Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Botschaften, Allerhöchste



Botschaften, Allerhöchste,

Siehe auch "Thronreden".

1. Allerhöchste Botschaft vom 14.4.1883, betreffend die Geschäftslage des Reichstags: 246.Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ec.thun kund und fügen hiermit zu wissen:Wir haben es jederzeit als eine der ersten von Uns als Kaiser übernommenen Pflichten erkannt, der Lage der arbeitenden Klassen im ganzen Reiche dieselbe Fürsorge und Pflege zuzuwenden, welche Wir in Preußen zur Fortbildung der von Unserem in Gott ruhenden Vater im Anfange dieses Jahrhunderts begründeten Reformen zu bethätigen suchen. Wir haben Uns diese Pflicht besonders gegenwärtig gehalten seit dem Erlasse des Sozialistengesetzes und schon damals Unsere Ueberzeugung kundgegeben, daß die Gesetzgebung sich nicht auf polizeiliche und strafrechtliche Maßregeln zur Unterdrückung und Abwehr staatsgefährlicher Umtriebe beschränken darf, sondern suchen muß, zur Heilung oder doch zur Minderung des durch Strafgesetze bekämpften Uebels Reformen einzuführen, welche dem Wohle der Arbeiter förderlich und die Lage derselben zu bessern und zu sichern geeignet sind.Wir haben dieser Ueberzeugung insbesondere in Unserer Botschaft vom 17. November 1881 Ausdruck gegeben und Uns gefreut, als einen ersten Erfolg Unserer Sorgen und Bestrebungen in dieser Richtung in Unserem Königreich Preußen wenigstens die beiden ersten Stufen der Klassensteuerpflichtigen von dieser Abgabe an den Staat befreien zu können.Dankbar für die einmüthige Unterstützung Unserer hohen Verbündeten, dankbar für die hingebende Arbeit Unserer Behörden, sehen Wir auch auf dem Gebiete der Reichsgesetzgebung den Anfang des Reformwerkes soweit gediehen, daß dem Reichstage beim Beginne der jetzigen Session der Entwurf eines Gesetzes über Versicherung der Arbeiter gegen Betriebsunfälle in neuer, mit Rücksicht auf die früheren Verhandlungen umgearbeiteten Fassung vorgelegt und ergänzt werden konnte durch einen Gesetzentwurf zur Organisation des gewerblichen Krankenkassenwesens.Seitdem haben Wir, den Verhandlungen des Reichstages über diese Vorlagen mit besonderer Aufmerksamkeit folgend und zu jeder möglichen Erleichterung derselben gern die Hand bietend, an dem Wunsche wie an der Hoffnung festgehalten, daß diese Session des Reichstages nicht zu Ende gehen werde, ohne daß jene Vorlagen in einer ihrem Zweck entsprechenden, ihre Ziele sichernden und ihre Sanktion als Gesetze ermöglichenden Gestalt zur Annahme gelangten.Wir haben auch mit Anerkennung und Befriedigung gesehen, wie die ernste Arbeit, welche der Berathung des Krankenkassengesetzes gewidmet worden ist, diesen Theil der Gesammtaufgabe bereits soweit gefördert hat, daß in Bezug auf ihn die Erfüllung Unserer Erwartungen kaum mehr zweifelhaft erscheint.Mit Sorge aber erfüllt es Uns, daß die prinzipiell wichtigere Vorlage über die Unfallversicherung bisher nicht weiter gefördert worden ist, und daß daher auf deren baldige Durchberathung nicht mit gleicher Sicherheit gerechnet werden kann. Bliebe diese Vorlage jetzt unerledigt, so würde auch die Hoffnung, daß in der nächsten Session weitere Vorlagen wegen der Alters- und Invalidenversorgung zur gesetzlichen Verabschiedung gebracht werden könnten, völlig schwinden, wenn die Berathungen des Reichshaushalts-Etats für 1884/85 die Zeit und Kraft des Reichstages noch während der Wintersession in Anspruch nehmen müßten.Wir haben deshalb für geboten erachtet, die Zustimmung der verbündeten Regierungen dahin zu beantragen, daß der Entwurf des Reichshaushalts-Etats für 1884/85 dem Reichstage jetzt von Neuem zur Beschlußnahme vorgelegt werde. Wenn dann die Vorlage über die Unfallversicherung, wie nach dem Stande ihrer Bearbeitung zu befürchten steht, in der laufenden Frühjahrssession vom Reichstage nicht mehr berathen und festgestellt wird, so würde durch vorgängige Berathung des nächstjährigen Etats wenigstens für die Wintersession diejenige Freiheit von anderen unaufschieblichen Geschäften gewonnen werden, welche erforderlich ist, um wirksame Reformen auf sozialpolitischem Gebiete zur Reife zu bringen. Die dazu erforderliche Zeit ist eine lange für die Empfindungen, mit welchen Wir in Unserem Lebensalter auf die Größe der Aufgaben blicken, welche zu lösen sind, ehe Unsere in der Botschaft vom 17. November 1881 ausgesprochenen Intentionen eine praktische Bethätigung auch nur soweit erhalten, daß sie bei den Betheiligten volles Verständnis und in Folge dessen auch volles Vertrauen finden.Unsere Kaiserlichen Pflichten gebieten Uns aber, kein in Unserer Macht stehendes Mittel zu versäumen, um die Besserung der Lage der Arbeiter und den Frieden der Berufsklassen unter einander zu fördern, so lange Gott Uns Frist giebt zu wirken.Darum wollen wir dem Reichstage durch diese Unsere Botschaft von Neuem und in vertrauensvoller Anrufung seines bewährten treuen Sinnes für Kaiser und Reich die baldige Erledigung der hierin bezeichneten wichtigen Vorlagen dringend ans Herz legen.Gegeben Berlin, den 14. April 1883.(L. S.) (gez.) Wilhelm.(gegengez.) v. Bismarck.66. Sitz. v. 14.4.1883 S.1956 u. S.1957.

