Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Arbeitszeit



Arbeitszeit.

Uebersicht:

Arbeiterinnen: Nr. a, d, f, k, n, q, r, s.

Bergbau: Nr. b, c, g, i.

Gast- u. Schankwirtschaften: Nr. p.

Glashütten: Nr. p.

Hütten: Nr. c.

Jugendliche Arbeiter: Nr. a.

Maximalarbeitstag: Nr. b, d, e, f, g, h, i, k, n, o.

Sanitärer Marimalarbeitstag: Nr. 1.

Straßenbahnen: Nr. b, g, i, p.

Textilindustrie: Nr. p.

Verkehrswesen: Nr. b, g, i, p.

a) Antrag Freiherr Heyl zu Herrnsheim, Trimborn: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage alsbald einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach der Titel VII der Gewerbeordnung wie folgt abgeändert wird:

1. Der § 135 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Junge Leute zwischen vierzehn und achtzehn Jahren dürfen in Fabriken nicht länger als zehn Stunden beschäftigt werden.

2. Der § 137 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Die Beschäftigung von Arbeiterinnen über achtzehn Jahre darf die Dauer von zehn Stunden, an den Vorabenden der Sonn- und Festtage die Dauer von neun Stunden nicht überschreiten.

3. Hinter den § 137 wird eingeschaltet:

§ 137a.

Jugendlichen Arbeitern und Arbeiterinnen darf Arbeit nach Hause nicht mitgegeben werden.

4. Dem § 139a Abs. 1 wird hinzugefügt:

5. für bestimmte Industriezweige Ausnahmen von den Bestimmungen des § 137a zuzulassen.

5. Im § 146 Abs. 1 Ziffer 2 werden die Worte "§§ 135 bis 137" ersetzt durch die Worte: "§§ 135 bis 137a":

Anl.Bd. I, Nr. 51. — Unerledigt.

b) Antrag Auer u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage bis zur nächsten Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die tägliche regelmäßige Arbeitszeit für alle im Lohn-, Arbeits- und Dienstverhältnis im Industrie-, Handels- und Verkehrswesen beschäftigten Personen ab 1. Januar 1906 auf längstens 10 Stunden, ab 1. Januar 1907 auf längstens 9 Stunden und vom 1. Januar 1908 ab auf längstens 8 Stunden festgesetzt und der Sonnabend Nachmittag freigegeben wird.

In Betrieben mit ununterbrochener Arbeitszeit, sowie in unterirdischen Betrieben soll eine tägliche regelmäßige Arbeitszeit vom 1. Januar 1906 ab von längstens 8 Stunden und in unterirdischen Betrieben, in welchen die Temperatur 28° Celsius übersteigt, von längstens 6 Stunden zugelassen werden: Anl.Bd. I, Nr. 75. — Unerledigt.

c) Antrag v. Chrzanowski u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage bis zur nächsten Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen der Maximalarbeitstag der unter Tage beschäftigten Bergleute und der am Feuer und in giftigen Gasen arbeitenden Zink- und Eisenhütten-, Walzwerkarbeiter und Arbeiter in ähnlichen Betrieben auf 8 Stunden verkürzt wird: Anl.Bd. I, Nr. 122. — Unerledigt.

d) ResolutionenDr. Hitze, Erzberger, Gröber, Dr. Freiherr v. Hertling, Stötzel, Trimborn, Marbe, Müller (Fulda), Dr. Pichler, Dr. Spahn zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1904: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen:

1. tunlichst bald einen Gesetzentwurf zum Zwecke der Beschränkung der regelmäßigen Arbeitszeit der Arbeiter (über 16 Jahre) in Fabriken und in den diesen gleichgestellten Anlagen (§ 154 der R. -G. -O.) auf höchstens 10 Stunden täglich vorzulegen.

Im Falle der Ablehnung dieses Antrages: tunlichst bald einen Gesetzentwurf zum Zwecke der Beschränkung der regelmäßigen Arbeitszeit der Arbeiterinnen (über 16 Jahre) in Fabriken und in den diesen gleichgestellten Anlagen (§ 154 der R. -G. -O.) auf höchstens 10 Stunden täglich, an den Vorabenden von Sonn- und Festtagen auf höchstens 9 Stunden vorzulegen;

2. tunlichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die regelmäßige Arbeitszeit der Arbeiterinnen, welche ein Hauswesen zu besorgen haben, in Fabriken und in den diesen gleichgestellten Anlagen (§ 154 Abs. 1 der R. -G. -O.) auf höchstens 9 Stunden, an den Vorabenden von Sonn- und Festtagen auf höchstens 6 Stunden festgesetzt wird:

Anl.Bd. I, Nr. 157.

Bd. I, 18. Sitz. v. 25. 1. 1904 S. 476B.

Bd. I, 27. Sitz. v. 8. 2. 1904 S. 769D ff.

