehörden angewiesen werden, auf Verletzung des Briefgeheimnisses gerichteten Ersuchen von Militärbefehlshabern keine Folge zu leisten: Bd. 318, Nr. 296.

Bd. 307, 48. Sitz. S. 1090C.

Bd. 307, 49. Sitz. S. 1104A, Bd. 307, 49. Sitz. S. 1108D, Bd. 307, 49. Sitz. S. 1110B, Bd. 307, 49. Sitz. S. 1113A. — Abgelehnt.

Ferner:

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1235C, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1244A, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1254C.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1264C, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1275B, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1283B.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1304A.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1949B, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1952A.

Petitionen des Rechtsanwalts Claß in Mainz und des Alldeutschen Verbandes.

Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 315, Nr. 66 unter I c 1, 2.

Bd. 306, 9. Sitz. S. 135A.

Petition des Professors Dr. Frhrn. v. Liebig in Gießen.

Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 318, Nr. 330 unter III d.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1336B, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1337A.

Bd. 308, 61. Sitz. S. 1588D.

AnfrageDr. Herzfeld: Der Oberkommandierende in den Marken hat unter dem 21. Januar 1915 eine geheime noch in Kraft befindliche Anordnung erlassen, durch die er das stellvertretende Generalkommando des Gardekorps in Berlin, das stellvertretende Generalkommando des III. Armeekorps in Berlin, die Kommandantur Berlin, sämtliche Garnisonkommandos und das Bezirkskommando IV, schließlich sämtliche Polizeiverwaltungen ermächtigt hat, über politisch mißliebige Personen, auch über Abgeordnete, die Briefsperre zu verhängen, ihre Postsachen zu beschlagnahmen und sie durch das zuständige Postamt der politischen Polizei in Berlin auszuhändigen.

Ist dies dem Herrn Reichskanzler bekannt und was gedenkt er gegen diese Maßnahme zu tun?: Bd. 320, Nr. 628.

Bd. 309, 82. Sitz. S. 2345A. — Beantwortet.

Anfrage Kunert: Ist dem Herrn Reichskanzler nachstehende Tatsache bekannt?

Der Kommandierende General, Generalleutnant Sonntag hat unter dem 18. Februar 1918 für das Generalkommando Magdeburg nachstehende Verfügung erlassen:

"Gemäß § 4 des Gesetzes über den Belagerungszustand verleihe ich den Leitern der Militärpolizeistellen Magdeburg und Halle die Berechtigung, in Spionage-, Sabotage- und ähnlichen Fällen die Postbehörden um Auskunft über Brief-, Telegramm- und Telephon-Verkehr der beteiligten Personen zu ersuchen. "

Ist der Herr Reichskanzler bereit, die Aufhebung dieser Verordnung herbeizuführen?: Bd. 323, Nr. 1371.

Bd. 311, 141. Sitz. S. 4399B. — Beantwortet.

Anfrage Büchner: Die Kommandantur in Danzig hat ein dauerndes Versammlungsverbot gegen die Versammlungen der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei erlassen.

Auf Beschwerde eines Versammlungsleiters antwortete der Obermilitärbefehlshaber durch ein Schreiben vom 12. Februar 1918 — Nr. 605/17 —, daß das Verbot aufrecht erhalten werde, weil die leitenden Personen des Vereins die Anordnungen der Militärbehörde gekannt, aber wissentlich übertreten hätten.

Der Obermilitärbefehlshaber nimmt dabei Bezug auf einen Brief, den der Einberufer der Versammlung am 1. Dezember 1917 an den unterzeichneten Reichstagsabgeordneten gerichtet hat. Der Brief ist nicht an mich abgeliefert worden, sondern, wie ich inzwischen erfahren habe, der Kommandantur auf deren Anordnungen durch die Post ausgeliefert worden.

Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß über Abgeordnete die Briefsperre verhängt wird und daß durch das zuständige Postamt ihre Postsachen der politischen Polizei ausgehändigt werden, ohne daß die Abgeordneten davon auch nur in Kenntnis gesetzt werden?

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um das Briefgeheimnis zu wahren?: Bd. 324, Nr. 1398.

Bd. 311, 145. Sitz. S. 4523B. — Beantwortet.

Anfrage Hartrath, Dr. Freiherr v. Rechenberg: Der Stadt- und Landkreis Trier steht schon fast während der ganzen Dauer der Kriegszeit unter dem Druck der Postzensur, so daß alle Briefe der Post nur unverschlossen aufgegeben werden und auch Postkarten nur nach vorheriger durch den Zensurstempel erkenntlicher Durchsicht abgesandt werden dürfen.

Diese Maßregel wird einerseits von der betroffenen Bevölkerung für ihren privaten und geschäftlichen Briefverkehr als überaus drückend empfunden, anderseits erweist sie sich als zwecklos, weil täglich Hunderte von Briefen durch Schulkinder und Reisende in Nachbarkreisen verschlossen zur Post gegeben werden.

Beschwerden bei den zuständigen Stellen haben bisher weder zu einer Abhilfe noch überhaupt zur Angabe von Gründen für die Aufrechterhaltung der Anordnung geführt.

Ist der Herr Reichskanzler bereit, eine Aufklärung über die Veranlassung der genannten Maßregel zu geben und auf ihre Beseitigung hinzuwirken?: Bd. 324, Nr. 1683.

Schriftliche Antwort: Bd. 325, Nr. 1894.

Ferner: Bd. 312, 166. Sitz. S. 5168A.

Oeffnung eines Schreibens aus dem Reichstagsbureau:

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5245B.

Bd. 312, 169. Sitz. S. 5273D.

Briefkontrolle der Reichstagsabgeordneten, Bruch des Art. 31 der Reichsverfassung:

Bd. 311, 145. Sitz. S. 4535B.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5252C.

Bd. 309, 182. Sitz. S. 2345B.

Briefsperre für den Abgeordneten Dr. Herzfeld: Bd. 308, 71. Sitz. S. 1949B.

Briefzensur, geheime. Weiterbestehen, Fall der Frau Agnes in Düsseldorf: Bd. 314, 194. Sitz. S. 6187D.

Kontrolle der Briefe deutscher Gefangener zur Feststellung ihrer politischen Gesinnung durch eine Zentralstelle im Kriegsministerium: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5256A.

Ansichtspostkarten, Kinderbilder, Zurückweisung: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5245C.

Ueberwachung; Verzögerung der Beförderung:

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1243C.

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5208A.

Petition des Kontrolleurs E. Krebs in Brüssel, betreffend Beschwerde über die Ausübung der Telegraphenzensur.

Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 323, Nr. 1364 Ziff. II c 5.

Bd. 312, 172. Sitz. S. 5377A, Bd. 312, 172. Sitz. S. 5377C. — Ueberweisung als Material.

Briefzensur im Verkehr mit Osterreich: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5230D.

AnfrageDr. Werner (Gießen):

Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß neuerdings alle aus Deutschland an unsere Soldaten in Rumänien gelangenden Briefe unter Kriegsrecht geöffnet und gelesen werden? Dadurch wird eine starke Mißstimmung erzeugt.

Ist der Herr Reichskanzler mit diesen Verhältnissen einverstanden?: Bd. 325, Nr. 1948. — Unerledigt.

5. Freizügigkeit.

Beschränkung für jugendliche Arbeiter: Bd. 307, 51. Sitz. S. 1161B, Bd. 307, 51. Sitz. S. 1183D, Bd. 307, 51. Sitz. S. 1187C.

Beschränkung für landwirtschaftliche Arbeiter und Dienstboten:

Bd. 306, 19. Sitz. S. 360A.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1296A.

Aufhebung der Verordnungen einzelner stellvertretender Generalkommandos:

Bd. 309, 100. Sitz. S. 3055C.

Bd. 309, 101. Sitz. S. 3071A, Bd. 309, 101. Sitz. S. 3079A.

Bd. 310, 102. Sitz. S. 3117C.

Bd. 310, 110. Sitz. S. 3498D.

Anfrage Spiegel: Der stellvertretende kommandierende General vom VII. Armeekorps in Münster hat unterm 22. August folgende Verordnung erlassen:

"Wer es unternimmt, selbst oder durch Dritte Arbeiter und Arbeiterinnen, die bei im Dienste der Heeresverwaltung beschäftigten Unternehmern, oder in unmittelbar oder mittelbar für Heeresbedarf tätigen Betrieben beschäftigt sind, zum Aufgeben oder Wechsel ihrer Arbeitsstelle zu veranlassen, wird nach § 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und des Gesetzes vom 11. Dezember 1915 mit Gefängnis bis zu einem Jahre, beim Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder bis zu 1500 Mark Geldstrafe bestraft."

Münster, den 22. August 1917.

Der kommandierende General. Freiherr v. Gayl, General der Infanterie.

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um zu verhindern, daß Arbeiter mit Haft bestraft werden, wenn ihnen wegen Lohnabzügen oder Akkordreduktionen von den Arbeiterorganisationen oder deren Vertretern sowie den Beisitzern in den Schlichtungsausschüssen geraten wird, sich auf Grund des Gesetzes eine andere Arbeitsstelle zu suchen?: Bd. 322, Nr. 1059.

Bd. 310, 121. Sitz. S. 3682C. — Beantwortet.

6. Paßvorschriften, Verkehrsbeschränkungen im Verkehr nach dem Auslande:

Bd. 307, 48. Sitz. S. 1076C.

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1235C.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1319A.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1899D.

Verkehrsbeschränkungen im Reiseverkehr zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn:

Bd. 312, 166. Sitz. S. 5186C.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5230D.

Anfrage Haase (Königsberg): Am 18. April d. I. wurde dem Abgeordneten Bernstein für eine Reise nach Budapest, wo er am 21. April auf Einladung des Vereins "Galilei" in einer polizeilich genehmigten Versammlung einen Vortrag halten wollte, auf Veranlassung des preußischen Ministers des Innern vom Schöneberger Polizeipräsidium ein Reisepaß ausgestellt. In Oderberg wurde er von den preußischen Aufsichtsbeamten angehalten und genötigt, am Orte zu übernachten. Die Erlaubnis zur Weiterreise erhielt er erst, als es zu spät war, Budapest noch rechtzeitig für das Halten des Vortrags zu erreichen.

Auf Wunsch der überaus zahlreich besuchten Versammlung ersuchte die Leitung des Vereins "Galilei" den Abgeordneten Bernstein, den zugesagten Vortrag an einem Tage der nächsten Woche zu halten. Vom Polizeipräsidenten von Berlin-Schöneberg ist jedoch das Ersuchen, ihm den Patz zu erneuern, abschlägig beschieden worden. Die Anfrage nach den Gründen der Ablehnung ist von dem Polizeipräsidenten von Schöneberg mit einer höflichen, aber bestimmten Weigerung beantwortet worden.

Dieser Vorgang hat nach Mitteilung aus Budapest dort starke Erregung hervorgerufen.

Ist der Herr Reichskanzler bereit, dafür zu sorgen, daß nicht durch Organe der Polizei solche dem Deutschen Reich schädliche Wirkungen erzeugt werden?: Bd. 321, Nr. 860.

Schriftliche Antwort: Bd. 321, Nr. 988.

Anfrage Freiherr v. Richthofen, Dr. Paasche: Seit Anfang dieses Jahres werden dem Reiseverkehr zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn erhöhte Schwierigkeiten insbesondere dadurch bereitet, daß die zuständigen österreichischungarischen Konsulate das erforderliche Paßvisum erst nach vorheriger Genehmigung des Ministeriums des Aeußeren in Wien erteilen. Hierdurch muß neben anderen großen Unzuträglichleiten eine Verzögerung jeder Reise um etwa drei Wochen eintreten.

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, damit der Reiseverkehr zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn so gestaltet werde, wie er unter voller Berücksichtigung der durch den Kriegszustand bedingten Beschränkungen den engen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden verbündeten Ländern entspricht?: Bd. 323, Nr. 1382.

Bd. 311, 143. Sitz. S. 4451A. — Beantwortet.

AnfrageDr. Ablaß: Die auf der Verordnung vom 16. Dezember 1914 beruhende Anordnung des Stellvertretenden General-Kommandos des 5. Armeekorps vom 9. Mai 1917 über die Paßpflicht stellt sich als eine schwere Beeinträchtigung für den deutsch-österreichischen Grenzverkehr im Riesen- und Isergebirge dar und hat ein starkes Nachlassen dieses auch von militärischen Gesichtspunkten aus unbedenklichen Verkehrs zur Folge gehabt. Besonders drückend und belästigend sind diese Paßvorschriften für den Ausflugsverkehr auf den Kammwegen des Riesengebirges, die zum Teil auf deutscher, zum Teil auf österreichischer Seite verlaufen.

Ist der Herr Reichskanzler insbesondere im Hinblick auf den mit dem Osten abgeschlossenen Frieden bereit, im Reiseverkehr mit der verbündeten österreichisch-ungarischen Monarchie Erleichterungen eintreten zu lassen und zu diesem Zwecke den Paßzwang zwischen den befreundeten Reichen entweder ganz aufzuheben oder doch wenigstens in erheblichem Maße herabzumildern?: Bd. 324, Nr. 1629.

Schriftliche Antwort: Bd. 325, Nr. 1886.

Anfrage Schwabach: Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, baß trotz des beendeten Kriegszustandes mit Rußland der Paßzwang für das Reichsgebiet nördlich des Memelstroms, insbesondere für die Kreise Memel und Heydekrug noch aufrechterhalten und ebenso noch immer die militärische Briefzenfur, selbst für den Postverkehr der Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften, gehandhabt und damit eine empfindliche Erschwerung und Verzögerung des Postverkehrs herbeigeführt wird?

Ist der Herr Reichskanzler bereit, die baldige Aufhebung dieser Maßnahmen zu veranlassen?: Bd. 324, Nr. 1640.

Bd. 313, 175. Sitz. S. 5496C. — Beantwortet.

Anfrage Haase (Königsberg): Der Herr Staatssekretär des Auswärtigen hat in der Budget Kommission am 1. Mai 1917 die Erklärung abgegeben, im Einvernehmen mit den beteiligten Stellen könne er sagen, daß der Ausstellung von Pässen an die Mitglieder der Unabhängigen Sozialdemokratie zur Reise nach Stockholm nichts im Wege stehe.

Der Polizeipräsident von Berlin hat trotz Hinweises auf diese Erklärung des Herrn Staatssekretärs mehreren Mitgliedern der Fraktion der Unabhängigen Sozialdemokraten die Pässe verweigert.

Ist diese Tatsache dem Herrn Reichskanzler bekannt, und was gedenkt er zu tun, um der Erklärung des Herrn Staatssekretärs Geltung zu verschaffen?: Bd. 321, Nr. 850.

Schriftliche Antwort: Bd. 321, Nr. 879.

Körperliche Untersuchung des Abgeordneten Dr. Herzfeld an der Schweizer Grenze:

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1286.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1312C, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1312D.

Paßverweigerung für Abgeordnete der polnischen Fraktion nach Warschau: Bd. 314, 196. Sitz. S. 6255A.

Reiselegitimationen für Inlandsreisen, einheitliche Regelung für das Reich: Bd. 312, 166. Sitz. S. 5186B.

Schwierigkeiten, indirekte Aufenthaltsbeschränkung: Bd. 312, 169. Sitz. S. 5276C.

Siehe auch unter Elsaß-Lothringen.

7. Petitionsrecht.

Petition des Professors Stahlberg in Berlin-Steglitz, den durch die Beschlagnahme der Eingabe von Professor Dr. Schaefer, betreffend den U-Bootkrieg, vollzogenen Eingriff in das Petitionsrecht als zu Unrecht erfolgt zurückzuweisen und dafür einzutreten, daß dem deutschen Volke das Petitionsrecht auch unter dem Gesetz über den Belagerungszustand in vollem Umfang gewährleistet werde.

Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 318, Nr. 298 unter IV.

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1235A, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1240D, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1248D.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1258C, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1266C, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1273A, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1276D.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1295D, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1336B. — Ueberweisung zur Berücksichtigung.

Beschlagnahme von Unterschriftsbogen der sozialdemokratischen Friedenseingabe: Bd. 308, 70. Sitz. S. 1909D.

Verbot der Versendung einer Eingabe der Zentralstelle für Völkerrecht an ihre Mitglieder: Bd. 312, 167. Sitz. S. 5205D.

8. Rechtsprechung; Kriegsgerichte. — Siehe auch Elsaß-Lothringen.

Rechtsprechung der auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand eingesetzten außerordentlichen Kriegsgerichte; Härte der Strafen.

Bd. 310, 116. Sitz. S. 3579A, Bd. 310, 116. Sitz. S. 3595A.

Bd. 312, 165. Sitz. S. 5150B, Bd. 312, 165. Sitz. S. 5152A.

Rechtsprechung der auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand eingesetzten außerordentlichen Kriegsgerichte, Strafverfahren gegen Jugendliche wegen Streikvergehen usw.: unter III 2. Bd. 312, 165. Sitz. S. 5153A.

Rechtsprechung der auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand eingesetzten außerordentlichen Kriegsgerichte, Kriegsgerichtsurteile aus Anlaß des Ausstands in der Kriegsindustrie siehe Kriegsindustrie unter III 2.

Verurteilung des Schlossers Karl Artelt wegen Aeußerungen gegen den Burgsrieden, für den Klassenkampf und Generalstreit: Bd. 311, 126. Sitz. S. 3907A.

Dem Rechtsempfinden widersprechende Urteile (Prozeß Philipp: in Wiesbaden): Bd. 312, 164. Sitz. S. 5118A.

Verurteilung von Führern einer Jugendorganisation wegen Verbreitung eines politischen Flugblattes zu hohen Strafen: Bd. 312, 165. Sitz. S. 5143D ff.

Kritik von Urteilen des Reichsgerichts als Klassenjustiz, Landesverratsprozeß gegen Rödel u. Gen. wegen Verbreitung eines Flugblattes, Hervorhebung des vaterländischen Standpunktes bei der Verurteilung: Bd. 312, 165. Sitz. S. 5142D, Bd. 312, 165. Sitz. S. 5144D, Bd. 312, 165. Sitz. S. 5149D, Bd. 312, 165. Sitz. S. 5151B.

Verhaftung der Frau Zietz wegen Landesverrats, Entschädigung für die unschuldig erlittene Untersuchungshaft:

Bd. 312, 163. Sitz. S. 5101B.

Bd. 312, 165. Sitz. S. 5142B, Bd. 312, 165. Sitz. S. 5143D.

Antrag des Haushaltsausschusses: Hebt das Reichsmilitärgericht die Haft oder Aufenthaltsbeschränkung auf, so darf der Militärbefehlshaber auf den vom Reichsmilitärgericht bereits beurteilten Tatbestand nicht eine neue Maßregel einer jener Arten stützen: Bd. 323, Nr. 1308 Ziff. II.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5259A. — Angenommen.

Ferner: Bd. 312, 169. Sitz. S. 5264C, Bd. 312, 169. Sitz. S. 5276B.

AnfrageDr. Herzfeld:

Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß der Oberkommandierende in den Marken an die außerordentlichen Kriegsgerichte seines Bezirks einen Befehl erlassen hat, alle aus Anlaß des neulichen großen Streiks Angeklagten und Verhafteten, wenn sie durch diese Gerichte freigesprochen werden, nicht, wie es § 13 Ziff. 4 des Belagerungszustandsgesetzes zwingend vorschreibt, sofort aus der Haft zu entlassen, sondern dem Berliner Polizeipräsidium vorführen zu lassen, um die Schutzhaft über sie zu verhängen?

Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß die außerordentlichen Kriegsgerichte diesem Befehl nachkommen, die Freigesprochenen im "grünen Wagen" des Polizeipräsidiums dorthin schaffen lassen und daß dieselben fast ausnahmslos in Schutzhaft genommen worden sind?

Gedenkt der Herr Reichskanzler gegen dieses hemmungslose und wahllose Schalten mit der Freiheit der Staatsbürger einzuschreiten?: Bd. 323, Nr. 1284.