Beratung ausgesetzt. — Unerledigt. — (Siehe auch nachstehend unter k.)

e) Resolution Auer u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1904: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, noch im Laufe dieser Session dem Reichstage einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die regelmäßige tägliche Arbeitszeit in der Industrie vom 1. Juli 1904 ab auf täglich höchstens 10 Stunden festgesetzt wird: Anl.Bd. I, Nr. 172.

Bd. I, 18. Sitz. v. 25. 1. 1904 S. 476B.

Bd. I, 27. Sitz. v. 8. 2. 1904 S. 769D ff.

Beratung ausgesetzt. — Unerledigt.

f) Resolution Gamp zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1904: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, vor Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Zwecke der Beschränkung der regelmäßigen Arbeitszeit der Arbeiter bezw. der Arbeiterinnen in eine eingehende Prüfung darüber einzutreten, ob und in welchem Umfange durch solche Beschränkungen die Konkurrenzfähigkeit der vaterländischen Industrie gegenüber der des Auslandes erheblich geschwächt wird und von dem Ergebnis dieser Prüfung dem Reichstage Mitteilung zu machen: Anl.Bd. I, Nr. 186.

Bd. I, 18. Sitz. v. 25. 1. 1904 S. 476B.

Bd. I, 27. Sitz. v. 8. 2. 1904 S. 769D ff.

Beratung ausgesetzt. — Unerledigt.

g) Resolution Auer u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1904: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage bis zur nächsten Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die tägliche regelmäßige Arbeitszeit für alle im Lohn-, Arbeits- und Dienstverhältnis im Industrie-, Handels- und Verkehrswesen beschäftigten Personen spätestens ab 1. Januar 1906 auf längstens 10 Stunden, ab 1. Januar 1907 auf längstens 9 Stunden und vom 1. Januar 1908 ab auf längstens 8 Stunden festgesetzt und der Sonnabend Nachmittag freigegeben wird.

In Betrieben mit ununterbrochener Arbeitszeit, sowie in unterirdischen Betrieben soll eine tägliche regelmäßige Arbeitszeit spätestens vom 1. Januar1906 ab von längstens 8 Stunden und in unterirdischen Betrieben, in welchen die Temperatur 28° Celsius übersteigt, von längstens 6 Stunden zugelassen werden;

eventuell (unter Zurückziehung der Resolution Nr. 172): dem Reichstage noch im Laufe dieser Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die tägliche regelmäßige Arbeitszeit für alle im Lohn-, Arbeits- und Dienstverhältnis in der Industrie beschäftigten Personen vom 1. Juli 1904 ab auf täglich längstens 10 Stunden festgesetzt und der Sonnabend Nachmittag freigegeben wird: Anl.Bd. II, Nr. 192.

Bd. I, 18. Sitz. v. 25. 1. 1904 S. 476B.

Bd. I, 27. Sitz. v. 8. 2. 1904 S. 769D ff.

Beratung ausgesetzt. — Unerledigt.

h) Interpellation Trimborn u. Gen.: Kann erwartet werden, daß die verbündeten Regierungen noch im Laufe der gegenwärtigen Session dem Reichstag einen Gesetzentwurf vorlegen, durch welchen die regelmäßige Arbeitszeit der Arbeiter (über 16 Jahre) in Fabriken und den diesen gleichgestellten Anlagen (§ 154 der R. -G. -O.) auf höchstens 10 Stunden täglich beschränkt wird?: Anl.Bd. V, Nr. 524. — Bd. VI, 135. Sitz. v. 7. 2. 1905 S. 4309C ff. — Begründet, beantwortet, Besprechung abgebrochen und vertagt. — Unerledigt.

i) Resolution Albrecht u. Gen. zum Etat des Reichsamts des Innern für 1905: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstag baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die tägliche regelmäßigeArbeitszeit für alle im Lohn-, Arbeits- und Dienstverhältnis im Industrie-, Handels- und Verkehrswesen beschäftigten Personen unter Festsetzung angemessener Uebergangsvorschriften auf längstens 8 Stunden festgesetzt und der Sonnabend Nachmittag freigegeben wird.

In Betrieben mit ununterbrochener Arbeitszeit, sowie in unterirdischen Betrieben soll eine tägliche regelmäßige Arbeitszeit von längstens 8 Stunden und in unterirdischen Betrieben, in welchen die Temperatur 28° Celsius übersteigt, von längstens 6 Stunden zugelassen werden: Anl.Bd. VII, Nr. 594.

Bd. VII, 151. Sitz. v. 28. 2. 1905 S. 4879C (Dr. Pachnicke).

Bd. VII, 152. Sitz. v. 1. 3. 1905 S. 4890A (Trimborn), Bd. VII, 152. Sitz. v. 1. 3. 1905 S. 4895B (Wurm). Bd. VII, 152. Sitz. v. 1. 3. 1905 S. 4912D (v. Gerlach).

Bd. VII, 153. Sitz. v. 2. 3. 1905 S. 4936B (Erzberger).