Bd. 311, 127. Sitz. S. 3995D. — Beantwortet.

Verhaftung der Sozialdemokraten Eichhorn und Weise. Anklage des Reichsgerichts auf Landesverrat, Freisprechung; Verurteilung wegen Verteilung illegaler Flugschriften; Verhängung der Schutzhaft:

Bd. 309, 84. Sitz. S. 2432A.

Bd. 309, 90. Sitz. S. 2683D, Bd. 309, 90. Sitz. S. 2685A.

Bd. 309, 91. Sitz. S. 2696C, Bd. 309, 91. Sitz. S. 2699B, Bd. 309, 91. Sitz. S. 2704A.

Bd. 309, 92. Sitz. S. 2710A, Bd. 309, 92. Sitz. S. 2717C.

Strafprozeß gegen die Mädchen Strey und Trobach siehe nachstehend unter II 9 B.

Matrose Reichpietsch, Verurteilung und Erschießung wegen Kriegsverrats: Bd. 310, 124. Sitz. S. 3785D, Bd. 310, 124. Sitz. S. 3786D, Bd. 310, 124. Sitz. S. 3788C, Bd. 310, 124. Sitz. S. 3800A, Bd. 310, 124. Sitz. S. 3804C, Bd. 310, 124. Sitz. S. 3804D, Bd. 310, 124. Sitz. S. 3805B.

Matrose Reichpietsch, Todesurteil, Mitteilung an die Eltern: Bd. 312, 165. Sitz. S. 5154C.

Strafvollzug gegen Zivilpersonen (Polen, belgische Richter) in den besetzten Gebieten, Inhaftierung in preußischen Zuchthäusern (Groß Strehlitz): Bd. 312, 165. Sitz. S. 5153C.

Frage der Rechtsgültigkeit der Verordnungen und Verfügungen (Schneeschnippererlaß usw.):

Bd. 312, 164. Sitz. S. 5122A.

Bd. 312, 165. Sitz. S. 5139D.

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5200A, Bd. 312, 167. Sitz. S. 5213A.

9. Schutzhaft, Aufenthaltsbeschränkung, Ausweisungen. — Siehe auch II 1 und Elsaß-Lothringen.

A. Gesetzliche Regelung bzw. Aenderungen.

Rechtsgarantien bei Verhängung der Schutzhaft und bei Aufenthaltsbeschränkungen; Entschädigung.

a) Resolution des Haushaltsausschusses: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, alsbald die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, durch welche

1. die Verhängung der Schutzhaft auf das aus rein militärischen Gründen absolut gebotene Maß beschränkt wird,

2. bei Verhängung der Schutzhaft dem Verhafteten ein Rechtsschutz gewährt wird, welcher mindestens nicht zurückbleibt hinter dem im Strafverfahren vor den ordentlichen Gerichten den Untersuchungsgefangenen zustehenden Rechtsschutz: Bd. 318, Nr. 298 unter III b.

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1235D, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1239B.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1264B, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1273D, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1284C.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1309C, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1336A. — Angenommen.

Ferner: Bd. 308, 68. Sitz. S. 1859B.

b) Antrag Bassermann u. Gen., Gesetzentwurf, betreffend die Schutzhaft während eines Kriegszustandes: Bd. 319, Nr. 416 und

Antrag des Haushaltsausschusses, Gesetzentwurf betreffend die Schutzhaft während eines Kriegszustandes: Bd. 319, Nr. 431.

Bd. 308, 68. Sitz. S. 1859A.

Bd. 308, 69. Sitz. S. 1870A.

Mündl. Ber. d. 21. Aussch.: Gesetzentwurf betreffend die Verhaftung und Aufenthaltsbeschränkung auf Grund des Kriegszustandes und des Belagerungszustandes: Bd. 319, Nr. 496, Zu Nr. 496.

Erste Beratung: Bd. 308, 74. Sitz. S. 2079A.

Zweite Beratung: Bd. 308, 74. Sitz. S. 2081C.

Dritte Beratung: Bd. 308, 74. Sitz. S. 2082D.

Petitionen: Bd. 319, Nr. 496 unter 2.

Bd. 308, 74. Sitz. S. 2083A.

Gesetz v. 4. 12. 1916. BGB. S. 1329.

c) Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verhaftung und Aufenthaltsbeschränkung auf Grund des Kriegszustandes und des Belagerungszustandes vom 4. Dezember 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1329): Bd. 324, Nr. 1400.

Erste Beratung:

Bd. 312, 166. Sitz. S. 5166A.

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5191A.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5220A.

Bd. 312, 169. Sitz. S. 5263D, Bd. 312, 169. Sitz. S. 5290D. — Ueberweisung an die 21. Kommission. — Unerledigt.

d) Antrag des Haushaltsausschusses: die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Gesetz, betreffend die Verhaftung und Aufenthaltsbeschränkung auf Grund des Kriegszustandes und des Belagerungszustandes, vom 4. Dezember 1916 — Nr. 5592 — (Reichs-Gesetzbl. S. 1329) folgenden Zusatz zu geben:

§ 14.

Hebt das Reichsmilitärgericht die Haft oder Aufenthaltsbeschränkung auf, so darf der Militärbefehlshaber auf den vom Reichsmilitärgericht bereits beurteilten Tatbestand nicht eine neue Maßregel einer jener Arten stützen: Bd. 323, Nr. 1308 Ziff. II.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5259A. — Angenommen.

e) Ferner:

Bd. 312, 169. Sitz. S. 5264C, Bd. 312, 169. Sitz. S. 5276B.

Anwendung des § 31 der Reichsverfassung auf die Schutzhaft und Aufenthaltsbeschränkung: Bd. 304308, 74. Sitz. S. 2082A.

Auslegung und Handhabung des Schutzhaftgesetzes vom 4. Dezember 1916 durch das Reichsmilitärgericht betr. Kompetenz, Entschädigung, rückwirkende Kraft:

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3916C.

Bd. 312, 169. Sitz. S. 5263D, Bd. 312, 169. Sitz. S. 5283B.

Begriff der "vollziehenden Gewalt" (§ 1 des Schutzhaftgesetzes) nach der Rechtsprechung des Reichsmilitärgerichts: Bd. 312, 169. Sitz. S. 5271B, Bd. 312, 169. Sitz. S. 5275C.

f) Einzelnes zu b—e.

Aufenthaltsbeschränkungen, Rechtsschuß:

Bd. 308, 68. Sitz. S. 1862C.

Bd. 308, 69. Sitz. S. 1871A.

Bd. 308, 74. Sitz. S. 2080D.

Beschwerderecht nach dem Gesetz vom 4. Dezember 1916, Frage seiner rückwirkenden Kraft; Handhabung des Gesetzes durch die Oberkommandos:

Bd. 309, 81. Sitz. S. 2338C, Bd. 309, 81. Sitz. S. 2340B, Bd. 309, 81. Sitz. S. 2340C, Bd. 309, 81. Sitz. S. 2341B.

Bd. 309, 82. Sitz. S. 2345D, Bd. 309, 82. Sitz. S. 2347D, Bd. 309, 82. Sitz. S. 2349C, Bd. 309, 82. Sitz. S. 2350A, Bd. 309, 82. Sitz. S. 2351C, Bd. 309, 82. Sitz. S. 2351D, Bd. 309, 82. Sitz. S. 2354B, Bd. 309, 82. Sitz. S. 2354C, Bd. 309, 82. Sitz. S. 2356C, Bd. 309, 82. Sitz. S. 2357B.

Entschädigung für unschuldig erlittene Haft:

Bd. 320, Nr. 633 Anh. a 650.

Bd. 308, 68. Sitz. S. 1862D.

Bd. 308, 74. Sitz. S. 2081A.

Entschädigung für unschuldig erlittene Haft, Rückwirkende Kraft:

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3916B, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3919C, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3930B.

Bd. 312, 169. Sitz. S. 5275B, Bd. 312, 169. Sitz. S. 5276D, Bd. 312, 169. Sitz. S. 5280A, Bd. 312, 169. Sitz. S. 5286B, Bd. 312, 169. Sitz. S. 5289A.

Entschädigung für unschuldig erlittene Haft, Anwendung der Grundsätze für Entschädigung unschuldig Verurteilter oder in Untersuchungshaft Genommener auf politische Schutzhäftlinge: Bd. 312, 169. Sitz. S. 5273A.

Entschädigungspflicht, Art der Ausübung, Ausdehnung auf die ganze Kriegsdauer: Bd. 312, 169. Sitz. S. 5265C, Bd. 312, 169. Sitz. S. 5272C.

Entschädigungspflicht, Zuerkennung eines Entschädigungsanspruchs binnen einer Präklusivfrist von drei Monaten nach der Beendigung der Freiheitsbeschränkung: Bd. 312, 169. Sitz. S. 5276B.

Vollstreckung der Haft, gesetzliche Festlegung:

Bd. 308, 74. Sitz. S. 2080D.

Bd. 312, 169. Sitz. S. 5285D, Bd. 312, 169. Sitz. S. 5286A.

Voraussetzungen der Verhaftung:

Bd. 308, 69. Sitz. S. 1870C.

Bd. 308, 74. Sitz. S. 2080A.

Zulassung der Beschwerde:

Bd. 308, 68. Sitz. S. 1862A.

Bd. 308, 69. Sitz. S. 1874B.

Bd. 308, 74. Sitz. S. 2080A.

Zulassung der Beschwerde eines Verteidigers:

Bd. 308, 68. Sitz. S. 1862B.

Bd. 308, 69. Sitz. S. 1871B, Bd. 308, 69. Sitz. S. 1874C.

Bd. 308, 74. Sitz. S. 2080D.

g) Petition, betr. gesetzliche Regelung der militärischen Schutzhaft.

Ber. d. Pet. Aussch.: Bd. 317, Nr. 168.

Bd. 308, 69. Sitz. S. 1871D. — Dem 21. Ausschuß überwiesen.

B. Durchführung der Schutzhaftwährend des Krieges.

Ursachen der Verhäugung, Mißstände bei der Vollstreckung usw.:

Bd. 306, 20. Sitz. S. 398A.

Bd. 306, 32. Sitz. S. 720D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 735B, Bd. 306, 32. Sitz. S. 749C.

Bd. 307, 40. Sitz. S. 884A (Fall Jannasch).

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1239B, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1243A.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1284B (Fälle Szek, Jung, Sand).

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1305C, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1313A, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1318C.

Bd. 307, 60. Sitz. S. 1544C.

Bd. 308, 64. Sitz. S. 1708B (Fall Mehring), Bd. 308, 64. Sitz. S. 1733D.

Bd. 308, 65. Sitz. S. 1784B.

Bd. 308, 68. Sitz. S. 1861A.

Bd. 308, 69. Sitz. S. 1871C, Bd. 308, 69. Sitz. S. 1873A, Bd. 308, 69. Sitz. S. 1875D (Fälle Mehring, Luxemburg, Duncker, Spahn, Reppe, Sauerbrey), Bd. 308, 69. Sitz. S. 1884A, Bd. 308, 69. Sitz. S. 1885B, Bd. 308, 69. Sitz. S. 1889B.

Bd. 308, 72. Sitz. S. 2011A.

Bd. 314, 195. Sitz. S. 6229B.

Nachprüfung der Verhaftungsgründe:

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1243A, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1243B.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1274A.

Bd. 309, 83. Sitz. S. 2386B.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3910B, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3913B, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3930C, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3932A.

Verhängung der Schutzhaft über Arbeiter ohne Untersuchung, Anerkennung durch das Reichsgericht: Bd. 312, 165. Sitz. S. 5141C.

Namenlose Angebereien, behördliche Erlasse dagegen: Bd. 312, 169. Sitz. S. 5266A.

Schutzhaftsachen beim Reichsmilitärgericht im Jahre 1917, Anzahl: Bd. 312, 169. Sitz. S. 5279C.

Unterbringung der Häftlinge in Internierungslagern: Bd. 308, 69. Sitz. S. 1887D.

Arbeitszwang bei Aufenthaltsbeschränkungen: Bd. 308, 69. Sitz. S. 1873A, Bd. 308, 69. Sitz. S. 1886D.

Petition, betreffend Schutzhaft, Entschädigung für internierte Reichsangehörige.

Ber. d. Pet. Aussch.: Bd. 317, Nr. 168.

Bd. 308, 69. Sitz. S. 1871D.

Androhung der Schutzhaft gegen den Abgeordneten Dittmann durch den Polizeipräsidenten, falls der Staatsanwalt feine Verhaftung nicht aufrecht erhalte: Bd. 311, 131. Sitz. S. 4051A. — Siehe auch unter II 2e.

Fall Eichhorn-Weise siehe oben unter II 8.

Fall Genzen, Entschädigungsfrage: Bd. 312, 169. Sitz. S. 5265C, Bd. 312, 169. Sitz. S. 5274C.

Fall Grünbaum:Bd. 312, 169. Sitz. S. 5280B.

Petition des Konstantin Heinrich in Breslau, betreffend Entlassung aus der Schutzhaft.

Mündl. Ber. d. Pet. Aussch.: Bd. 322, Nr. 1123 Ziff. V a.

Bd. 311, 129. Sitz. S. 3997A. — Für erledigt erklärt.

Petition des Heinrich, Kaufmann in Julienbruch, betreffend Entschädigung für erlittene Schutzhaft.

Mündl. Ber. d. Pet. Aussch.: Bd. 324, Nr. 1468 Ziff. I a.

Bd. 313, 176. Sitz. S. 5529C. — Ueberweisung zur Erwägung.

Verhängung gegen den Redakteur Klüß; Behandlung:

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1318C.

Bd. 308, 69. Sitz. S. 1880A, Bd. 308, 69. Sitz. S. 1884A, Bd. 308, 69. Sitz. S. 1892D.

Schutzhaft gegen Dr.Liebknecht, Frau Dr.Rosa Luxemburg, Entlassung der Inhaftierten:

Bd. 309, 96. Sitz. S. 2892B.

Bd. 310, 116. Sitz. S. 3594D.

Anfrage Rühle: Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß Frau Dr.Rosa Luxemburg am 10. Juli 1916, nachdem sie eben erst eine Gefängnisstrafe von einem Jahre verdüßt hatte, in Sicherheitshaft genommen worden und bis auf den heutigen Tag der Freiheit beraubt ist, ohne daß etwas gegen sie vorliegt, was nach dem Schutzhaftgesetz die Verhängung der Haft rechtfertigen könnte?

Ist dem Herrn Reichskanzler weiter bekannt, daß gegen Frau Dr. Luxemburg nicht einmal ein Strafverfahren auch nur eingeleitet worden ist, das die Rechtfertigung der Sicherheitshaft bilden könnte?

Weiß der Herr Reichskanzler, daß Frau Dr. Luxemburg inzwischen als Delegierte für die Stockholmer Konferenzen gewählt worden ist und daß das Holländisch-Skandinavische Komitee die deutsche Regierung um Freilassung der Frau Luxemburg für die Stockholmer Konferenzen ersucht hat?

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um die gegen Frau Dr. Luxemburg verhängte, dem Schutzhaftgesetz widersprechende Sicherheitshaft zur Aufhebung zu bringen, und wie gedenkt er das Ersuchen des Holländisch-Skandinavischen Komitees zu beantworten, um nicht im In- und Ausland den Eindruck aufkommen zu lassen, daß in Frau Dr. Luxemburg eine politische Gegnerin der Regierung verhindert werden soll, in Stockholm für den Frieden zu wirken?: Bd. 321, Nr. 917.

Schriftliche Antwort: Bd. 322, Nr. 1137.

Ferner: Bd. 311, 126. Sitz. S. 3910D.

Schutzhaft gegen den Schriftsteller Dr.Mehring; Behandlung während der Haft:

Bd. 308, 64. Sitz. S. 1708B.

Bd. 308, 69. Sitz. S. 1876B, Bd. 308, 69. Sitz. S. 1884B, Bd. 308, 69. Sitz. S. 1892C.

AnfrageDr. Cohn (Nordhausen): Gegen den Schriftsteller Dr.Franz Mehring, der am 15. August 1916 in militärische Sicherheitshaft genommen worden ist, ist beim Landgericht Düsseldorf wegen der Herausgabe der Zeitschrift "Die Internationale" ein Strafverfahren anhängig. Das Oberkommando in den Marken hat angeordnet, daß Herr Dr. Mehring mit seinem Verteidiger nur in Gegenwart eines Beamten der politischen Abteilung des Polizeipräsidiums Berlin sprechen dürfe. Auf die Vorstellung des Verteidigers, daß dies eine gesetzwidrige Vereitelung des im § 148 StPO. gegebenen Rechtes auf ungestörten Verkehr zwischen dem Angeklagten und dem Verteidiger sei, hat das Oberkommando am 18. November "aus Billigkeitsgründen für den Fall, daß die Hauptverhandlung gegen Dr. Mehring am 24. d. Mts. stattfindet", dem Verteidiger die "Erlaubnis erteilt", Herrn Dr. Mehring "an einem beliebigen Tage der nächsten Woche für die Dauer von 30 Minuten ohne Zeugen sprechen zu dürfen". Schon vor Absendung dieses Briefes war es dem Oberkommando bekannt, daß Herr Dr. Mehring wegen seiner schwachen Gesundheit nicht transportfähig und nicht verhandlungsfähig, mithin die Aufhebung des Termins bestimmt zu erwarten sei.

Das Oberkommando beansprucht auch die Zensur des schriftlichen Verkehrs zwischen Herrn Dr. Mehring und seinem Verteidiger. Dieser hat beim Landgericht Düsseldorf beantragt, "zur Sicherung der dem Angeklagten im § 148 StPO. gegebenen Rechte zu beschließen, daß das Oberkommando weder die schriftlichen Mitteilungen des Verteidigers an den Angeklagten Dr. Mehring noch dessen Mitteilungen an den Verteidiger durchsehen, noch die Anordnung aufrecht erhalten dürfe, wonach den Unterredungen des Verteidigers mit dem Angeklagten Dr. Mehring ein Kriminalbeamter oder überhaupt jemand beiwohnen müsse". Das Gericht hat geantwortet, ihm ständen die vom Verteidiger "beantragten Maßnahmen" nicht zu, und hat ihm anheimgegeben, sich wegen der "Sicherung der den Angeklagten im § 148 StPO. gegebenen Rechte" an das Oberkommando in den Marken zu wenden.

Ist dieser Sachverhalt dem Herm Reichskanzler bekannt? Beabsichtigt er, das Oberkommando in den Marken zur Beachtung der Gesetze anzuhalten?: Bd. 320, Nr. 522.

Bd. 308, 78. Sitz. S. 2282A. — Beantwortet.

Petition des Polizeikommissars a. D. Stephany in Rottenburg a. M. (Württemberg), betreffend Beschwerde wegen der über ihn verhängten Schutzhaft: Bd. 321, Nr. 728 Ziff. II a.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3934A. — Ueberweisung zur Erwägung.

Schutzhaft gegen die Arbeiterinnen Strey und Trobach in Berlin (Flugblattverteilung auf dem Potsdamer Platz in Berlin); Zusammensperrung mit Prostituierten usw.; Strafprozeß usw.:

Bd. 308, 69. Sitz. S. 1878A, Bd. 308, 69. Sitz. S. 1884C, Bd. 308, 69. Sitz. S. 1893A.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1898C, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1929A.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1973B, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1974B.

Bd. 309, 90. Sitz. S. 2681D ff.

Bd. 309, 91. Sitz. S. 2696B.

Petition, betreffend die Schutzhaft des Heilmagnetiseurs Joseph Weißenberg.

Ber. d. Pet. Aussch.: Bd. 324, Nr. 1509.

Bd. 313, 176. Sitz. S. 5530C, Bd. 313, 176. Sitz. S. 5533A. — Ueberweisung als Material.

Aufenthaltsbeschränkungen in Bayern, Einbeziehung in das Schutzhaftgesetz: Bd. 312, 169. Sitz. S. 5280D.

Aufenthaltsbeschränkung des Schriftstellers Erich Mühsam in München: Bd. 312, 169. Sitz. S. 5281B.

Ausweisung der Pazifistin Frau Lyda Gustava Heymann aus München:

Bd. 310, 108. Sitz. S. 3357B, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3377B.

Bd. 312, 169. Sitz. S. 5282B, Bd. 312, 169. Sitz. S. 5288C.

Elsaß-Lothringische Verhältnisse siehe Elsaß-Lothringen.

10. Sparzwang für jugendliche Arbeiter. Gesetzmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Aufhebung der Erlasse.

Resolutionen zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1916:

a) Bernstein u. Gen.: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß die von Militärbefehlshabern erlassenen Verordnungen über Sparzwang für jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen aufgehoben werden, und Sorge zu tragen, daß der Erlaß ähnlicher Verordnungen für die Zukunft unterbleibt: Bd. 318, Nr. 301,

und

b) Albrecht u. Gen.: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß die von stellvertretenden Generalkommandos erlassenen Verordnungen über den Sparzwang für jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen aufgehoben werden: Bd. 318, Nr. 303.

Bd. 307, 49. Sitz. S. 1115D.

Bd. 307, 50. Sitz. S. 1130D, Bd. 307, 50. Sitz. S. 1135B, Bd. 307, 50. Sitz. S. 1146A.

Bd. 307, 51. Sitz. S. 1150B, Bd. 307, 51. Sitz. S. 1157A, Bd. 307, 51. Sitz. S. 1159A, Bd. 307, 51. Sitz. S. 1169D, Bd. 307, 51. Sitz. S. 1173C, Bd. 307, 51. Sitz. S. 1177A, Bd. 307, 51. Sitz. S. 1178D.

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1251A. — Beide Resolutionen abgelehnt.

Ferner:

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1319B.

Bd. 308309, 88. Sitz. S. 2591D.

Petition der Frieda Willing in Berlin um Aufhebung des Sparzwanges für Jugendliche.

Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 319, Nr. 501 Ziff. II d.

Bd. 313, 190. Sitz. S. 6120C. — Ueberweisung als Material.

11. Vereins- und Versammlungsrecht. Siehe auch oben unter 11c, I 4, II 1 u. 12 D a.

a) Handhabung:

Bd. 306, 4. Sitz. S. 46B.

Bd. 306, 12. Sitz. S. 182C.

Bd. 306, 20. Sitz. S. 397C.

Bd. 306, 32. Sitz. S. 731D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 749B, Bd. 306, 32. Sitz. S. 750B.

Bd. 307, 39. Sitz. S. 859D.

Bd. 307, 40. Sitz. S. 883D.

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1248D.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1295C, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1319D.

Bd. 307, 59. Sitz. S. 1477B.

Bd. 307, 60. Sitz. S. 1543C.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1900B, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1909B, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1916B, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1920C.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1952A.

Bd. 309, 122. Sitz. S. 2719B.

Bd. 310, 124. Sitz. S. 3770B.

Bd. 310, 125. Sitz. S. 3868A.

Verschärfung im Einvernehmen mit dem Kriegsministerium; Konferenz der stellvertretenden Generalkommandos:

Bd. 310, 125. Sitz. S. 3865D, Bd. 310, 125. Sitz. S. 3867C.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3886D.

Standpunkt des Kriegsministeriums, Verfügung vom 17. Januar 1917: Bd. 312, 167. Sitz. S. 5212A.

Erlaß des Kriegsministers an die Generalkommandos vom 25. 9. 1917:

Bd. 310, 125. Sitz. S. 3868B.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3886B.

Nichtbeachtung der kriegsministeriellen Erlasse durch die Generalkommandos:

Bd. 311, 137. Sitz. S. 4295C, Bd. 311, 137. Sitz. S. 4286D, Bd. 311, 137. Sitz. S. 4297D.

Bd. 313, 184. Sitz. S. 5809B, Bd. 313, 184. Sitz. S. 5810A, Bd. 313, 184. Sitz. S. 5826B, Bd. 313, 184. Sitz. S. 5829A.

Handhabung durch das VI. Armeekorps in Schlesien:

Bd. 310, 125. Sitz. S. 3861A.

Bd. 312, 166. Sitz. S. 5172C, Bd. 312, 166. Sitz. S. 5179A, Bd. 312, 166. Sitz. S. 5185D.

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5211A.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5241B.

Handhabung durch das VI. Armeekorps in Schlesien durch das Generalkommando in Posen: Bd. 310, 125. Sitz. S. 3859A.

Handhabung durch das VI. Armeekorps in Schlesien durch den stellvertretenden kommandierenden General des II. Armeekorps v. Vietinghoff, Stellungnahme zur Pressefreiheit, zum Versammlungsrecht usw.:

Bd. 311, 137. Sitz. S. 4295D, Bd. 311, 137. Sitz. S. 4297D.

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5292B.

Bd. 313, 184. Sitz. S. 5804A, Bd. 313, 184. Sitz. S. 5809B, Bd. 313, 184. Sitz. S. 5814C, Bd. 313, 184. Sitz. S. 5818A, Bd. 313, 184. Sitz. S. 5829A, Bd. 313, 184. Sitz. S. 5830D.

Siehe auch unter II 11m.

Milderung von Härten: Bd. 311, 127. Sitz. S. 3946C.

Handhabung unter der parlamentarischen Regierung: Bd. 314, 194. Sitz. S. 6186A.

Versammlungsverbote, statistische Mitteilungen:

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5209D.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5223C.

Anfrage E. Werner (Gießen): In den Zeitungen des Casseler Korpsbezirks befindet sich folgende Kundmachung:

Anmeldepflichtigst von Versammlungen.

Auf Grund des Artikels 68 der Reichsverfassung in Verbindung mit § 9b des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und dem Reichsgesetz vom 11. Dezember 1915 wird im Interesse der öffentlichen Sicherheit folgender Befehl erlassen:

Alle öffentlichen Versammlungen, ferner alle nicht öffentlichen Versammlungen politischer Vereine und alle nicht öffentliche Versammlungen, in denen öffentliche Angelegenheiten erörtert werden sollen, sind vom Einberufer — bei Vereinsversammlungen vom Vorstand — mindestens 48 Stunden vor dem Beginn der Versammlung unter Angabe des Ortes, der Zeit, des Verhandlungsgegenstandes und der Redner bei der Polizeibehörde schriftlich anzumelden.

Wer es unternimmt, eine anmeldepflichtige Versammlung ohne die vorgeschriebene Anmeldung zu veranstalten, ferner wer in einer solchen Versammlung als Leiter — d. h. als Vorsitzender, Schriftführer oder in ähnlicher irgendwie leitender Stelle — oder als Redner auftritt oder wer für solche Versammlungen die Versammlungsräume zur Verfügung stellt, wird, sofern die bestehenden Gesetze keine höhere Strafe bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre, beim Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft.

Die gleiche Strafe trifft die Anmeldepflichtigen, Versammlungsleiter und Redner, wenn in einer nicht zur Erörterung öffentlicher Angelegenheiten bestimmten nicht angemeldeten nicht öffentlichen Versammlung öffentliche Angelegenheiten erörtert werden.

Cassel, den 3. August 1917.

Der Kommandierende General von Kehler, Generalleutnant.

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um einer solchen Behinderung des Gedankenaustauschs entgegenzutreten, in einer Zeit, wo deutscher Machtfriede und internationaler Verzicht zur Aussprache stehen?: Bd. 321, Nr. 970.

Schriftliche Antwort: Bd. 322, Nr. 1052.

Anfrage Wels: Durch den Landrat des Kreises Calan ist mitgeteilt worden, daß

"die Genehmigung für öffentliche politische Versammlungen nach den bestehenden Anweisungen nicht erteilt werden dürfe",

obwohl feststeht, daß in anderen Kreisen der Provinz Brandenburg derartige Veranstaltungen nach vorheriger Anmeldung ungehindert stattfinden können.

Sind dem Herrn Reichskanzler solche "Anweisungen" auf Aufhebung des Versammlungsrechts für den Kreis Calau bekannt?

Was gedenkt er gegen die Ausnahmebehandlung der in diesem Falle betroffenen Bevölkerung des Niederlausitzer Industriereviers zu tun?: Bd. 321, Nr. 974.

Schriftliche Antwort: Bd. 322, Nr. 1068.

Verbot der Bekanntmachung genehmigungspflichtiger Versammlungen vor ihrer Genehmigung: Bd. 312, 166. Sitz. S. 5179C.

b) Redeverbote gegen Abgeordnete usw.; Vorlegung der Niederschriften der Reden usw.:

Bd. 306, 32. Sitz. S. 719D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 734C, Bd. 306, 32. Sitz. S. 757B.

Bd. 307, 42. Sitz. S. 947A (Fall Zietz).

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1249A.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1283C.

Bd. 308, 69. Sitz. S. 1882C.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1900A, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1909C.

Bd. 310, 108. Sitz. S. 3368B, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3369B.

Bd. 310, 125. Sitz. S. 3863B, Bd. 310, 125. Sitz. S. 3865A.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3887A, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3890D, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3920A.

Bd. 311, 137. Sitz. S. 4296A.

Bd. 312, 166. Sitz. S. 5174D.

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5200B, Bd. 312, 167. Sitz. S. 5211C.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5222B, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5252C, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5253D, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5254A, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5254B.

Bd. 313, 187. Sitz. S. 5969C.

Bd. 314, 194. Sitz. S. 6186C.

Redeverbot gegen den Abg. Bauer (Breslau): Bd. 312, 166. Sitz. S. 5174D.

Redeverbot gegen den Abg. Bauer (Breslau) gegen den Abg. Brandes: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5253D.

Redeverbot gegen den Abg. Bauer (Breslau) gegen den Abg. Dr. Doormann: Bd. 311, 126. Sitz. S. 3890D.

Redeverbot gegen den Abg. Bauer (Breslau) gegen die Abgg. Dr. Erdmann und Ledebour: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5254B.

Redeverbot gegen den Abg. Bauer (Breslau) gegen den Abg. Feldmann: Bd. 310, 125. Sitz. S. 3863B.

Redeverbot gegen den Abg. Bauer (Breslau) gegen den Abg. Gothein in einer Privatwohnung:

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3920A.

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5200B, Bd. 312, 167. Sitz. S. 5211C.

Redeverbot gegen den Abg. Bauer (Breslau) gegen den Abg. Haase in Königsberg: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5252C.

Redeverbot gegen den Abg. Bauer (Breslau) gegen den Abg. Dr. Herzfeld, den Landtagsabg. Dr. Fleißner und Mitglieder der U. S. P.: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5222B.

Redeverbot gegen den Abg. Bauer (Breslau) gegen den Abg. Kopsch: Bd. 311, 126. Sitz. S. 3887A.

Redeverbot gegen den Abg. Bauer (Breslau) gegen den Abg. Kunert: Bd. 310, 121. Sitz. S. 3679A.

Redeverbot gegen den Abg. Bauer (Breslau) gegen den Abg. Meerfeld: Bd. 311, 129. Sitz. S. 3996B.

Redeverbot gegen den Abg. Bauer (Breslau) gegen den Abg. Vogtherr: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5254A.

Redeverbot gegen den Abg. Bauer (Breslau) gegen den Abg. Wels: Bd. 310, 125. Sitz. S. 3865A.

Redeverbot gegen den Abg. Bauer (Breslau) gegen Abgeordnete der U. S. P., erfolglose Beschwerden bei der neuen Regierung: Bd. 314, 194. Sitz. S. 6186C.

Redeverbot gegen den Abg. Bauer (Breslau) im Bezirk des 6. Armeekorps: Bd. 313, 183. Sitz. S. 5784C, Bd. 313, 183. Sitz. S. 5786A.

Redeverbot gegen den Abg. Bauer (Breslau) im Bereiche des Generalkommandos Münster: Bd. 310, 108. Sitz. S. 3368B, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3369B.

Redeverbot gegen den Abg. Bauer (Breslau) gegen Mitglieder der U. S. P.: Bd. 311, 137. Sitz. S. 4296A.

Redeverbot gegen den Abg. Bauer (Breslau) gegen "notorische Hetzer" im Bereich des XIV. Armeekorps, Rundschreiben des stellvertr. Generalkommandos:

Bd. 312, 166. Sitz. S. 5171D.

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5210B.

Redeverbot gegen den Abg. Bauer (Breslau) auf drei Monate gegen einen Angestellten der Generalkommission: Bd. 312, 166. Sitz. S. 5181A.

Redeverbote und Redebeschränkungen für Mitglieder der Unabhängigen Sozialdemokratie: Bd. 311, 137. Sitz. S. 4296A.

c) Arbeiterfragen.

Verbot von Versammlungen zur Besprechung von Lohn- und Arbeitsfragen; Verordnung des Generalkommandos Münster i. W.:

Bd. 310, 125. Sitz. S. 3864B, Bd. 310, 125. Sitz. S. 3870C.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3895B, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3901D.

Anfrage Jäckel: Der Landrat des Kreises Reichenbach (Schlesien) verlangt auf Anweisung des in Breslau stationierten stellvertretenden Generalkommandos des VI. Armeekorps, daß alle Besprechungen der Arbeiterausschüsse der Textilbetriebe des Eulengebirgs-Bezirkes sowie Verhandlungen, welche von Vertretern der Arbeiterorganisation mit Vertretern der Unternehmerorganisation über Arbeiterforderungen geführt werden, 8 bis 10 Tage vorher polizeilich anzumelden find. Das Generalkommando stellt diese Besprechungen politischen Versammlungen gleich.

Will ein Arbeiterausschuß eine Beschwerde beim Chef im Kontor vortragen oder wollen einige Organisationsvertreter der Arbeiter im Kontor des Vositzenden des Unternehmerverbandes vorstellig werden, so wird Anmeldung 8 bis 10 Tage vorher verlangt.

Sind dem Herrn Reichskanzler diese Anordnungen des stellvertretenden Generalkommandos bekannt?

Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß diese Anordnungen das Streben der leidenden Arbeiter nach angemessenen Löhnen schwer beeinträchtigen und deshalb außerordentlich aufreizend gewirkt haben?

Mas gedenkt der Herr Reichskanzler zum Schutze der Arbeiter und gegen die rechtswidrigen Anordnungen des stellvertretenden Generalkommandos des VI. Armeekorps zu tun?: Bd. 321, Nr. 984.

Schriftliche Antwort: Bd. 321, Nr. 1024.

Interpellation Antrick u. Gen.: Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß von stellvertretenden Generalkommandos Verordnungen erlassen worden sind, durch die

a) die Ausübung des Vereins- und Versammlungsrechts vollständig unterbunden und die Besprechung von Lohn- und Arbeitsbedingungen, sowie die Erörterung von Fragen des vaterländischen Hilfsdienstes unter Androhung von Gefängnisstrafen verboten worden ist;

b) das Vereins- und Versammlungsrecht einseitig zugunsten alldeutscher Propaganda gehandhabt wird?

Was gedenkt der Herr Reichskanzlerer zu tun, um diesen Mißbräuchen Einhalt zu tun?: Bd. 322, Nr. 1050.

Bd. 310, 120. Sitz. S. 3651D.

Bd. 310, 122. Sitz. S. 3714A. — Ziff. b in Verbindung mit der Interpellation Antrick u. Gen. (Bd. 322, Nr. 1051) beantwortet und besprochen.

Bd. 310, 124. Sitz. S. 3765D.

Bd. 310, 125. Sitz. S. 3857D. — Ziff. a in Verbindung mit den mündl. Berichten des Haush. Aussch. über Schutzhaft, Belagerungszustand (Bd. 321, Nr. 728), Resolutionen (Bd. 322, Nr. 1048 u. 1091) und Petitionen (Nr. 1060) beantwortet und besprochen. Antr.: Bd. 322, Nr. 1117.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3885C.

d) Bund der Landwirte, behördliche Widerstände gegen ihre Versammlungen: Bd. 311, 126. Sitz. S. 3896D.

e) Frauenversammlungen, Verbote: Bd. 310, 108. Sitz. S. 3367A.

Anfrage Vogtherr: Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß durch Verfügung des Stellvertretenden Generalkommandos in Stettin vom 6. Mai d. I. die Abhaltungen von Frauenversammlungen überhaupt, auch als Mitgliederversammlungen, verboten wurde, — und daß ferner das Oberkommando in den Marken und die Stellvertretenden Generalkommandos in Magdeburg und Castel die geplanten Frauenversammlungen verboten haben, die zu der Forderung der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung der Frauen und den darauf bezüglichen Arbeiten des Verfassungsausschuses des Reichstags Stellung nehmen wollten?

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, das Vereins- und Versammlungsrecht gegen diese Beschränkungen zu schützen?: Bd. 321, Nr. 810.

Bd. 310, 109. Sitz. S. 3382B. — Beantwortet.

Anfrage Vogtherr: Auf die Anfrage Nr. 148 ist in der 109. Sitzung durch Herrn Oberst v. Wrisberg erklärt worden, die in der Anfrage erwähnten Verbote von Frauenversammlungen durch die stellvertretenden Generalkommandos in Stettin, Magdeburg und Cassel und das Oberkommando in den Marken seien erfolgt, weil die Versammlungen auf Grund eines Flugblattes einberufen wurden, "das in gehässiger und den Burgfrieden gefährdender Weise Andersdenkende angreift", und das mit den Worten schließt: "Deshalb ans Werk: Nutzet die Stunde! Keine darf fehlen! Denn jetzt geht es um unser Höchstes: um unsere große Sache, um die Zukunft des internationalen Sozialismus."

Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß eben dieses Flugblatt vor seiner Verbreitung die Zensur passiert hat, und welche Sicherheit gedenkt der Herr Reichskanzler dagegen zu schaffen, daß die Verbreitung zensierter Druckschriften als Grund für die weitere Beschränkung des Versammlungsrechts benutzt wird?: Bd. 321, Nr. 911.

Bd. 310, 115. Sitz. S. 3563C. — Beantwortet.

Anfrage Haase (Königsberg): Am 9. Oktober 1918 hat das Wahlkomitee des Verbandes der sozialdemokratischen Wahlvereme Berlins und Umgegend eine öffentliche Frauenversammlung für den 11. Oktober in den Germania-Sälen bei der Polizei angezeigt. Der Polizeipräsident hat am 11. Oktober 1918 diese Versammlung verboten, mit der Begründung, daß "es sich nicht um eine unter die Ausnahmebestimmung des Oberkommandos in den Marken fallende Wählerversammlung handle".

Ist dem Herrn Reichskanzler diese Tatsache bekannt und was gedenkt er zu tun, um die Beeinträchtigung des Versammlungsrechts zu beseitigen?: Bd. 325, Nr. 1949.

Bd. 314, 196. Sitz. S. 6247A. — Beantwortet.

f) Gewerkschaften, Behandlung durch die Generalkommandos:

Bd. 310, 125. Sitz. S. 3869B, Bd. 310, 125. Sitz. S. 3870B.

Bd. 312, 166. Sitz. S. 5178B, Bd. 312, 166. Sitz. S. 5183B.

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5210C.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5243A.

Aenderung der Behandlung durch das Kriegsministerium seit dem Abgange des Reichskanzlers von Bethmann Hollweg: Bd. 312, 166. Sitz. S. 5178C, Bd. 312, 166. Sitz. S. 5183B.

Petition der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands in Berlin, betreffend Aufhebung derjenigen Verordnungen der Stellvertretenden Generalkommandos, die durch Verhinderung der Ausübung des Vereins- und Versammlungsrechts den Gewerkschaften die Erfüllung ihrer Aufgaben erschweren oder unmöglich machen:

Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 323, Nr. 1308 Ziff. 10a.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5259B. — Ueberweisung zur Berücksichtigung.

Petition des deutschen Buchdruckerverbandes in Berlin um Sicherstellung des Vereins- und Versammlungsrechts hinsichtlich der Betätigung der Gewerkschaften.

Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 323, Nr. 1364 unter II c 1.

Bd. 312, 172. Sitz. S. 5377A, Bd. 312, 172. Sitz. S. 5377C. — Ueberweisung als Material.

Verbot einer gewerkschaftlichen Kartellversammlung zur Besichtigung Fürstl. Pleß'scher Brachländereien im Bezirk Waldenburg i. Schl.:

Bd. 310, 108. Sitz. S. 3356C.

Bd. 310, 125. Sitz. S. 3862D.

g) Lebensmittelfragen.

Anfrage Stadthagen: Von der Polizeibehörde für Berlin-Friedrichsfelde ist die Abhaltung einer öffentlichen, für den 31. Mai geplanten Versammlung mit einem Referat über die Lebensmittelfrage versagt, weil nach den vom Oberkommando in den Marken aufgestellten Grundsätzen öffentliche Versammlungen politischer Vereine oder diesen gleichzuachtender Vereinigungen in keinem Falle gestattet werden dürfen.

Ist der Herr Reichskanzler bereit, auf Aufhebung solcher durch den Oberbefehlshaber in den Marken angeordneten Beschränkung des reichsgesetzlichen Versammlungsrechts hinzuwirken und Maßnahmen zu treffen, die es der Bevölkerung ermöglichen, in öffentlichen Versammlungen gegen die Zurückhaltung und Preissteigerung von Lebensmitteln und für Uebernahme der Produktion der Nahrungsmittel durch das Reich Stellung zu nehmen: Bd. 318, Nr. 345.

Bd. 307, 60. Sitz. S. 1518B. — Beantwortet.

h) Mitgliederversammlungen, Generalversammlungen.

Petition, betreffend Sicherung ungestörten Tagens von geschlossenen Mitgliederversammlungen.

Ber. d. Pet. Aussch.: Bd. 318, Nr. 361.

Bd. 308, 69. Sitz. S. 1895D. — Ueberweisung als Material.

Mitgliederversammlungen, Einschränkungen; Verordnungen des I. Armeekommandos: Bd. 310, 125. Sitz. S. 3858C.

Anfrage Ledebour: Dem deutschen Metallarbeiterverband, Ortsstelle Berlin, ist von dem Oberkommando die Abhaltung von Generalversammlungen wiederholt verboten worden, die sich mit inneren organisatorischen Angelegenheiten beschäftigen sollten.

Nach einem Bericht, den der zweite Bevollmächtigte Siering am 13. Juli 1917 der "mittleren Verwaltung" erstattet hat, hat der Polizeirat Henniger eine für jetzt geplante Generalversammlung von neuem verboten, weil auf die Tagesordnung gesetzt wurde:

"Neuwahl der Bevollmächtigten."

Auf die Frage, weshalb die Wahl, die statutenmäßig zu erfolgen hat, nicht stattfinden dürfe, hat nach jenem Bericht die Antwort gelautet:

"Die Behörde hat ein direktes Interesse daran, daß eine Aenderung in der Leitung des Metallarbeiterverbandes vorläufig nicht eintritt."

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um diesen Eingriff in das Statut des Verbandes abzuwehren und den Mitgliedern zu ihrem Recht zu verhelfen, daß sie ihre Bevollmächtigten wählen können?: Bd. 321, Nr. 934.

Bd. 310, 117. Sitz. S. 3602C. — Beantwortet. Vergl. Bd. 310, 117. Sitz. S. 3609B.

Anfrage Bauer (Breslau): Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß es der Mitgliedschaft Berlin des Deutschen Metallarbeiterverbandes durch dag Oberkommando in den Marken unmöglich gemacht wird, die satzungsgemäße Generalversammlung abzuhalten?

Die auf den 6. Mai 1917 einberufene Generalversammlung mit der Tagesordnung:

Neuwahl der Ortsverwaltung,

Kassenbericht,

Anträge

ist vom Oberkommando in den Marken verboten worden. Die Generalversammlung wurde dann mit der gleichen Tagesordnung auf den 18. Juni cr. einberufen, aber wiederum vom Oberkommando in den Marken verboten. Das Oberkommando hat erklärt, daß es während der Kriegsdauer die Abhaltung der Generalversammlung nicht zulassen werde, wenn die Neuwahl der Ortsverwaltung zur Tagesordnung gestellt würde.

Durch diese mit dem Gesetz nicht in Einklang zu bringenden Maßnahmen wird der abzüglich 40 000 beim Heere befindlichen, gegenwärtig noch rund 70 000 Mitglieder zählenden Mitgliedschaft Berlin des Deutschen Metallarbeiterverbandes die ordnungsmäßige Erledigung der Verwaltungsgeschäfte unmöglich gemacht und eine tiefgehenbe Erregung unter den Mitgliedern hervorgerufen.

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um dem Deutschen Metallarbeiterverband, Mitgliedschaft Berlin, die Ausübung des Versammlungsrechts zu ermöglichen?: Bd. 321 Nr. 943.

Bd. 310, 117. Sitz. S. 3609B. — Auf die Verlesung der Anfrage wird verzichtet.

Anfrage Ledebour: Am 20. Juli d. I. hatte ich in einer Anfrage die. Aufmerksamkeit des Reichskanzlers darauf gelenkt, daß das Oberkommando in den Marken dem Deutschen Metallarbeiterverband (Ortsstelle Berlin) die Abhaltung einer Generalversammlung zur "Neuwahl der Bevollmächtigten" durch wiederholtes Verbot unmöglich gemacht habe. Auf meine Frage, was der Herr Reichskanzler zu tun gedenke, um diesen Eingriff in das Statut des Metallarbeiterverbandes abzuwehren und den Mitgliedern zu ihrem Rechte zu verhelfen, hatte als Vertreter des Reichskanzlers der Herr Oberst v. Wrisberg erwidert:

"Nach den angestellten Ermittlungen ist ein Verbot der Generalversammlung durch das Oberkommando nicht ergangen."

Auf die erneute Ankündigung einer Versammlung zu dem angegebenen Zweck wurde der Verwaltungsstelle Berlin des Deutschen Metallarbeiterverbandes folgende vom 28. August datierte Zuschrift des Oberkommandos in den Marken zugestellt:

"Die nächste ordentliche Generalversammlung der dortigen Ortsverwaltung des Metallarbeiterverbandes soll nach einer Ankündigung in Nr. 200 des "Vorwärts" vom 24. Juli 1917 am Montag, den 3. September d. I. stattfinden. Wie Ihren Bevollmächtigten bereits wiederholt mitgeteilt ist, wird eine Erledigung des Restes der Tagesordnung der früheren Generalversammlung vom 6. Mai 1917, wobei die Neuwahl der Geschäftsleitung der Ortsverwaltung in Frage kommt, von hier aus nicht geduldet werden. Sie werden daher ersucht, die angekündigte Versammlung aufzugeben, da dieselbe nicht zugelassen werden wird.

Von seiten des Oberkommandos. Für den Chef des Stabes. Gez. Unterschrift."

Daraus geht hervor, daß trotz der im Namen des Reichskanzlers erteilten Antwort tatsächlich das Oberkommando in den Marken die Abhaltung der Generalversammlung wiederholt und obendrein abermals nach jener Anfrage verhindert hat.

Ich frage nunmehr an:

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, damit die Mitglieder des Deutschen Metallarbeiterverbandes, Ortsstelle Berlin, an der Ausübung des ihnen gesetzlich zustehenden Rechtes der Neuwahl ihrer Bevollmächtigten durch das Oberkommando in den Marken nicht wieder behindert werden?: Bd. 322 Nr. 1099.

Bd. 311, 129. Sitz. S. 3991B. — Beantwortet.

Anfrage Ledebour: Am 28. August 1917 hat das Oberkommando in den Marken in einer Zuschrift an die Verwaltungsstelle Berlin des Deutschen Metallarbeiterverbandes erklärt:

"Wie Ihrem Bevollmächtigten bereits wiederholt mitgeteilt worden ist, wird eine Erledigung des Restes der Tagesordnung der früheren Generalversammlung vom 5. Mai 1917, soweit die Neuwahl der Geschäftsleitung der Ortsverwaltung in Frage kommt, von hier nicht geduldet werden. Sie werden daher ersucht, die angekündigte Versammlung aufzugeben, da dieselbe nicht zugelassen werden wird."

Eine Beschwerde gegen diese Verfügung wurde am 27. September 1917 vom Kriegsminister v. Stein abschlägig beschieden. Wiederholte Versuche, die Verfügung rückgängig zu machen, blieben stets erfolglos. Bis heute wurde also die Berliner Mitgliedschaft des Deutschen Metallarbeiterverbandes durch die Militärbehörde an der statutarisch ihnen vorgeschriebenen Neuwahl ihrer Bevollmächtigten behindert. Außerdem sind seit jener Verfügung spätere Generalversammlungen, die zu anderen Zwecken einberufen waren, polizeilich überwacht worden, trotzdem sonst Gewerkschaftsversammlungen nicht der polizeilichen Ueberwachung unterliegen.

Gedenkt der Herr Reichskanzler nunmehr in Erfüllung der wiederholt seitens der Reichsregierung ergangenen Zusicherung, daß militärische Eingriffe in das Vereins- und Versammlungsrecht künftig wegfallen sollen, Sorge zu tragen, daß dem Deutschen Metallarbeiterverband, Zahlstelle Berlin, die Neuwahl seiner Bevollmächtigten ermöglicht und die Generalversammlung durch polizeiliche Ueberwachung nicht weiter behelligt wird?: Bd. 325, Nr. 1972.

Bd. 314, 196. Sitz. S. 6249B. — Beantwortet.

Ferner:

Bd. 310, 125. Sitz. S. 3865B.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3907C, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3913A, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3937A.

Anfrage Ledebour, Stadthagen: Am 16. Mai sind 22 auf denselben Tag anberaumte Mitgliederversammlungen des sozialdemokratischen Wahlvereins für den 6. Berliner Reichstagswahlkreis mit der Tagesordnung "Kassenbericht und Neuwahl des Vorstands" vom Oberkommando in den Marken verboten.

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, damit in Zukunft die Ausübung des Versammlungs- und Vereinsrechts nicht gehindert wird, insbesondere Versammlungen, die sich lediglich mit inneren Vereinsangelegenheiten befassen wollen, nicht verboten werden?: Bd. 318, Nr. 304.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1293D. — (Gemäß § 31b der Geschäftsordnung nicht zum Aufruf gebracht), Bd. 307, 55. Sitz. S. 1320A.

i) Offiziere und Soldaten, polizeiliche Entfernung aus einer Versammlung der deutschen Vaterlandspartei: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5230C.

k) Pazifistische und religiöse Vereine, Versammlungsverbote:

Bd. 310, 125. Sitz. S. 3865C.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3887C.

Bd. 314, 195. Sitz. S. 6218A, Bd. 314, 195. Sitz. S. 6219A.

Petition des G. Weller in Schneidemühl um Aufhebung eines vom Generalkommando gegen die Kirche "Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage" erlassenen Versammlungsverbots.

Mündl. Ber. des Haupt-Aussch.: Bd. 323, Nr. 1364 unter II b 4.

Bd. 312, 172. Sitz. S. 5377A, Bd. 312, 172. Sitz. S. 5377C. — Ueberweisung zur Erwägung.

l) Handhabung gegenüber den Polen:Bd. 313, 182. Sitz. S. 5724A.

Polnische Vereinstätigkeit, Theateraufführungen, Unterbindung: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5233D.

Polnische Bevölkerung, Unterdrückung nationaler und politischer Betätigung, Koscziusko-Feier, 100. Todestag des Generals Dombrowski, Auflösung der Pfadfinder- und Sokolvereine: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5332C.

Polnische Arbeiter, Eingliederung in die Gewerkschaften, Verhalten der Generalkommandos gegen Vorstellungen des Deutschen Landarbeiterverbandes:

Bd. 312, 165. Sitz. S. 5149A, Bd. 312, 165. Sitz. S. 5149B.

Bd. 312, 166. Sitz. S. 5175C.

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5216A.

Polnische Berufsvereinigungen, Behandlung:

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3914D.

Bd. 312, 171. Sitz. S. 5347A.

Polnische Berufsvereinigung im Bezirke des Generalkommandos Münster; Forderung die beigetretenen polnischen Arbeiter aus den besetzten Gebieten zu streichen: Bd. 310, 125. Sitz. S. 3864A.

Polnische Vereine (Turn-, Gesang-, Handwerker-, Bauernvereine), Behandlung: Bd. 311, 126. Sitz. S. 3914A.

m) Sozialdemokratie.

Bedingungen für Genehmigung sozialdemokratischer Versammlungen:

Bd. 312, 166. Sitz. S. 5253C.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5180A.

Verhinderung von Versammlungen der Mehrheitssozialdemokratie: Bd. 311, 145. Sitz. S. 4526C.

Handhabung gegen die U. S. P.:

Bd. 310, 116. Sitz. S. 3593D.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5253A.

Bd. 314, 194. Sitz. S. 6186C.

Verbot von Versammlungen und Demonstrationen der Unabhängigen Sozialdemokraten zugunsten eines Verständigungsfriedens: Bd. 311, 127. Sitz. S. 3958C ff.

AnfrageDr. Herzfeld: Oeffentliche und nicht öffentliche Versammlungen, welche für die Anbahnung eines annexionslosen Friedens ohne Kriegsentschädigung auf Grund des Selbstbestimmungsrechts der Völker eintreten und insbesondere die Stockholmer Friedenskonferenz erörtern wollen, werden, seitdem der Reichstag am 19. Juli d. I. die Entschließung angenommen, daß er einen Frieden der Verständigung und der dauernden Versöhnung der Völker erstrebe, und der Reichskanzler erklärt hat, daß die von ihm im Reichstag kundgegebenen Friedensziele im Rahmen der Entschließung, wie er sie verstehe, liegen, fast ausnahmslos verboten. Auf der anderen Seite finden Versammlungen, in denen der Krieg bis zur völligen Niederwerfung der Gegner gefordert und gewaltsame Annexionen und Kriegsentschädigung verlangt werden, ungehindert, vielfach mit behördlicher Unterstützung und Mitwirkung statt, in einzelnen Provinzen verlesen sogar die Pastoren auf behördliche Anordnung Sonntags in der Dorfkirche Kundgebungen mit diesen Zielen.

Von Versammlungen der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei sind in letzter Zeit unter anderem folgende Vereinsversammlungen, in denen Mitglieder der Reichstagsfraktion dieser Partei als Redner über die Friedensbestrebungen und die Stockholmer Konferenz angemeldet waren, verboten worden:

Am 17. Juli d. I. 7 Versammlungen in Groß-Berlin.

Am 30. Juli je eine Versammlung in Velbert und Düsseldorf.

Am 31. Juli eine Versammlung in Elberfeld.

Am 1. August eine Versammlung in Solingen.

Am 7. August 5 Versammlungen im Kreise Teltow—Beeskow—Charlottenburg.

Am 14. August eine Versammlung in Hemelingen.

Am 16. August 5 Versammlungen im Kreise Teltow—Beeskow—Charlottenburg.

Am 16. August Versammlungen in Hanau, Bockenheim, Remscheid und Cassel.

Außerdem Versammlungen in Greiz, Zeulenroda, Mannheim, Stuttgart, Hamburg und Kiel.

Gedenkt der Herr Reichskanzler dafür einzutreten, daß öffentliche und nicht öffentliche Versammlungen, in denen die Friedensbestrebungen erörtert werden sollen, ohne Unterschied der Partei ungehindert stattfinden können?: Bd. 321 Nr. 999.

Schriftliche Antwort Bd. 322, Nr. 1196.

AnfrageDr. Herzfeld: Am 3. September d. I. habe ich in einer Anfrage dargelegt, daß öffentliche und nichtöffentliche Versammlungen, welche für die Anbahnung eines annexionslosen Friedens ohne Kriegsentschädigung auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts der Völker eintreten, fast ausnahmslos verboten werden, während auf der anderen Seite Versammlungen, in denen der Krieg bis zur völligen Niederwerfung der Gegner gefordert und gewaltsame Annexionen und Kriegsentschädigungen verlangt werden, ungehindert stattfinden. Ich habe darauf gefragt: "Gedenkt der Herr Reichskanzler dafür einzutreten, daß öffentliche und nichtöffentliche Versammlungen, in denen die Friedensbestrebungen erörtert werden sollen, ohne Unterschied der Partei ungehindert stattfinden können?"

Diese Anfrage ist bisher, nach fast drei Monaten, nicht beantwortet.

Ich wiederhole sie deshalb hierdurch und bitte um ihre mündliche Beantwortung: Bd. 322, Nr. 1187. Vergl. Bd. 321, Nr. 999.

Schriftliche Antwort Bd. 322, Nr. 1196.

Anfrage Dittmann: Sind dem Herrn Reichskanzler folgende Ausnahmemaßnahmen gegen die Unabhängige Sozialdemokratische Partei bekannt?

Vom Oberkommando in den Marken sind 9 Mitgliederversammlungen der Groß-Berliner Parteiorganisation der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, die sich am Dienstag, den 17. Juli, mit dem Thema "Die politische Situation" beschäftigen sollten, ohne Angabe von Gründen verboten worden, während der Abhaltung von Mitgliederversammlungen der Regierungssozialisten und anderer Parteien derartige Schwierigkeiten nicht bereitet werden.

In Breslau hat die Zensurbehörde die Verbreitung eines kurzen Werbezettels für die Unabhängige Sozialdemokratische Partei ohne Beanstandung einzelner Wendungen ganz allgemein verboten.

In Slamen bei Spremberg erschien am 14. Juli in einer dem Gemeindevorsteher angemeldeten Mitgliederversammlung der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei nach etwa einstündiger Dauer ein Gendarmeriewachtmeister, löste kurzerhand die Versammlung auf, forderte zum Verlassen des Lokals auf, drohte eventuell von seiner Waffe Gebrauch zu machen, verlangte die Mitgliederliste und nahm Einsicht in das Protokollbuch. Auf die Frage nach der Ursache dieser Maßnahmen erklärte er, daß von der höheren Behörde eine Verfügung ergangen sei, sämtliche Versammlungen Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei aufzulösen bzw. illusorisch zu machen.

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei die gleiche Behandlung zu sichern, wie allen anderen Parteien?: Bd. 321, Nr. 941.

Bd. 310, 117. Sitz. S. 3608C. — Beantwortet.

Anfrage Kunert: Vom 7. August bis 21. September 1917 sind öffentliche wie nichtöffentliche Versammlungen der Unabhängigen Sozialdemokratie Deutschlands zur Berichterstattung durch den Unterzeichneten über die Tätigkeit des Reichstags, den Frieden usw. entweder ohne jede Angabe von Gründen oder unter Angabe nichtiger Motive polizeilich oder militärbehördlich verboten worden. — Diese Verbote erfolgten für verschiedene Städte einmal bis dreimal, in einem Falle dauernd für die Kriegszeit; sie gingen aus von den zuständigen Generalkommandos für die Ortschaften Halle (Saale), Magdeburg, Kiel, Prieß in Schleswig-Holstein und Berlin-Schöneberg sowie für den Reichstagswahlkreis Sachsen-Altenburg.

Ist es dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß so nicht nur öffentliche Erörterungen, sondern sogar die Abhaltung von Mitgliederversammlungen unmöglich gemacht wurden, daß so weite Kreise der Arbeiterklasse, deren Angehörige ihre ganze Arbeitskraft in der Kriegswirtschaft aufreiben, die unter der zermürbenden Not allgemeiner Teuerung schwer leiden, die Gesundheit und Leben an der Front einsetzen, politisch entrechtet wurden und noch sind? Ist der Herr Reichskanzler darüber unterrichtet, daß polizeiliche und militärische Behörden vielfach jede Kritik, ja die bloße Bekanntgabe solcher Versammlungsverbote in der Presse durch die Handhabung der Zensur unterdrücken? Weiß der Herr Reichskanzler, daß so unüberwindliche Hindernisse für die bürgerlichen Parteien und die Sozialdemokratie Deutschlands entweder nicht in dem hier angedeuteten Grade oder überhaupt nicht vorhanden sind?