Bd. VII, 154. Sitz. v. 3. 3. 1905 S. 4959C (Dr. Mugdan), Bd. VII, 154. Sitz. v. 3. 3. 1905 S. 4971D (Dr. Burckhardt), Bd. VII, 154. Sitz. v. 3. 3. 1905 S. 4983B (Lipinski).

Bd. VII, 159. Sitz. v. 9. 3. 1905 S. 5095D (Schöpflin).

Bd. VII, 173. Sitz. v. 27. 3. 1905 S. 5635A.

Abgelehnt.

k) ResolutionDr. Hitze, Erzberger, Gröber, Dr. Freiherr v. Hertling, Stötzel, Trimborn, Marbe, Müller (Fulda), Dr. Pichler, Dr. Spahn zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1905 — gleichlautend mit der Resolution vorstehend unter d —: Anl.Bd. VII, Nr. 652.

Bd. VII, 151. Sitz. v. 28. 2. 1905 S. 4879C (Dr. Pachnicke).

Bd. VII, 152. Sitz. v. 1. 3. 1905 S. 4890A (Trimborn), Bd. VII, 152. Sitz. v. 1. 3. 1905 S. 4895B (Wurm). Bd. VII, 152. Sitz. v. 1. 3. 1905 S. 4912D (v. Gerlach).

Bd. VII, 153. Sitz. v. 2. 3. 1905 S. 4936B (Erzberger).

Bd. VII, 154. Sitz. v. 3. 3. 1905 S. 4959C (Dr. Mugdan), Bd. VII, 154. Sitz. v. 3. 3. 1905 S. 4971D (Dr. Burckhardt), Bd. VII, 154. Sitz. v. 3. 3. 1905 S. 4983B (Lipinski).

Bd. VII, 159. Sitz. v. 9. 3. 1905 S. 5095D (Schöpflin).

Bd. VII, 173. Sitz. v. 27. 3. 1905 S. 5636A.

Abgelehnt.

l) Sanitärer Maximalarbeitstag: Bd. I, 19. Sitz. v. 26. 1. 1904 S. 516B, Bd. I, 19. Sitz. v. 26. 1. 1904 S. 524C.

m) Petitionen, betreffend Einführung einer Höchstarbeitszeit in Kontoren. Sechsundneunzigster Bericht der Petitionskommission: Anl.Bd. VIII, Nr. 818. — (Antrag: Ueberweisung zur Erwägung.) — Unerledigt.

n) Petitionen, betreffend die Arbeitszeit. Achtundneunzigster Bericht der Petitionskommission: Anl.Bd. VIII, Nr. 820. — (Antrag:

die Petitionen, soweit darin die Einführung zehnstündiger Arbeitszeit für Fabrikarbeiterinnen gefordert wird, zur Berücksichtigung, im übrigen als Material zu überweisen;

über die Petition wegen Verkürzung der Arbeitszeit in Fabriken zur Tagesordnung überzugehen.) — Unerledigt.

o) Petition des nationalliberalen Arbeitervereins in Worms, betreffend Maximalarbeitszeit, erwähnt: Bd. VI, 132. Sitz. v. 3. 2. 1905 S. 4225B, Bd. VI, 132. Sitz. v. 3. 2. 1905 S. 4238C.

p) Wegen der Dauer der Arbeit im Gastwirtschaftsgewerbe siehe Gast- und Schankwirtschaftsgewerbe, in der Glasindustrie siehe Gewerbeordnung unter 26, bei den Straßenbahnen siehe Straßenbahnen, in der Textilindustrie siehe Textilindustrie.

q) Monographie über die Arbeitszeit der Fabrikarbeiterinnen nach Berichten der Gewerbeaufsichtsbeamten, bearbeitet im Reichsamt des Innern. Eingang der Schrift: Bd. VII, 169. Sitz. v. 21. 3. 1905 S. 5443D.

r) AntragDr. Freiherr v. Hertling, Gröber, Dr. Hitze, Marbe, Müller (Fulda), Dr. Pichler, Trimborn: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, tunlichst bald dem Reichstage einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Beschäftigung der verheirateten Frauen in den Fabriken (§ 137 der Gewerbeordnung) auf höchstens 9 Stunden täglich, an den Vorabenden der Sonn- und Festtage auf höchstens 6 Stunden beschränkt wird: Anl.Bd. I, Nr. 44. — Unerledigt.

s) Antrag v. Chrzanowski u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, möglichst bald dem Reichstag einen Gesetzentwurf zugehen zu lassen, durch welchen die Maximalarbeitszeit der in Fabriken, Eisen- und Zinkhütten und der in Bergwerken über Tage arbeitenden Frauen auf 8 Stunden täglich beschränkt wird und an Vorabenden von Sonn- und Feiertagen die Beschäftigung derselben höchstens bis Mittag 12 Uhr stattfinden darf: Anl.Bd. I, Nr. 108. — Unerledigt.



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