Ist der Herr Reichskanzler bereit, über die Gründe so entgegengesetzter behördlicher Maßnahmen bei den vorerwähnten Verboten Auskunft zu geben; ist er ferner bereit, unberechtigte Eingriffe in das Versammlungswesen abzuwehren, die Benutzung des Versammlungsrechts zu ermöglichen und künftig sicherzustellen?: Bd. 321, Nr. 1035.

Bd. 310, 121. Sitz. S. 3679A. — Beantwortet.

Baden, polizeiliche Ueberwachung der sämtlichen Versammlungen der U. S. P.: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5255A.

Anfrage Geck: Nachdem mir selbst im August v. I. die öffentliche Berichterstattung vor meinen Wählern über meine Stellung zur Friedensfrage durch eine das Recht der freien Meinungsäußerung in unerträglicher Weise beschränkende Verfügung des Stellv. Gen.-Komm. des XIV. Armeekorps in Karlsruhe unmöglich gemacht worden war — vgl. meine diesbezügl. Ausführungen in der 70. Plenarsitzung des Reichstags vom 30. Oktober 1916 —, ist durch eine Verfügung des Großh. Bezirksamts (Polizeidirektion) Mannheim vom 5. August 1917 die Genehmigung zur Abhaltung einer Volksversammlung im Städt. Rosengarten zu Mannheim, in der mein Reichstagskollege Scheidemann am 6. August über "Die politische Lage und die Friedensarbeit der Sozialdemokratie" sprechen sollte, an die Bedingung geknüpft worden, daß "keine Diskussion stattfindet und Anfragen an den Redner unterbleiben". Zur Begründung dieser Verfügung wird angeführt, daß "auswärtige Mitglieder der Unabhängigen Partei beabsichtigen, in der Volksversammlung Gegenreden zu halten".

Unter Hinweis auf die wohl auch dem Herrn Reichskanzler bekannte Tatsache, daß im Verlauf der letzten Wochen in anderen Teilen des Reichs ähnliche Veranstaltungen zu Dutzenden stattfanden, ohne daß die Polizeibehörden Anlaß zum Einschreiten dagegen nahmen oder für ihre Genehmigung einschränkende Bedingungen stellten, richte ich an den Herrn Reichskanzler die Anfrage, ob er die vom Großh. Bezirksamt Mannheim gegenüber der Volksversammlung vom 6. d. Mts. zur Anwendung gebrachten Grundsätze billigt, und, sofern dies — wie ich annehme — nicht der Fall ist, was er zu tun gedenkt, um auch im Großherzogtum Baden der Bevölkerung zu dem schon seit längerer Zeit freigegebenen Recht der öffentlichen Erörterung der Kriegsziele zu verhelfen?: Bd. 321, Nr. 969.

Schriftliche Antwort: Bd. 322, Nr. 1069.

Anfrage Haase (Königsberg): Am Freitag, dem 11. Oktober 1918, ist eine Wählerversammlung des I. Berliner Wahlkreises, die von der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei veranstaltet war, aufgelöst worden, als der Reichstagsabgeordnete Haase in seiner Rede nach Mitteilung einiger Zensurmaßnahmen und des Verbots der Berliner Frauenversammlung die Aeußerung tat:

"So weht uns in diesen Tagen wieder der alte reaktionäre Wind entgegen."

Ist dem Herrn Reichskanzler diese Tatsache bekannt und was gedenkt er zu tun, um solche polizeilichen Eingriffe unmöglich zu machen?: Bd. 325, Nr. 1950.

Bd. 314, 196. Sitz. S. 6247B. — Beantwortet.

AnfrageDr. Herzfeld: Anfangs März d. I. meldete die Unabhängige Sozialdemokratie in Braunschweig eine öffentliche Volksversammlung an mit der Tagesordnung "Neuorientierung und Braunschweiger Wahlrechtsreform".

Am 15. März d. I. erhielt sie darauf durch die Polizeidirektion Braunschweig die Mitteilung, die öffentliche Versammlung werde auf Anordnung des Generalkommandos Hannover verboten.

Mitgliederversammlungen der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei können in Braunschweig auch nicht abgehalten werden, da die Polizei den Wirten verboten hat, ihre Säle zu solchen Versammlungen herzugeben, wenn ihnen nicht der Ausweis über deren Genehmigung vorgelegt wird. Solche Genehmigung wird aber nicht erteilt. Den Zeitungen ist auch verboten, eine Versammlungsanzeige aufzunehmen.

Der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei in Braunschweig ist somit die Stellungnahme zu der Lebensfrage des braunschweigischen Volkes, der Wahlreform, unmöglich gemacht. Auf der anderen Seite haben die bürgerlichen Parteien in dieser Hinsicht unbehinderte Versammlungsfreiheit.

Will der Herr Reichskanzler dafür eintreten, daß auch der Unabhängigen Sozialdemokratie in Braunschweig die Stellungnahme zur Wahlreform ihres Landes ermöglicht wird?: Bd. 324, Nr. 1407.

Bd. 311, 145. Sitz. S. 4524B. — Beantwortet.

Handhabung in Danzig gegen die U. S. P.: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5255D.

Versammlungsverbote für die U. S. P. unter dem Reichskanzler Dr. Michaelis; Geheimerlaß des Generalkommandos Breslau: Bd. 311, 126. Sitz. S. 3908C.

Versammlungsverbote durch den stellvertretenden Kommandierenden General v. Vietinghoff in Stettin:

Bd. 311, 137. Sitz. S. 4295C ff., Bd. 311, 137. Sitz. S. 4297C.

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5202B.

Bd. 313, 184. Sitz. S. 5804A, Bd. 313, 184. Sitz. S. 5809A, Bd. 313, 184. Sitz. S. 5814C, Bd. 313, 184. Sitz. S. 5818A, Bd. 313, 184. Sitz. S. 5829A, Bd. 313, 184. Sitz. S. 5830D.

Anfrage Vogtherr: Laut Mitteilung des Polizeipräsidiums in Stettin (Journ. I. Nr. 936/11) vom 29. November d. I. hat der Kommandierende General des II. Armeekorps in Stettin die Abhaltung von Versammlungen der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei mit Rücksicht auf die Vorgänge am Sonntag, den 25. November (gemeint sind wahrscheinlich die friedlichen Straßendemonstrationen für den Frieden) verboten.

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, damit das Vereins- und Versammlungsrecht gegenüber allen Parteien gleichmäßig gehandhabt und somit die obige Verfügung unverzüglich aufgehoben wird: Bd. 322, Nr. 1195.

Bd. 311, 129. Sitz. S. 3993C. — Beantwortet.

Anfrage Vogtherr: Der Kommandierende General des II. Armeekorps v. Vietinghoff in Stettin fährt fort, die Wahlvereine der Unabhängigen Sozialdemokratie gegenüber anderen Parteien ausnahmerechtlich zu behandeln.

In einer von dem unabhängigen sozialdemokratischen Wahlverein Randow-Greifenhagen für den 1. Mai nach Stettin berufenen Mitgliederversammlung ist dem Reichstagsabgeordneten Brandes — als "auswärtigem Redner" — zu sprechen verboten worden. Ebenso wurde dem Landtagsabgeordneten Ad. Hoffmann — als "auswärtigem Redner" — und angeblich "aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" verboten, in einer für den 17. Mai geplanten Mitgliederversammlung desselben Wahlvereins zu reden. Dagegen ist dem "auswärtigen Redner" Landtagsabgeordneten Hirsch am Tage zuvor gestattet worden, in einer Versammlung der sozialdemokratischen Partei in Stettin zu sprechen.

Am Montag den 17. Juni, hielt der Wahlverein Stettin der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei eine geschäftliche Mitgliederversammlung ab. Als der als Vereinsmitglied anwesende Reichstagsabgeordnete für Stettin — Vogtherr — eine aus der Mitte der Versammlung gestellte Anfrage zu beantworten versuchte, wurde er — als "auswärtiger Redner" — vom überwachenden Beamten am Weiterreden verhindert, zugleich wurde bei Nichtbefolgung des Verbots die Auflösung der Versammlung angedroht und schließlich auch ausgesprochen.

Dagegen durften an demselben Tage in Stettin in einer "Kundgebung" der Deutschen Vaterlands-Partei drei "auswärtige Redner", und zwar der Großadmiral v. Tirpitz (Berlin), der Schulvorsteher Hormann (Bremen) und der Pfarrer Reichard (Saarbrücken) auftreten.

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, damit die Unabhängige Sozialdemokratische Partei fernerhin nicht geringeren Rechts teilhaftig wird als andere Parteien?: Bd. 325, Nr. 1706.

Bd. 313, 187. Sitz. S. 5969C. — Beantwortet.

Anfrage Vogtherr: Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß das Stellvertretende Generalkommando in Stettin der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei nach wie vor, zuletzt durch Verfügung vom 22. Oktober d. I., die Abhaltung öffentlicher Versammlungen verhindert, und femer nach wie vor laut derselben Verfügung dem Reichstagsabgeordneten für Stettin, Abgeordneten Vogtherr, das Auftreten als Redner in seinem Wahlkreis auch in nichtöffentlichen Versammlungen verbietet?

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um entsprechend seiner ausdrücklichen Zusicherung diese Rechtsungleichheit schleunigst zu beseitigen? Bd. 325, Nr. 1980. — Unerledigt.

AnfrageDr. Werner (Gießen): Die Partei der Unabhängigen Sozialdemokraten veranstaltet, insbesondere im rheinisch-westfälischen Industriegebiet, fortgesetzt Versammlungen, in denen offen zum Umsturz der bestehenden Staats- und Wirtschaftsordnung aufgefordert wird. Der Reichstagsabgeordnete Dr. Herzfeld hat am vergangenen Sonnabend in Iserlohn den Bolschewismus gefeiert und eine ungeordnete Demobilisation unseres Heeres als für die Zwecke der Revolution erwünscht bezeichnet.

Dazu lassen die Unabhängigen bolschewistische Aufrufe in Unzahl durch das Land gehen.

Was gedenkt der Herr Reichskanzler gegen dieses staatsgefährliche Treiben zu tun?: Bd. 325, Nr. 1981. — Unerledigt.

n) Veranstaltung öffentlicher Versammlungen über die Steuervorlagen:

Bd. 306, 32. Sitz. S. 756D.

Bd. 307, 36. Sitz. S. 834C, Bd. 307, 36. Sitz. S. 835A.

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1234D, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1235A.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1271C.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1295C, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1313D, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1323B.

o) Wahlversammlungen, Ausdehnung des Rechts des Militärbefehlshabers auf Einschränkung und Aufhebung durch Verfügung des Staatssekretärs des Innern vom 1. März 1918: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5255C.

Versammlungsverbot zur preußischen Wahlrechtsvorlage: Bd. 312, 166. Sitz. S. 5170D, Bd. 312, 166. Sitz. S. 5186A.

Wahlversammlungen; Verbot, polizeiliche Ueberwachung:

Bd. 309, 81. Sitz. S. 2339B.

Bd. 309, 82. Sitz. S. 2346B, Bd. 309, 82. Sitz. S. 2348A.

Anfrage Stadthagen: Für den Reichstagswahlkreis Potsdam-Osthavelland ist die Ersatzwahl amtlich auf den 14. März ausgeschrieben. Der Polizeipräsident von Potsdam hat durch folgende an den Reichstagswähler Staab gerichtete Verfügung vom 17. Februar die Abhaltung einer auf den 18. Februar einberufenen Reichstagswählerversammlung untersagt:

Auf Grund der Bekanntmachung des Oberkommandos in den Marken vom 31. Juli 1914 wird hiermit die Genehmigung zur Abhaltung der von Herrn Kiesel in Ihrem Namen auf Sonntag, den 18. d. Mts., Nachmittags 3 Uhr, in der Wirtschaft von Hausmann, hier, Kaiser Wilhelmstraße 38, angemeldeten, öffentlichen Reichstagswählerversammlung, in welcher der Schriftsteller Mehring eine Ansprache halten soll, versagt.

Die Abhaltung der Versammlung am 18. d. Mts. ist dann polizeilich gehindert worden.

Ist der Herr Reichskanzler bereit, unverzüglich Schritte zu unternehmen, um das im § 17 des Wahlgesetzes für den Deutschen Reichstag den Wahlberechtigten eingeräumte Recht, "in geschlossenen Räumen öffentliche Versammlungen zu veranstalten", gegen ähnliche behördliche Eingriffe sicher zu stellen?: Bd. 320, Nr. 626.

Bd. 309, 82. Sitz. S. 2344C. — Beantwortet.

12. Zensur. Siehe auch oben unter I 1c, I 4, II 1.

A. Pressezensur, allgemeine Ausführungen:

Bd. 306, 8. Sitz. S. 97D.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3920B, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3932B.

Vollziehende Gewalt und Verantwortlichkeit des Reichskanzlers in Angelegenheiten der politischen Zensur.

Antrag Bassermann u. Gen.: Gesetzentwurf, betr. die politische Zensur: Bd. 319, Nr. 427.

Antrag des Haushaltsausschusses: Gesetzentwurf, betr. die politische Zensur: Bd. 319, Nr. 436.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1899B, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1901C, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1902A, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1920D, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1931C.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1941A. — Dem 21. Ausschuß überwiesen.

Siehe auch unter I 4.

B. Kriegspresseamt, Einrichtung, Aufgaben; Stellung der Zivilbehörden:

Bd. 306, 12. Sitz. S. 178A.

Bd. 306, 20. Sitz. S. 399B, Bd. 306, 20. Sitz. S. 410B.

Bd. 306, 32. Sitz. S. 742A.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1915D.

Resolution des Haushaltsausschusses: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß beim Kriegspresseamt und bei allen Generalkommandos Preßabteilungen aus Vertretern der Militärbehörde und sachverständigen Zivilpersonen gebildet werden, damit die Härten der Zensur beseitigt oder gemildert werden: Bd. 317, Nr. 209 unter 1b.

Bd. 306, 31. Sitz. S. 710B.

Bd. 306, 32. Sitz. S. 730C, Bd. 306, 32. Sitz. S. 756A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 761B. — Angenommen.

Organisation, Kritik der Tätigkeit: Bd. 312, 172. Sitz. S. 5379D.

Tätigkeit, Agitation gegen den Reichstag; Zuschrift an eine süddeutsche Zeitung: Scheidemanns Gefolgschaft: Bd. 311, 126. Sitz. S. 3888B, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3895A, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3900A.

Weitergabe einer Erklärung der Kriegsberichterstatter gegen Abgeordneten Dr. Haas: Bd. 313, 184. Sitz. S. 5831C, Bd. 313, 184. Sitz. S. 5833D.

Aufklärungsarbeit im Sinne alldeutscher Propaganda: Bd. 310, 122. Sitz. S. 3721C.

C. Zensoren, Beruf (Offiziere, politische Polizei, Interessenten):

Bd. 306, 8. Sitz. S. 99A, Bd. 306, 8. Sitz. S. 106B.

Bd. 306, 12. Sitz. S. 178B.

Bd. 306, 20. Sitz. S. 400C.

Bd. 306, 32. Sitz. S. 749A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 751B.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3927A.

D. Gebiet, Entschädigungen usw.

a) Ausdehnung auf das Gebiet der inneren Politik, "Burgfrieden":

Bd. 306, 4. Sitz. S. 46C, Bd. 306, 4. Sitz. S. 49C.

Bd. 306, 7. Sitz. S. 93A.

Bd. 306, 8. Sitz. S. 99D, Bd. 306, 8. Sitz. S. 107A, Bd. 306, 8. Sitz. S. 121B.

Bd. 306, 12. Sitz. S. 174D.

Bd. 306, 20. Sitz. S. 399C, Bd. 306, 20. Sitz. S. 409B.

Bd. 306, 32. Sitz. S. 717A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 726C, Bd. 306, 32. Sitz. S. 731A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 735D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 737A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 742D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 751D.

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1241D.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1270C.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1306B, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1324A.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1902A, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1931D.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1941A, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1967C, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1968C.

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5215D.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5242B, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5249D.

Resolution des Haushaltsausschusses zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1915: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß die Zensur nicht über die volle Wahrung der Interessen der Landesverteidigung und des inneren Friedens hinausgeht, vor allem aber tunlichst gleichmäßig gehandhabt wird: Bd. 315, Nr. 56 unter II d 2.

Bd. 306, 7. Sitz. S. 93A.

Bd. 306, 8. Sitz. S. 97C, Bd. 306, 8. Sitz. S. 124A. — Angenommen.

Resolution des Haushaltsausschusses: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß jedenfalls Fragen der inneren Politik, der Handelspolitik und der Steuerpolitik der Preßzensur nicht unterworfen werden: Bd. 317, Nr. 209 unter 2.

Bd. 306, 31. Sitz. S. 710C.

Bd. 306, 32. Sitz. S. 717D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 726C, Bd. 306, 32. Sitz. S. 731A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 737A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 756D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 761B. — Angenommen.

Resolution des Haushaltsausschusses: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dafür zu sorgen, daß das Vereins- und Versammlungsrecht und die Preßfreiheit nur soweit eingeschränkt werden, als dies im Interesse siegreicher Kriegführung unbedingt geboten ist, daß eine gleichmäßige Handhabung der Zensur sichergestellt wird, und daß, wo von Zivilbehörden auf die Handhabung der Zensur ein Einfluß geübt wird, die zuständigen Behörden und Beamten, traft der ihnen obliegenden Verantwortung, die getroffenen Maßnahmen nach Maßgabe der behördlichen Mitwirkung vertreten: Bd. 318, Nr. 298 unter III a.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1275D.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1298A, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1324B, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1335D. — Angenommen.

Antrag des Haushaltsausschusses: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die Innehaltung der folgenden Grundsätze über die Handhabung der Zensur während des Krieges schleunigst herbeizuführen:

Die den Militärbehörden auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand zustehenden Befugnisse beschränken sich der Presse einschließlich des Buchverlags gegenüber auf das Gebiet der Mitteilung von Tatsachen der Kriegführung und deren Kritik, soweit durch solche Erörterungen militärische Unternehmungen beeinträchtigt werden könnten.

Die Erörterung der Kriegs- und Friedensziele, von Verfassungsfragen und Angelegenheiten der inneren Politik unterliegt nicht der Zensur.

Verbote von Zeitungen und Zeitschriften dürfen nur aus Gründen der Gefährdung militärischer Unternehmungen und nur mit Zustimmung des Reichskanzlers und nach Anhörung des Herausgebers über die Gründe des beabsichtigten Verbotes erfolgen: Bd. 322, Nr. 1048 Ziff. 2.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3893D, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3898A, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3900C, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3927B, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3931D, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3934D. — Angenommen.

Ferner: Bd. 312, 166. Sitz. S. 5183C.

Antrag des Haushaltsauschusses: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß die politische Zensur alsbald beseitigt wird: Bd. 322, Nr. 1048 Ziff. 1.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3893D, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3897D, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3927B, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3931D, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3934D. — Abgelehnt.

Petition der M. Zehetmair in München um Abschaffung der Zensur in der bestehenden Form und Einräumung des Rechts, daß Frauen für eine Verständigung der Nationen tätig sein können.

Mündl. Ber. des Haush. Aussch.: Bd. 322, Nr. 1060 Ziff. II g.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3935A. — Ueberweisung als Material.

Forderungen des Reichsverbandes der deutschen Presse: Bd. 307, 54. Sitz. S. 1267B.

Petition des Retchsverbandes der Deutschen Presse in Berlin um Beschränkung der Zensur politischer Meinungsäußerungen und Nachrichten auf solche Fälle, in denen ein zwingendes militärisches Interesse vorliegt, um Maßnahmen für die Gewährleistung einer Einheitlichkeit der Zensur über das ganze Reich und Anordnung des Verbots von Zeitungen nur im äußersten Notfalle stets unter Angabe der Zeitdauer des Verbots.

Mündl. Ber. des Haush. Aussch.: Bd. 322, Nr. 1060 Ziff. II d.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3935A. — Ueberweisung als Material.

Petition des Prinzen Friedrich zu Löwenstein und Gen., betreffend Anwendung aller in der Macht des Reichstags liegenden Mittel, auf daß mit dem Abbau der politischen Zensur ernst gemacht werde und Personen, die sich als politisch unzuverlässig erwiesen haben, aus der Umgebung der Reichsregierung entfernt werden.

Mündl. Ber. des Haush. Aussch.: Bd. 322, Nr. 1060 Ziff. II c.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3935A. — Ueberweisung als Material.

b) Erörterung der Kriegsziele in der Oeffentlichkeit, Freigabe; Verhalten der Zensur:

Bd. 306, 7. Sitz. S. 93B.

Bd. 306, 8. Sitz. S. 108A.

Bd. 306, 20. Sitz. S. 400A.

Bd. 306, 32. Sitz. S. 721C, Bd. 306, 32. Sitz. S. 726C, Bd. 306, 32. Sitz. S. 729D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 735C, Bd. 306, 32. Sitz. S. 738D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 743D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 746A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 752D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 757B.

Bd. 307, 40. Sitz. S. 877B.

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1234D.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1260C, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1263B, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1265B, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1277B, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1289A.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1300C, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1307A, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1310A, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1314A, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1328D.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1921B, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1921D.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1946D.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3899C.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5230B.

Petitionen. Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 317, Nr. 210 unter 30.

Bd. 306, 32. Sitz. S. 761C.

Erörterung der Kriegsziele in Denkschriften und Broschüren von Verbänden usw.:

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1260C.

Bd. 307, 60. Sitz. S. 1520C, Bd. 307, 60. Sitz. S. 1528C.

Bd. 308, 64. Sitz. S. 1714B.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1900B.

Petition des Oberleutnants Poppendick, im Felde, betr. Verbot der Erörterung der Kriegsziele in den Zeitungen.

Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 323, Nr. 1364 unter II e.

Bd. 312, 172. Sitz. S. 5377A, Bd. 312, 172. Sitz. S. 5377C. — Uebergang zur Tagesordnung.

Anfrage Dittmann: — Die Delegierten der Unabhängigen Sozialdemokraten auf der Stockholmer Konferenz haben ein Manifest über ein Friedensprogramm erlassen. Das Oberkommando in den Marken und andere militärische Befehlshaber haben den Abdruck dieses in allen anderen Ländern veröffentlichten Manifestes in den Zeitungen und seine Verbreitung verboten, obwohl die Erörterung der Kriegsziele freigegeben und allen anderen Parteien gestattet ist.

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um die Unabhängigen Sozialdemokraten nicht gegenüber den anderen Parteien zu benachteiligen und die Verbreitung des bezeichneten Manifestes zu ermöglichen?: Bd. 321, Nr. 935.

Bd. 310, 117. Sitz. S. 3603A. — Beantwortet.

Kundgebung der Zentralleitung der U. S. P. über die innere Politik und die Kriegsziele, Verbot: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5226D.

Anfrage Ebert: Laut Verfügung der Oberzensurstelle (Nr. 25 674) ist die Verbreitung der Druckschrift "Frieden der Verständigung. Reichstagsrede von Philipp Scheidemann" entgegen dem Artikel 22 der Reichsverfassung verboten worden, und zwar mit dieser Begründung:

"Dem Recht des Abgeordneten Scheidemann auf Bekanntgabe seiner Aeußerungen im Reichstag ist durch die seinerzeitige Veröffentlichung der Reichstagsverhandlungen in der gesamten Presse Genüge geschehen. Die Rede unterliegt, wenn sie aus dem Rahmen der Reichstagsverhandlungen herausgenommen und zu Propagandazwecken durch Flugblattverbreitung verwertet werden soll, wie jede andere Veröffentlichung den Zensurbestimmungen. Da sie an zahlreichen Stellen gegen die geltenden Bestimmungen verstößt, kann die beabsichtigte Verwertung nicht gestattet werden."

Die Annexionistenschrift "Lehmann's Kriegsziele" wird, ungehindert von den Zensurstellen, im ganzen Staat in großen Massen verbreitet.

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um dem verletzten Recht Geltung zu verschaffen?: Bd. 321, Nr. 925.

Bd. 310, 115. Sitz. S. 3565B. — Beantwortet.

Anfrage Dittmann, Vogtherr: Der amtliche stenographische Bericht über die Reichstagsverhandlungen vom 19. und 20. Juli 1917 ist vom Verlage der "Leipziger Volkszeitung" unter dem Titel "Reichstag und Reichskanzler über die Kriegsziele" als Broschüre herausgegeben worden. Die Broschüre enthält die Reden der Vertreter aller Parteien, sowie die Rede des Herrn Reichskanzlers Dr. Michaelis ohne irgendwelche Zusätze, Fortlassungen oder Hervorhebungen getreu nach dem amtlichen Bericht. Darnach genießt die Broschüre den Schutz des Artikels 22 der Reichsverfassung, wonach

wahrheitsgetreue Berichte über Verhandlungen in den öffentlichen Sitzungen des Reichstags von jeder Verantwortlichkeit freibleiben.

Trotzdem ein Hinweis auf diese Verfassungsbestimmung auf der Titelseite der Broschüre angebracht und die Broschüre ausdrücklich von der Zensurstelle des Leipziger Generalkommandos freigegeben worden ist, hat der Polizeipräsident von Stettin unter dem 20. September 1917 dem dortigen Parteisekretär Horn von der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei folgenden Bescheid erteilt:

"Die Genehmigung zur Verteilung der Druckschrift "Reichstag und Reichskanzler über die Kriegsziele" kann nicht erteilt werden."

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um vom Stettiner Polizeipräsidenten die Respektierung der Reichsverfassung zu erzwingen, Reichstag und Reichskanzler vor solcher verfassungswidrigen Unterdrückung ihrer Meinungsäußerungen durch die Militärbefehlshaber zu schützen und der Oeffentlichkeit das Recht auf Kenntnisnahme der Kundgebungen des Parlaments und des Reichskanzlers zu sichern?: Bd. 322, Nr. 1057.

Bd. 310, 121. Sitz. S. 3681D. — Beantwortet.

AnfrageDr. Herzfeld: Den amtlichen stenographischen Bericht der Reichstagsverhandlungen vom 19. und 20. Juli 1917 ohne irgendwelche Zusätze oder Fortlassungen oder Hervorhebungen hat seinerzeit die "Leipziger Volkszeitung" als Broschüre unter dem Titel "Reichstag und Reichskanzler über die Kriegsziele" herausgegeben. Sie enthält die Rede des damaligen Reichskanzlers, Herrn Dr. Michaelis, sowie die Reden aller Parteien zur Kriegszielfrage. Der Polizeipräsident von Stettin hat durch Verfügung vom 20. September 1917 die Verteilung der Druckschrift verboten.

Am 28. September 1917 hat der Abgeordnete Dittmann unter Nr. 1057 der Reichstags-Drucksachen angefragt, was der Herr Reichskanzler gegen diese Verletzung des Artikels 22 der Reichsverfassung und diese verfassungswidrige Unterdrückung der Meinungsäußerung des Reichskanzlers und Reichstags zu tun gedenke.

In der Plenarsitzung des Reichstags vom 5. Oktober 1917 hat der Herr Vertreter des Reichskanzlers geantwortet, daß die Angelegenheit der Prüfung des Obermilitärbefehlshabers unterliege.

Ich wiederhole die obige Anfrage des Herrn Abgeordneten Dittmann an den Herrn Reichskanzler: Bd. 324, Nr. 1472.

Bd. 312, 151. Sitz. S. 4731D. — Abgesetzt.

Bd. 312, 157. Sitz. S. 4900C. — Beantwortet.

c) Erörterung über Lebensmittelversorgung und Wirtschaftspolitik:

Bd. 306, 32. Sitz. S. 718B, Bd. 306, 32. Sitz. S. 737A.

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1234D, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1238B, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1245B.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1271B, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1271C.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1323C.

Bd. 308, 66. Sitz. S. 1784B.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1911D, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1917B, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1931D.

Bd. 310, 107. Sitz. S. 3312A, Bd. 310, 107. Sitz. S. 3356B.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3898D.

Petition der Vereinigung der Milchproduzenten in Stuttgart um Zulassung des Abdrucks wirtschaftlicher Artikel, die keinerlei militärische Einrichtungen und Vorkehrungen berühren:

Mündl. Ber. des Haush.-Aussch.: Bd. 322, Nr. 1060 Ziff. II c.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3935A. — Ueberweisung als Material.

Anfrage Krätzig: Am 2. März 1918 ist folgende, die Kritik der Geschäftsführung der Reichsbekleidungsstelle unterbindende Zensurverfügung ergangen:

"Anscheinend durch eine Korrespondenz ist in den Zeitungen eine Meldung über die beabsichtigte Altkleiderbewirtschaftung der Reichsbekleidungsstelle veröffentlicht worden, die zu erheblicher Beunruhigung geführt hat. Die Reichsbekleidungsstelle macht die Zeitungen auf die Zensurbestimmungen aufmerksam, wonach über Abgabe von Arbeiterkleidung und Stoffen für die Rüstungsindustrie und über Planungen der Reichsbekleidungsstekle im allgemeinen nichts veröffentlicht werden darf.

Die Reichsbekleidungsstelle bittet die Zeitungen, sich nach den Bestimmungen zu richten, wodurch sie gezwungen ist, gegen alle Zeitungen, die unzulässige Veröffentlichungen bringen, einzuschreiten."

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun gegen diese Zensurverfügung, die verstößt gegen die von der Regierung abgegebene Erklärung, daß sich die Tätigkeit der Zensur auf militärische, die Kriegführung betreffende Angelegenheiten beschränken soll: Bd. 323, Nr. 1379.

Bd. 311, 143. Sitz. S. 4450A. — Beantwortet.

d) Rechtspflege, Mißbrauch des Ausschlusses der Oeffentlichkeit, Einfluß der politischen Zensur, Klassenjustiz: Bd. 309, 90. Sitz. S. 2683B, Bd. 309, 90. Sitz. S. 2684B.

Verbot des Abdrucks von Urteilen des Reichsmilitärgerichts, von Berichten über Stadtverordnetenversammlungen über Ernährungsmißstände: Bd. 310, 108. Sitz. S. 3356A, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3356B.

e) Erörterung über Steuervorlagen:

Bd. 306, 32. Sitz. S. 715C, Bd. 306, 32. Sitz. S. 732B, Bd. 306, 32. Sitz. S. 737B, Bd. 306, 32. Sitz. S. 756D.

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1234D, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1235A.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1271C.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1312C, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1313D, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1323A.

Steuerentziehungen und Bestechung von Heeresangehörigen durch die Mannesmann-Waffen- und Munitionswerke und andere chemische Fabriken, Verbot von Veröffentlichungen: Bd. 311, 146. Sitz. S. 4602D.

k) Sonstiges.

Schutz der Politik des Reichskanzlers durch die Zensur:

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1904A, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1932D.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1944D, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1948C, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1968B, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1969D.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5231D.

Bildung geheimer Ausschüsse; Verbreitung geheimer Schriften; Broschüre des "Junius Alter" über Kriegsziele usw., Denkschrift des Generallandschaftsdirektors Dr. Kapp; Angriffe auf die Politik des Reichskanzlers Dr. v. Bethmann Hollweg usw.:

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1277D.

Bd. 307, 59. Sitz. S. 1510B.

Bd. 307, 60. Sitz. S. 1520C, Bd. 307, 60. Sitz. S. 1521C, Bd. 307, 60. Sitz. S. 1528B, Bd. 307, 60. Sitz. S. 1529D, Bd. 307, 60. Sitz. S. 1533A, Bd. 307, 60. Sitz. S. 1536C.

Bd. 308, 64. Sitz. S. 1707D.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1918D, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1919C.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1946D, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1969A.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5231D.

g) Beschränkung der Zensureinrichtungen auf die Kriegszeit.

Resolution des Haushaltsausschusses: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß unter dem Einfluß der jetzt geltenden Ausnahmebestimmungen keine Einrichtungen geschaffen werden, die geeignet sind, auch in Friedenszeiten die Preßfreiheit und die Freiheit der öffentlichen Meinung zu beschränken: Bd. 317, Nr. 209 unter 1a.

Bd. 306, 31. Sitz. S. 709D.

Bd. 306, 32. Sitz. S. 716A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 732C, Bd. 306, 32. Sitz. S. 755D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 761B. — Angenommen.

E. Handhabung im einzelnen. — S. a. vorstehend unter D.

a) Ungleichmäßigkeiten, Mißgriffe usw.:

Bd. 306, 7. Sitz. S. 93B.

Bd. 306, 8. Sitz. S. 98D, Bd. 306, 8. Sitz. S. 106B.

Bd. 306, 12. Sitz. S. 175C.

Bd. 306, 20. Sitz. S. 398B.

Bd. 306, 32. Sitz. S. 716D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 717D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 725D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 729A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 734B, Bd. 306, 32. Sitz. S. 741B, Bd. 306, 32. Sitz. S. 751A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 755A.

Bd. 307, 40. Sitz. S. 877B, Bd. 307, 40. Sitz. S. 883A.

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1234C, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1236A, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1237D, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1244D, Bd. 307, 53. Sitz. S. 1252B.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1257C, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1259D, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1264C, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1267D, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1270A, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1276B, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1287D.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1294B, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1296C, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1314B.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1900D, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1903C, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1911A, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1916C, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1919C, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1926A.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1943A, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1954A, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1963C, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1971C.

Bd. 309, 83. Sitz. S. 2392C.

Bd. 309, 101. Sitz. S. 3094A.

Bd. 310, 108. Sitz. S. 3355A, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3357D, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3365B, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3369A ff., Bd. 310, 108. Sitz. S. 3374C, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3375A, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3375D, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3376A, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3377C.

Bd. 310, 110. Sitz. S. 3499C.

Bd. 310, 116. Sitz. S. 3578A, Bd. 310, 116. Sitz. S. 3593B.

Bd. 312, 166. Sitz. S. 5183C.

Bd. 313, 183. Sitz. S. 5767B.

Beweggründe für ihre Handhabung durch die leitenden Stellen: Bd. 312, 166. Sitz. S. 5166C.

Beeinflussung der Militärbehörden durch Zivilbehörden usw. bei Handhabung der Zensur: Bd. 307, 54. Sitz. S. 1267D.

Erlaß des preußischen Ministers des Innern über die Handhabung: Bd. 306, 8. Sitz. S. 107C, Bd. 306, 8. Sitz. S. 121D.

Handhabung unter der parlamentarischen Regierung:

Bd. 314, 194. Sitz. S. 6186D.

Bd. 314, 195. Sitz. S. 6222A.

Handhabung in Süddeutschland: Bd. 306, 32. Sitz. S. 725D.

Handhabung in Süddeutschland in Bayern: Bd. 311, 126. Sitz. S. 3887B.

Handhabung in Oesterreich: Bd. 311, 127. Sitz. S. 3963B.

Handhabung in den feindlichen Ländem im Vergleich mit Deutschland:

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3893A, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3927C, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3929B.

Bd. 312, 166. Sitz. S. 5185A.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5241C, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5250D.

Beschwerdeweg gegen Verfügungen der Militärbefehlshaber:

Bd. 310, 108. Sitz. S. 3369D, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3371B ff, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3373C, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3375C, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3377A.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3894D.

Beschmerdeverfahren, Handhabung: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5239A.

Milderung der Zensur in politischen Angelegenheiten:

Bd. 307, 40. Sitz. S. 865C.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1314A, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1328D.

Bd. 307, 59. Sitz. S. 1510B.

Bd. 307, 60. Sitz. S. 1523B, Bd. 307, 60. Sitz. S. 1538A.

Bd. 308, 64. Sitz. S. 1714C.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1902C, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1905D, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1931D.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1943A, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1967C.

Bd. 311, 127. Sitz. S. 3946B, Bd. 311, 127. Sitz. S. 3948B, Bd. 311, 127. Sitz. S. 3950C, Bd. 311, 127. Sitz. S. 3952A, Bd. 311, 127. Sitz. S. 3963B.

Bd. 311, 133. Sitz. S. 4146D.

Bd. 311, 136. Sitz. S. 4268D.

Bd. 312, 166. Sitz. S. 5183A.

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5214B.

AnfrageDr. Werner (Gießen): Auf dem Vertretertag des Reichsverbandes der deutschen Presse wurde nach den Zeitungsberichten eine Entschließung angenommen, in der u. a. folgendes steht:

"Auf die Angaben des geschäftsführenden Ausschusses hat die Reichsleitung mit der Zusicherung geantwortet, daß mindestens eine Milderung in der Handhabung der politischen Zensur eintreten solle. Die Delegiertenversammlung stellt aber als Ergebnis der heutigen Verhandlungen fest, daß teilweise sogar eine Verschärfung der politischen Zensur eingetreten ist."

Da auch der Herr Reichskanzler (vergl. die Rede vom 5. Juni d. I.) die Verhältnisse auf dem Gebiete der Zensur als unerwünscht empfindet, frage ich hiermit an, was er zu tun gedenkt, um den bisherigen Zustand zu beenden?

Ist er insbesondere, um das Geheimschriftenwesen zu beseitigen, bereit, das Verbot der Kritik an seiner Politik aufzuheben, sowie die gegen einzelne Schriftsteller ergangenen Vorzensurmaßnahmen fallen zu lassen und die eingezogenen "nationalistischen" Bücher freizugeben?

Mir genügt eine schriftliche Beantwortung: Bd. 319, Nr. 430. — Unerledigt.

Mildere Handhabung in den besetzten Gebieten:

Bd. 312, 166. Sitz. S. 5187B.

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5212C.

Petition des Carl Bruker in Leipzig um bessere Handhabung der Zensur.

Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 322, Nr. 1060 Ziff. II a.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3935A. — Ueberweisung als Material.

Petition des Herausgebers der Zeitschrift "Die Ursache", Peter Becker in Magdeburg um Maßnahmen gegen Verzögerungen in der Handhabung der Zensur.

Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 322, Nr. 1060 Ziff. II b.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3935A. — Ueberweisung als Material.

Wirkungen der politischen Zensur. Erzeugung eines falschen Bildes von den im deutschen Volke herrschenden Stimmungen:

Bd. 306, 32. Sitz. S. 747A.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1269D.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1316C.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1902D.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1968D.

b) Einzelnes.

α) Anweisungen, Vorzensur.

Anweisungen, Merkblatt für die Presse:

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1264A, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1268B.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1955C.

Ersatz gestrichener Stellen, Verbot der weißen Lücken oder Ersetzung durch Punkte; Verzögerung in der Herstellung der Zeitung durch Umbrechen usw.:

Bd. 306, 20. Sitz. S. 402A.

Bd. 306, 32. Sitz. S. 727A.

Berliner Presse, Verbot des Abdrucks bereits zensierter Artikel aus anderen deutschen Zeitungen: Bd. 312, 167. Sitz. S. 5214D.

Anwendung der Vorzensur:

Bd. 306, 32. Sitz. S. 742D.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1287D.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1303A.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1926B, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1932C.

β) Handhabung in Fragen der auswärtigen Politik; Ausübung durch das Auswärtige Amt:

Bd. 306, 32. Sitz. S. 738B, Bd. 306, 32. Sitz. S. 743C.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1306B.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1932B.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3898C.

Handhabung in Fragen der auswärtigen Politik; gegenüber Reutertelegrammen; kritische Prüfung vor der Weitergabe an die Presse: Bd. 306, 32. Sitz. S. 737D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 742C.

Anfrage Stadthagen: Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß das Auswärtige Amt als Zensurbehörde einen Zeitungsartikel nicht deshalb, weil der Artikel militärischen Interessen oder den Interessen der öffentlichen Sicherheit widerspricht, sondern deshalb verboten hat, weil sein Inhalt der Mehrheit einer Fraktion des Reichstags nicht gefallen möchte?

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um ähnliche Vorkommnisse für die Zukunft zu verhüten?: Bd. 318, Nr. 305 (Berichtigt).

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1293D (Gemäß § 31b der Geschäftsordnung nicht zum Aufruf gebracht), Bd. 307, 55. Sitz. S. 1321C, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1328B.

Bd. 307, 60. Sitz. S. 1544B.

Beanstandung eines Artikels des Abg. v. Naumann zu Hindenburgs 70. Geburtstage, betreffend politischen Mißbrauch mit der Person des Feldmarschalls: Bd. 311, 126. Sitz. S. 3891A.

γ) Friedensgesellschaften.

Handhabung gegen Schriften der Friedensfreunde (Deutsche Friedensgesellschaft, Zentralstelle für Völkerrecht usw.):

Bd. 306, 32. Sitz. S. 722C.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1289A.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1303A.

Bd. 310, 108. Sitz. S. 3357B.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3932C.

Bd. 312, 166. Sitz. S. 5168C, Bd. 312, 166. Sitz. S. 5172C, Bd. 312, 166. Sitz. S. 5184B.

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5204D, Bd. 312, 167. Sitz. S. 5207A, Bd. 312, 167. Sitz. S. 5213B.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5238A, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5247A, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5254C.

Petition des Justizrats Melos in Leipzig, betr. Beschwerde wegen des über die Leipziger Zweigstelle der Zentralstelle für Völlerrecht vom stellvertretenden Generalkommando des XIX. Armeekorps verhängten Verbots jeder öffentlichen Werbetätigkeit.

Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 323, Nr. 1364 Ziff. II c 3.

Bd. 312, 172. Sitz. S. 5377A, Bd. 312, 172. Sitz. S. 5377C. — Ueberweisung als Material.

Petition der Deutschen Friedensgesellschaft betreffend die Entschließung über die Aufhebung der politischen Zensur.

Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 323, Nr. 1364 Ziff. II c 4.

Bd. 312, 172. Sitz. S. 5377A, Bd. 312, 172. Sitz. S. 5377C. — Ueberweisung als Material.

δ) Innere Politik, wirtschaftliche Fragen.

Handhabung gegenüber Gemeindeverwaltungen (Magistrat Berlin, Zweckverband): Bd. 306, 32. Sitz. S. 731B.

Schneeschippverordnung, Artikel von Strutz in der Vossischen Zeitung: Bd. 312, 167. Sitz. S. 5200A, Bd. 312, 167. Sitz. S. 5213A. — S. a. unter II 2g, II 8.

Angebliches Verbot der Veröffentlichung von Mitteilungen über den Gesundheitszustand des Volkes: Bd. 312, 171. Sitz. S. 5366C, Bd. 312, 171. Sitz. S. 5369B, Bd. 312, 171. Sitz. S. 5371B.

Verhinderung der Uebermittlung unangenehmer Nachrichten durch die Presse in das Ausland (Chemnitzer Butterkrawalle): Bd. 307, 55. Sitz. S. 1297B

Verbot des Abdrucks von Nachrichten aus der verbündeten Presse, Wiener Streik:

Bd. 312, 166. Sitz. S. 5169B.

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5212B.

Verbot des Abdrucks von Nachrichten aus der verbündeten Presse, gegenüber Zeitungsanzeigen, betreffend den Arbeitsmarkt, Heilmittel usw.:

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1901A, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1901D, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1904B.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1968A.

Verbot des Abdrucks eines Artikels über unbebautes Ackerland des Fürsten Pleß: Bd. 310, 108. Sitz. S. 3356C.

Verbot einer Polemik gegen den Grafen Albrecht zu Stolberg-Wernigerode über wirtschaftliche Fragen: Bd. 310, 108. Sitz. S. 3356C.

ε) Handhabung gegenüber Reden des Kaisers:Bd. 307, 54. Sitz. S. 1266D.

ζ) Nachrichten über militärische Vorgänge, Verbreitung. Bestimmungen des bayerischen Gesetzes vom 5. 11. 1912 und des Spionagegesetzes:

Bd. 306, 8. Sitz. S. 97C.

Bd. 306, 20. Sitz. S. 412D.

Verbot jeder Kritik der Marneschlacht: Bd. 314, 196. Sitz. S. 6266A.

Fliegerangriff auf Köln, Information der Presse durch die Zensurbehörde: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5239C.

Entweichen von Kriegsgefangenen, Verbot von Veröffentlichungen durch die Presse: Bd. 312, 167. Sitz. S. 5191C, Bd. 312, 167. Sitz. S. 5212D.

Unterdrückung der Aufforderung des Roten Kreuzes, den Gebrauch giftiger Gase usw. einzustellen:

Bd. 311, 134. Sitz. S. 4169B.

Bd. 311, 135. Sitz. S. 4213B.

Verbot, die Oberste Heeresleitung in die Debatte zu ziehen (Danziger Zeitung): Bd. 311, 126. Sitz. S. 3891C, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3900C.

η) Marineangelegenheiten:

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5191D.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5220A.

Verbot der Veröffentlichung eines Aufsatzes des Abg. Dr. v. Heydebrand über den U-Bootkrieg; Zulassung eines Gegenartikels in der "Zukunft":

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1261B, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1263D, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1266A, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1277D.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1299A, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1314D, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1317D.

Verbot der Veröffentlichung eines Artikels des Vizeadmirals Galster über die U-Bootfrage in der "Hilfe". Bd. 311, 136. Sitz. S. 4269A.

Handhabung gegenüber dem Kapitän zur See Persius und dem Admiral Galster:

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5192A, Bd. 312, 167. Sitz. S. 5192D

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5220B, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5258D.

Verbot des Nachdrucks eines Artikels des Abg. Gothein über den U-Bootkrieg:

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5191D; Bd. 312, 167. Sitz. S. 5192D

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5220B.

θ) Parteifragen, Reichstag, Abgeordnete.

Handhabung gegenüber Kundgebungen politischer Parteien:

Bd. 306, 32. Sitz. S. 718C, Bd. 306, 32. Sitz. S. 722A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 746D.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1268D.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1310B, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1313C.

Handhabung gegenüber Kundgebungen politischer Parteien gegenüber Reichstagsberichten, Anträgen der Fraktionen usw.:

Bd. 306, 4. Sitz. S. 46D.

Bd. 306, 32. Sitz. S. 716B, Bd. 306, 32. Sitz. S. 732B, Bd. 306, 32. Sitz. S. 734B, Bd. 306, 32. Sitz. S. 734C, Bd. 306, 32. Sitz. S. 749C, Bd. 306, 32. Sitz. S. 757A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 760D.

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1235B.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1266B.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1295A, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1297C (Rede des Abgeordneten Bauer über die Familienunterstützung), Bd. 307, 55. Sitz. S. 1301C (desgl.), Bd. 307, 55. Sitz. S. 1301D, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1320D.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1912D, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1916A.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1954C.

"Kleine Anfragen" im Reichstage, Verbot ihres Abdrucks in der Presse vor ihrer Beantwortung: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5239D.

Angriffe gegen die Reichstagsmehrheit und ihre Führer, Duldung: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5238C, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5244A.

Greuelbilder, einzelnen Abgeordneten gewidmet: Bd. 310, 124. Sitz. S. 3768A.

ι) Handhabung gegenüber Polen:Bd. 313, 182. Sitz. S. 5724A.

Verbot der Veröffentlichung eines Aufrufs der sämtlichen polnischen politischen Organisationen und der gesamten polnischen Presse: Bd. 314, 194. Sitz. S. 6196C.

Zensurverfügung des stellvertretenden Generalkommandos in Breslau, Verbot ihrer Veröffentlichung in polnischen Zeitungen: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5234D., Bd. 312, 168. Sitz. S. 5235C.

Verbot des Abdrucks der Reichstagsrede des M. d. R. Stychel vom 23. Oktober 1918 in der polnischen Presse durch das Generalkommando in Posen: Bd. 314, 196. Sitz. S. 6255A, Bd. 314, 196. Sitz. S. 6262D.

κ) Sozialdemokratie.

Benutzung der Zensur zur Unterdrückung der sozialdemokratischen Opposition, Einzelfälle: Bd. 310, 108. Sitz. S. 3366A, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3368A, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3375A.

Eingriffe in die Auseinandersetzungen zwischen der U. S. P. und der S. P. zugunsten dieser: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5228C.

Stellung des sozialdemokratischen Parteivorstands unter Zensur: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5237D.

Unterdrückung eines Aufrufs der U. S. P. über die politische Lage und die Ziele der U. S. P.; Vorgehen gegen Zeitungen der U. S. P.: Bd. 314, 194. Sitz. S. 6186B.

Nichtgenehmigung der Herausgabe einer Tageszeitung der U. S. P.:

Bd. 311, 137. Sitz. S. 4296B.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5227D.

Bd. 314, 194. Sitz. S. 6187A.

Veröffentlichung der Mitgliederbeiträge und der freiwilligen Beiträge der U. S. P. für die Familien der Opfer des Kriegszustandes: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5229C.

Handhabung gegenüber sozialdemokratischen Schriftstellern (Bernstein, Goldscheid): Bd. 310, 108. Sitz. S. 3372A.

Verbot einer Polemik des Abgeordneten Bernstein gegen den Abgeordneten Dr. David: Bd. 310, 108. Sitz. S. 3373A, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3376B.

Verbot von Berichten über den Prozeß Dittmann:

Bd. 311, 131. Sitz. S. 4049B.

Bd. 311, 134. Sitz. S. 4169C.

Aufruf der russischen Sozialdemokraten an die deutschen Arbeiter. Verbot durch das Magdeburger Polizeipräsidium:

Bd. 309, 95. Sitz. S. 2838A, Bd. 309, 95. Sitz. S. 2843A, Bd. 309, 95. Sitz. S. 2851D.

Bd. 309, 96. Sitz. S. 2900B.

Verbot von Artikeln über die russische Revolution: Bd. 310, 108. Sitz. S. 3365D.

F. Zeitungen. Gründe der Verbote:

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1288C.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1913A.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1956A.

Zustimmung des Reichskanzlers; wirtschaftliche Wirkungen der Verbote: Bd. 306, 12. Sitz. S. 178A.

Resolution des Haushaltsausschusses: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß das Verbot einer Zeitung nur mit Zustimmung des Reichskanzlers erfolgen darf: Bd. 317, Nr. 209 unter 1d.

Bd. 306, 31. Sitz. S. 710C.

Bd. 306, 32. Sitz. S. 727D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 730C, Bd. 306, 32. Sitz. S. 756C, Bd. 306, 32. Sitz. S. 759B, Bd. 306, 32. Sitz. S. 761B. — An den Ausschuß zurückverwiesen.

Antrag des Haushaltsausschusses, vorstehende Resolution unverändert anzunehmen: Bd. 318, Nr. 298 unter I.

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1238A.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1258A, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1264D, Bd. 307, 54. Sitz. S. 1275C.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1297D, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1322D, Bd. 307, 55. Sitz. S. 1335D. —, Angenommen.

Ferner: Bd. 308, 70. Sitz. S. 1901A, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1927A.

Resolution des Haushaltsausschusses: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß jedem Zeitungsverbote zunächst eine mit Begründung versehene Warnung an den Verlag vorausgehen muß: Bd. 317, Nr. 209 unter 1c.

Bd. 306, 31. Sitz. S. 710B.

Bd. 306, 32. Sitz. S. 727C, Bd. 306, 32. Sitz. S. 730A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 756A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 761B. — Angenommen.

Antrag des Haushaltsausschusses: Verbote von Zeitungen und Zeitschriften dürfen nur aus Gründen der Gefährdung militärischer Unternehmungen und nur mit Zustimmung des Reichskanzlers und nach Anhörung des Herausgebers über die Gründe des beabsichtigten Verbots erfolgen: Bd. 322, Nr. 1048 Ziff. 2 Abt. 3.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3894B, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3900C, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3927D, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3934D. — Angenommen.

Antrag des Haushaltsausschusses: Der Reichstag wolle beschließen, der auf Drucksache Nr. 1048 unter Nr. 2 beantragten Resolution über die Handhabung der Zensur während des Krieges folgenden vierten Absatz hinzuzufügen:

Das Verbot darf sich bei einer täglich erscheinenden Zeitung nicht auf mehr als drei Erscheinungstage, bei einer in längeren Zeiträumen erscheinenden Druckschrift nicht auf mehr als drei Nummern erstrecken. Dies gilt auch für bereits ergangene Verbote: Bd. 322, Nr. 1091.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3894C, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3901B, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3928B, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3935A. — Angenommen.

Zeitungsverbote auf unbestimmte Frist, Verfügung des Kriegsministers: Bd. 312, 166. Sitz. S. 5183D.

Zeitungsverbote, befristete; Handhabung:

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5214D.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5239B, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5247B, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5249C.

Zeitungen, sozialdemokratische, für Feldsoldaten, Aushändigungsverbote:

Bd. 312, 166. Sitz. S. 5171B.

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5210A.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5238B.

Zeiwngsverbote, statistische Mitteilungen:

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3901A.

Bd. 312, 166. Sitz. S. 5184C.

Anfrage Wendel, Ebert: Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß seit vierzehn Tagen dem angesehensten politischen Blatte Oesterreichs, der Wiener "Arbeiter-Zeitung", die Einfuhr nach Deutschland auf die Dauer versagt wird, und wie gedenkt er diese Maßregel zu erklären, da der Presse des neutralen und auch des feindlichen Auslandes unbeschadet ihrer Stellung die Einfuhr gestattet ist: Bd. 324, Nr. 1521.

Bd. 312, 160. Sitz. S. 4988B — Beantwortet.

Anfrage Vogtherr: Der "Bergischen Arbeiterstimme" in Solingen ist es bis jetzt verwehrt worden, über den Ostfrieden auch nur ein Wort zu schreiben, weil das zuständige Generalkommando den Zensor angewiesen hat, keinen diese Vorgänge behandelnden Artikel passieren zu lassen.

Sind dem Herrn Reichskanzler diese Zustände bekannt, und was gedenkt er zu tun, die durch Entschließung des Bundesrats (Reichstags-Drucksache Nr. 1295) zugesicherte Zensurfreiheit von Erörterungen der Kriegs- und Friedensziele tatsächlich herbeizuführen?: Bd. 323, Nr. 1368.

Bd. 311, 141. Sitz. S. 4398C. — Beantwortet.

Ferner: Bd. 310, 108. Sitz. S. 3366A.

Verbot der "Vergwacht" in Salzbrunn:Bd. 311, 126. Sitz. S. 3921A.

Handhabung gegenüber dem "Berliner Tageblatt"; Verbot:

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1913C.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1972B.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3922B.

Anfrage Hanssen: Seit dem Ausbruch des Krieges steht die dänische Presse in Nordschleswig unter Präventiv-Zensur, die von Offizieren gehandhabt wird. Maßgebend sind dabei die von dem Stellvertretenden Generalkommando in Altona aufgestellten "Grundsätze für die Zensur der inländischen dänischen Presse in Nordschleswig" vom 10. September 1916, die nicht nur den Stoff, sondern auch die ganze äußere Anordnung des Stoffes ohne Rücksicht auf die Interessen des Leserkreises oder auf den technischen Betrieb regeln. Spätere Verfügungen des Generalkommandos bestimmen, daß der sonst der Presse im ganzen Reichsgebiet gestattete Abdruck von Telegrammen des Wolffschen Bureaus und von Artikeln, die schon in Berliner Zeitungen enthalten gewesen sind, nicht der dänischen Presse ohne Zustimmung des Zensors gestattet ist.

Ist dieser Zustand, der zu den lebhaftesten Klagen Veranlassung gegeben hat und wodurch die in dänischer Sprache erscheinende Presse erheblich schlechter gestellt worden ist als alle übrigen Zeitungen im Reichsgebiete, dem Herrn Reichskanzler bekannt, und was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um diesen Ausnahmezustand zu beseitigen, um die von dem stellvertretenden Generalkommando in Altona aufgestellten Sonderbestimmungen aufzuheben und somit der dänischen Presse in Nordschleswig dieselbe Bewegungsfreiheit zu geben, die alle anderen Zeitungen im Reichsgebiet haben?: Bd. 322, Nr. 1236.

Bd. 311, 129. Sitz. S. 3994D. — Beantwortet.

Ferner: Bd. 310, 108. Sitz. S. 3370A.

Forderung des Abdrucks bestimmter Artikel aus anderen Zeitungen, namentlich der "Neuen Korrespondenz" (Blätter "Heymdal" und "Flensburg Avis"); Erlaß des Ministers v. Loebell vom 7.8.1914:

Bd. 306, 32. Sitz. S. 719A, Bd. 306, 32. Sitz. S. 729B, Bd. 306, 32. Sitz. S. 757A.

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1253B.

Petitionen der "Flensburg Avis" und "Heymdal" in Flensburg und der "Moodersmalet" A. G. in Hadersleben betr. Anwendung der allgemeinen Zensurbestimmungen auf die inländische dänische Presse in Nordschleswig.

Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 323, Nr. 1364 Ziff. II c 6 u. 7.

Bd. 312, 172. Sitz. S. 5377A. — Ueberweisung als Material.

Handhabung gegenüber dem "Dortmunder Generalanzeiger" bei Erörterung wirtschaftlicher Fragen:

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5198D, Bd. 312, 167. Sitz. S. 5213B.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5246D, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5258C.

Elsässer Kurier siehe Elsaß-Lothringen.

Anfrage Dove, Liesching: Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß durch Verfügung des Stellvertretenden Generalkommandos des XVIII. Armeekorps in Frankfurt a. M. vom 24. Juli d. J. der "Frankfurter Zeitung" auferlegt wurde, alle zur Veröffentlichung bestimmten telephonischen Uebermittelungen des Berliner Bureaus dieser Zeitung vor Drucklegung der Zensur vorzulegen?

Ist es dem Herrn Reichskanzler weiterhin bekannt, daß die gegen diese Verfügung schon am 25./26. Juli erhobene Beschwerde bis heute ihre Erledigung noch nicht gefunden hat?

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um die fortgesetzten Uebergriffe der militärischen Instanzen auf das der Zensur nach den gemachten Zusagen entzogene Gebiet der allgemeinen Politik zu verhindern?

Was gedenkt er ferner zu tun, um das Rechtsmittelverfahren in Zensursachen zu beschleunigen?: Bd. 321, Nr. 965.

Schriftliche Antwort: Bd. 322, Nr. 1067.

Handhabung gegenüber der "Görlitzer Volkszeitung" und anderen Blättern: Bd. 306, 20. Sitz. S. 402C, Bd. 306, 20. Sitz. S. 406C.

Handhabung gegenüber der "Görlitzer Volkszeitung" und anderen Blättern, gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Artikel über den Bolschewismus):

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3909C.

Bd. 313, 183. Sitz. S. 5765A ff., Bd. 313, 183. Sitz. S. 5767A.

Bd. 313, 191. Sitz. S. 6136B.

Anfrage Geyer, Ryssel: Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß, nachdem der Herr Staatssekretär Dr. v. Kühlmann in Brest-Litowsk erklärt hat, in Deutschland bestände keine Vorzensur, verschiedene Zeitungen in Deutschland, darunter auch die Leipziger Volkszeitung, unter Vorzensur standen und gestellt sind?

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um den Widerspruch zwischen der Erklärung des Herrn Staatssekretärs Dr. v. Kühlmann und den genannten Tatsachen aufzuklären?: Bd. 323, Nr. 1307.

Bd. 311, 134. Sitz. S. 4152A. — Beantwortet.

Ferner:

Bd. 311, 137. Sitz. S. 4296B.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5228A, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5247C, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5251A.

Anfrage Ryssel, Geyer: Das Leipziger Garnisonkommando verbietet den Unteroffizieren und Mannschaften das Lesen und Auflegen der Leipziger Volkszeitung in Kasernen und Massenquartieren, dagegen hat dieselbe Behörde 500 Exemplare der Leipziger Neuesten Nachrichten auf ihre Kosten bestellt, die zum Abonnementspreis von 65 Pfennig pro Monat an Interessenten abgegeben werden sollen, während der Bezugspreis 1, 45 Mark beträgt.

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um die gleichmäßige Behandlung der Tageszeitungen sicherzustellen?: Bd. 324, Nr. 1406.

Bd. 311, 145. Sitz. S. 4524A. — Zurückgestellt.

Bd. 324, Nr. 1497 (wiederholt).

Bd. 312, 157. Sitz. S. 4900D. — Beantwortet.

Siehe auch oben unter II 12D b.

Handhabung im Bezirk des VII. Armeekorps; Verbot des "Morgenrot" in Elberfeld, Verhaftung des Redakteurs, Verbot der Herstellung von Drucksachen in der Druckerei; Vorgehen gegen die "Berg arbeiterzeitung": Bd. 306, 12. Sitz. S. 176A, Bd. 306, 12. Sitz. S. 182C.

Handhabung gegenüber der "Mülhauser Volkszeitung" s. "Elsaß-Lothringen".

Anfrage Weinhausen: Das Stellvertretende Generalkommando des II. Armeekorps hat am 10. September 1916 eine Bekanntmachung über Beschränkungen des Versammlungslebens erlassen, deren §5 lautet: "Die Berichterstattung über die Mitgliederversammlungen ist zu beschränken; insbesondere ist es unzulässig, über Versammlungen, in denen politische Fragen erörtert werden, die Reden vollständig wiederzugeben." Auf Grund dieser Bekanntmachung hat der Stellvertretende Kommandierende General des II. Armeekorps die Stettiner "Ostseezeitung" am 10. März d. J. verwarnt und mit Verweisung an das Kriegsgericht des Kriegszustandes bedroht, weil sie "eine ausführliche Wiedergabe einer Rede des Stettiner Landtagsabgeordneten Lippmann gebracht habe. Der Bericht über die fünfviertelstündige Rede war in der "Ostseezeitung" auf zwei Zeitungsspalten beschränkt worden, während andere Zeitungen des gleichen Korpsbereichs, z. B. das "Demminer Tageblatt", sechspaltige Berichte über Reden konservativer Landtagsabgeordneter unbeanstandet bringen. Der Abgeordnete Lippmann hatte für die Einführung des gleichen Wahlrechts im Sinne der preußischen Staatsregierung gesprochen.

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um derartige Auswüchse der militärischen Zensur beim Stellvertretenden Generalkommando in Stettin in Zukunft unmöglich zu machen?: Bd. 324, Nr. 1480.

Bd. 312, 151. Sitz. S. 4732C. — Beantwortet:

Ferner:

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5201C, Bd. 312, 167. Sitz. S. 5211C.

Bd. 313, 184. Sitz. S. 5810A, Bd. 313, 184. Sitz. S. 5823C, Bd. 313, 184. Sitz. S. 5826B.

Handhabung gegenüber der polnischen Presse; Verbot des "Lech": Bd. 308, 71. Sitz. S. 1963C.

"Rheinische Zeitung", Vorzensur, Beschwerdegang:

Bd. 311, 129. Sitz. S. 3996B.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5239A, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5247D, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5250C.

Siehe auch oben unter II 1.

Handhabung im Bezirk des II. Armeekorps; Vorzensur über Artikel des Abg. Gothein, Verbot bes "Tageblatts für Vorpommern", Forderung der Entlassung eines Redakteurs usw.:

Bd. 307, 53. Sitz. S. 1252C.

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1258D.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1301D.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1917D, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1921C, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1927D, Bd. 308, 70. Sitz. S. 1934A.

Handhabung im Bezirk des II. Armeekorps, gegenüber der "Täglichen Rundschau": Bd. 306, 20. Sitz. S. 399A.

Anfrage Kunert: Das Volksblatt für Halle-Saalkreis und die übrigen Kreise des Regierungsbezirks Merseburg, Presseorgan der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, hatte bisher 3000 Feldabonnenten. Durch das Magdeburger Generalkommando wurde der Versand der Zeitung an das Reichsheer plötzlich verboten. Dem Verleger wurde dabei eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre im Falle des Zuwiderhandelns angedroht.

Ist der Herr Reichskanzler bereit, dafür zu sorgen, daß die ungleiche Behandlung dieser Zeitung beseitigt, und daß sie allen übrigen Zeitungen gleichgestellt wird?: Bd. 323, Nr. 1369.

Bd. 311, 141. Sitz. S. 4398D. — Beantwortet.

Verbot des "Volksboten" in Stettin:Bd. 311, 126. Sitz. S. 3922A.

Vorzensur der "Volksstimme" in Frankfurt a. M. wegen eines Aufsatzes über den Brief Kaiser Karls an den Prinzen Sixtus: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5237B.

Vorzensur der "Volksstimme" in Frankfurt a. M. wegen eines Aufsatzes über den Brief Kaiser Karls an den Prinzen Sixtus, gegenüber dem "Vorwärts", Zensurmaßnahmen, Verbote, Vorgänge bei der Neubesetzung der Redaktion, Maßnahmen des sozialdemokratischen Parteivorstandes: Bd. 319, Nr. 422.

Bd. 306, 8. Sitz. S. 100A.

Bd. 306, 20. Sitz. S. 398D.

Bd. 308, 64. Sitz. S. 1733B.

Bd. 308, 66. Sitz. S. 1770B.

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1973A.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1956A, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1965D, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1966B, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1973C.

Anfrage Stadthagen: Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß der Oberbefehlshaber in den Marken am 8. Oktober das Erscheinen des "Vorwärts" bis auf weiteres "im Interesse der öffentlichen Sicherheit" verboten hat, weil diese Zeitung in ihrer Nummer vom 8. Oktober durch den Artikel "Aus der Hexenküche der Kanzlerfronde" "einen schweren Verstoß gegen den Burgfrieden" begangen habe?

Was gedenkt der Herr Reichskanzler dagegen zu tun, daß in dieser Weise unter Berufung auf den angeblichen "Burgfrieden" die Freiheit der Presse unterdrückt wird, und welche Schritte gedenkt er ferner zu tun, um endlich die Freiheit der Presse in Deutschland herzustellen? Bd. 319, Nr. 422.

Bd. 308, 66. Sitz. S. 1770B. — Beantwortet.

Ferner:

Bd. 308, 70. Sitz. S. 1913A.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1956A, Bd. 308, 71. Sitz. S. 1966B.

Anfrage Stücklen, Scheidemann: Der Stellvertretende Kommandierende General des II. Armeekorps v. Vietinghoff hat durch eine Verfügung vom 19. Mai 1918 das Halten des "Vorwärts" für sämtliche Lazarette seines Befehlsbereichs verboten. Das Verbot ist dann noch auf den in Stettin erscheinenden "Volksbote" ausgedehnt worden.

Ist dem Herrn Reichskanzler dieses Vorgehen des Generals v. Vietinghoff bekannt und ist er bereit, die Aufhebung dieser Verfügung herbeizuführen: Bd. 324, Nr. 1678.

Bd. 313, 184. Sitz. S. 5792C. — Beantwortet.

Verbot des "Vorwärts" im besetzten Rumänien: Bd. 312, 167. Sitz. S. 5210B.

Petitionen. Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 315, Nr. 92 unter 16, Bd. 317, Nr. 260 unter III r und u.

Bd. 306, 12. Sitz. S. 209C.

Bd. 307, 41. Sitz. S. 922B.

G. Flugblätter, verbotene.

Organisation der Verteilung, Gegenmaßregeln:

Bd. 313, 173. Sitz. S. 5447A.

Bd. 313, 174. Sitz. S. 5488B.

Plakate und Flugblätter politischen Inhalts, Bekanntmachung des stellvertr. Generalkommandos des II. Armeekorps über Drucklegung und Verbreitung: Bd. 312, 167. Sitz. S. 5203B, Bd. 312, 167. Sitz. S. 5213A.

Flugschriften, Erörterungen über die Friedensbewegung, Verbot durch das Stellvertretende Generalkommando II., VI. und IX. Armeekorps: Bd. 311, 136. Sitz. S. 4239C.

Antisemitisches Flugblatt: Bd. 312, 167. Sitz. S. 5198A, Bd. 312, 167. Sitz. S. 5212D.

Beschlagnahme eines Flugblatts zum sozialdemokratischen Frauentage: Bd. 310, 108. Sitz. S. 3366D.

Beschlagnahme von Flugblättern der U.S.P. durch die Kommandantur Danzig; Verbot der politischen Tätigkeit (Flugblattverteilung) des Sozialdemokraten Voß: Bd. 310, 108. Sitz. S. 3368D.

Anfrage Dittmann: Bei der letzten Reichstagsdebatte über die Handhabung des Belagerungszustandes am 14. Mai d. J. ist von mir der Fall meines Danziger Parteigenossen Voß zur Sprache gebracht worden, dem die Kommandantur in Danzig am 2. Mai d. J. "jegliche politische Betätigung" und "insbesondere die Verteilung jeglicher Art von Flugblättern" verboten hat. Herr Staatssekretär Dr. Helfferich verwies mich in seiner Antwort auf meine Rede auf den Weg der Beschwerde an den Herrn Kriegsminister als den Ober-Militärbefehlshaber im Sinne des Gesetzes vom 4. Dezember 1916.

Am 8. Juni d. J. habe ich im Falle Voß Beschwerde beim Herrn Kriegsminister erhoben und dieselbe am 22. Juni d. J. noch durch einen Nachtrag ergänzt, in dem ich darauf verwies, daß Herr Voß fast täglich durch Verhöre, Haussuchungen und Beschlagnahme legaler Schriften belästigt wird. Diese vexatorische Behandlung dauert ununterbrochen fort und erstreckt sich sogar auf die Frau des Herrn Voß. Eine Antwort auf meine Beschwerde vom 8. Juni und 22. Juni ist mir aber bis heute vom Herrn Kriegsminister nicht zugegangen.

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um diesen Zuständen ein Ende zu machen? Bd. 321, Nr. 945.

Bd. 310, 117. Sitz. S. 3610A. — Zusage schriftlicher Antwort.

Anfrage Dittmann: Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß das Generalkommando in Leipzig verboten hat, zwei Artikel der "Leipziger Volkszeitung", betitelt "Die Wahrheit über die Friedenspolitik der Regierungssozialisten" als Flugblatt zu verbreiten?

Billigt der Herr Reichskanzler diese Parteinahme zugunsten einer einzelnen politischen Partei und was gedenkt er zu tun, um die ungehinderte Erörterung der Kriegsziel- und Friedensfrage gegen solche Eingriffe militärischer Befehlshaber sicherzustellen?: Bd. 321, Nr. 890.

Bd. 310, 112. Sitz. S. 3506A. — Beantwortet.

Flugblattverbot beim Oberschlesischen Bergarbeiterstreik im Juli 1917 durch das Generalkommando Breslau: Bd. 310, 125. Sitz. S. 3860A, Bd. 310, 125. Sitz. S. 3868A.

Verurteilungen wegen Verbreitung von Flugblättern siehe oben unter II 8.

Wahlflugblätter, Militärische Zensur entgegen dem Erlaß des Staatssekretärs des Innern vom 1. März 1918: Bd. 312, 168. Sitz. S. 5255C.

H. Zeitschriften.

Anfrage Geyer: Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß die Presse-Abteilung beim Oberkommando in den Marken am 7. Dezember 1917 folgende Aufforderung erlassen hat:

"Infolge Neuregelung der Zeitschriften Ausfuhr muß von allen Zeitschriften, welche generelle Ausfuhrerlaubnis mit der Ermächtigung besitzen, das Ausfuhrzeichen des Oberkommandos ohne besondere Prüfung einzudrucken, künftig ein Belegexemplar der gedruckten Auflage zur endgültigen Genehmigung vor der Ausgabe eingereicht werden.

Sie werden deshalb ergebenst aufgefordert, ein Exemplar jeder neu erscheinenden Nummer Ihrer Zeitschrift im Original oder Umbruch mindestens 24 Stunden vor der Ausgabe, mit der Aufschrift "Betreffend generelle Ausfuhrerlaubnis" versehen, hier vorzulegen; geht Ihnen innerhalb der 24 stündigen Frist keine anderweite Nachricht zu, so gilt die Nummer als zur Ausfuhr zugelassen.

Sollte die Innehaltung dieser Frist bzw. die Einreichung der fertigen Nummer nicht durchführbar sein, so muß Ihnen ein entsprechender Antrag auf anderweite Behandlung überlassen bleiben. Die sonstigen Bestimmungen über Hinterlegung werden durch dieses Schreiben nicht berührt.

Sie werden ferner ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Sie die Verantwortung sowohl für die pünktliche Einreichung, sowie dafür tragen, daß vor Ablauf von 24 Stunden nach der Einreichung kein Exemplar der betreffenden Nummer zur Ausgabe gelangt. "

Was gedenkt der Herr Reichskanzler gegen diese Verschärfung der Vorzensur gegen die beteiligten Zeitschriften zu tun?: Bd. 323, Nr. 1327.

Bd. 311, 138. Sitz. S. 4315C. — Beantwortet.

Ferner: Bd. 312, 167. Sitz., S. 5199D, Bd. 312, 167. Sitz., S. 5212D.

Vorlegung schriftlicher Arbeiten vor ihrem Druck beim Kommandeur von Cöln: Bd. 311, 126. Sitz. S. 3901B.

Zeitschrift "Das Forum", Dauerverbot: Bd. 311, 126. Sitz. S. 3923A.

Verbot der sozialdemokratischen Frauenwelt "Gleichheit" von Klara Zetkin:

Bd. 307, 54. Sitz. S. 1289D.

Bd. 310, 108. Sitz. S. 3366B.

Anfrage v. Graefe (Güstrow): Die in München erscheinende Zeitschrift "Die Wirklichkeit" ist ohne Angabe von Gründen verboten worden.

Ist der Herr Reichskanzler bereit, über die Gründe des Verbots Auskunft zu geben?: Bd. 321, Nr. 953.

Schriftliche Antwort: Bd. 321, Nr. 991.

Zeitschrift "Die Zukunft", Dauerverbot: Bd. 321311, 126. Sitz. S. 3924B.

J. Bücher und Broschüren.

Ausdehnung der Zensur auf Schrifttum, Theater usw.:

Bd. 306, 32. Sitz. S. 721B, Bd. 306, 32. Sitz. S. 734D, Bd. 306, 32. Sitz. S. 741A.

Bd. 307, 55. Sitz. S. 1309B.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1942C.

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3895A, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3920C, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3925C, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3928A, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3929C, Bd. 311, 126. Sitz. S. 3932D.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5240B.

Ausländische Kriegsliteratur, Verbot ihrer Auslegung in Bibliotheken: Bd. 308, 70. Sitz. S. 1905C.

Anfrage Davidsohn: Im Haushaltsausschuß des Reichstags gab ein Vertreter des Preußischen Kriegsministeriums bei der Beratung des Heeresetats vor kurzem die Erklärung ab: auf literarische Angelegenheiten erstrecke sich die militärische Zensur nicht.

Dem entgegen haben am 7. Juni 1918 zwei Kriminalbeamte des Berliner Polizeipräsidiums ohne Vorweisung von Legitimation oder schriftlicher Ermächtigung irgendwelcher Art "im Auftrag des Oberkommandos" in der Aktions-Buchhandlung 500 Exemplare Otten "Thronerhebung des Herzens" und 300 Exemplare "Scherz, Satire, Ironie und tiefere Bedeutung" beschlagnahmt!

Das Buch von Otten enthält nur Verfe dieses Dichters, die mit militärischen Angelegenheiten nichts zu tun haben. Das Bändchen "Scherz, Satire, Ironie und tiefere Bedeutung" enthält Gedichte von Bürger, Hoffmann von Fallersleben, Freiligrath, Glaßbrenner, Grün, Hartmann, Heine, Hölderlin, Klopstock, Mosen, Platen, Prutz, Ronge, Sallet.

Wie ist diese Zensurmaßnahme des Oberkommandos in den Marken mit den kriegsministeriellen Erklärungen und Zusicherungen zu vereinbaren?

Was geschieht mit den beschlagnahmten 800 Büchern?: Bd. 324, Nr. 1638.

Bd. 313, 175. Sitz. S. 5495D. — Beantwortet

Petitionen:

1. des Professors Dr. H. Mehner in Charlottenburg, betreffend Aufhebung der Zensur über seine Schrift "Europas Kapital und Arbeit nach dem Kriege",

2. des Richard Dost in Berlin-Halensee um Erteilung der Genehmigung zur Freigabe seiner Friedensepisteln für den Buchhandel.

Mündl. Bericht des Haush. Aussch.: Bd. 323, Nr. 1364 undII d.

Bd. 313, 184. Sitz. S. 5847A. — Für erledigt erklärt.

Förster, Fr. W.: "Die deutsche Jugend und der Weltkrieg"; Verbot: Bd. 311, 126. Sitz. S. 3925C.

Dr. Alfred H. Fried's Schriften, Verbot: Bd. 312, 167. Sitz. S. 5207A.

Ausfuhrverbot für Franz Mehrings zensuriertes Buch über Karl Marx: Bd. 314, 194. Sitz. S. 6187A.

Ausfuhrverbote für Bücher juristischen und wissenschaftlichen Inhalts:

Bd. 311, 126. Sitz. S. 3887D.

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5245C.

Bd. 314, 194. Sitz. S. 6187A.

Petition des Schriftstellers in Nürnberg Dr. Josef Müller, betr. Beschwerde wegen des Verkaufsverbots seines Buches "Die katholische Ehe".

Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 323, Nr. 1364 Ziff. II c 2.

Bd. 312, 172. Sitz. S. 5377A, Bd. 312, 172. Sitz. S. 5377C. — Ueberweisung als Material.

"Kriegslexikon" des Prof. Dr. Schaefer: Bd. 308, 71. Sitz. S. 1970B.

Prof. Dr. Walter Schücking's Schriften: Bd. 312, 167. Sitz. S. 5207B.

Verbot der Schrift des Abg. Wendel "Mazedonien und der Friede": Bd. 312, 168. Sitz. S. 5240A.

Broschüre "Deutschlands Erneuerung": Bd. 311, 126. Sitz. S. 3900A.

Broschüre des Stahlwerksverbandes, Verbot einer Entgegnung:

Bd. 312, 166. Sitz. S. 5169A.

Bd. 312, 167. Sitz. S. 5212C.

Beeinflussung der sozialdemokratischen Redakteure des Niederrheins durch das stellvertretende Generalkommando zu gemeinsamer Abfassung einer Broschüre im Sinne der Regierungspolitik, Verhandlungen, Stellungnahme der Redakteure:

Bd. 312, 168. Sitz. S. 5225A, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5235D, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5256D, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5257D, Bd. 312, 168. Sitz. S. 5258D.

Anfrage Spiegel: Der stellvertretende Kommandierende General des 7. Armeekorps in Münster hat unter dem 22. August eine Verordnung über die Versendung von Druckschriften oder Vervielfältigungen erlassen, wodurch den gewerkschaftlichen Organisationen es unmöglich gemacht wird, ihre bisherige, sich vollständig im Rahmen der Gesetze haltende Tätigkeit, auszuüben. Diese Verordnung steht auch dem § 14 des vaterländischen Hilfsdienstgesetzes direkt entgegen. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnungen werden auch mit Haft und Geldstrafe bis zu 1500 Mark bedroht.

Was gedenkt der Herr Reichskanzler gegen diese Verordnung zu tun, um die Tätigkeit der gewerkschaftlichen Organisationen sicherzustellen?: Bd. 321, Nr. 1033.

Bd. 310, 121. Sitz. S. 3678D. — Beantwortet.



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