2. Allerhöchste Botschaft vom 30.11.1885, betreffend die Ausweisung russischer und österreichischer Staatsangehöriger aus dem preußischen Staate.Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ec.,thun kund und fügen hiermit zu wissen:Den Verhandlungen des Reichstags mit Aufmerksamkeit folgend, haben Wir aus der Tagesordnung des 1. Dezember ersehen, daß eine Interpellation in Aussicht steht, welcher die Rechtsauffassung zu Grunde liegt, als ob in Deutschland eine Reichsregierung bestände, die verfassungsmäßig in der Lage wäre, Schritte zu thun, um die Durchführung von Maßregeln zu hindern, welche von Uns in Unserem Königreich Preußen bezüglich der Ausweisung ausländischer Unterthanen angeordnet worden sind. Die Thatsache, daß diese rechtliche Voraussetzung nach Ausweis der Unterschriften der Interpellation von der Mehrzahl der bisher anwesenden Mitglieder des Reichstags für richtig gehalten wird, legt Uns die Verpflichtung auf, derselben gegenüber Unsere Rechte im Königreich Preußen und die Rechte eines Jeden Unserer Bundesgenossen in Betreff der Landeshoheit ausdrücklich zu verwahren.Wir haben gleich Jedem der verbündeten Fürsten wesentliche und unbestrittene Hoheitsrechte der Einheit der Deutschen Nation willig geopfert und dem Reichstage bezüglich Unserer Staaten weitgehende Rechte eingeräumt. Wir bereuen die von Uns gebrachten Opfer nicht. Wir haben die dadurch geschaffenen Rechte und Prärogative des Reichstags stets unverbrüchlich geachtet und Unsere gegen das Reich übernommenen Pflichten jederzeit bereitwillig erfüllt, auch den Frieden des Reichs mit Erfolg gewahrt und seine Wohlfahrt nach Kräften gefördert. Aber mit gleicher Gewissenhaftigkeit sind Wir auch entschlossen, die Rechte Unserer angestammten Krone so, wie sie nach den Bundesverträgen zweifellos in Geltung stehen, nicht minder wie die eines Jeden Unserer Bundesgenossen, unverdunkelt und unvermindert zu erhalten und sie zu schützen.Die in der gedachten Interpellation vertretene Rechtsauffassung findet in keiner Bestimmung der Bundesverträge, der Verfassung oder der Gesetze des Reichs einen Anhalt. Es giebt keine Reichsregierung, welche berufen wäre, unter der Kontrole des Reichstags, wie sie durch jene Interpellation versucht wird, die Aufsicht über die Handhabung der Landeshoheitsrechte der einzelnen Bundesstaaten zu führen, soweit das Recht dazu nicht ausdrücklich dem Reiche übertragen worden ist. Wir dürfen das Zeugniß der durch Uns und Unsere Bundesgenossen geeinigten Nation dafür anrufen, daß die verfassungsmäßigen Rechte der Volksvertretung von Uns und von den verbündeten Regierungen jederzeit sorgfältig geachtet worden sind; aber wir dürfen auch erwarten, daß der Reichstag mit gleicher Gewissenhaftigkeit die Rechte eines Jeden der verbündeten Fürsten und Freien Städte achten werde. Auf dieser Gegenseitigkeit beruht das Vertrauen, welches die deutschen Stämme und ihre Fürsten und Obrigkeiten der Reichsverfassung entgegenbringen. Es ist unser ernstes Bemühen, dieses Vertrauen allerseits ungeschwächt zu erhalten, und des halb fühlen Wir Uns bewogen, dem Reichstage Unsere Ueberzeugung kund zu thun, daß die Rechtsauffassung, zu welcher die Mehrzahl der anwesenden Abgeordneten durch ihre Unterstützung der gedachten Interpellation sich bekannt hat, im Widerspruch mit dem deutschen Verfassungsrechte steht, und daß Wir etwaigen Versuchen einer Bethätigung derselben nicht nur Unsere Mitwirkung versagen, sondern denselben gegenüber die Rechte einer Jeden der verbündeten Regierungen nach Maßgabe des Bundesvertrags vertreten und schützen werden.Gegeben Berlin den 30. November 1885.(L. S.) (gez.) Wilhelm.(gegengez.) v. Bismarck.8. Sitz. v. 1.12.1885 S.130 u. S.131.

3. Allerhöchste Botschaft vom 15.11.1888, betreffend den Uebergang der Kaiserwürde auf Seine Majestät Kaiser Friedrich III.Wir Friedrich, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ec.,thun kund und fügen hiermit zu wissen:Durch den nach Gottes Rathschlusse erfolgten Hintritt Unseres geliebten Herrn Vaters ist mit der Preußischen Krone die Deutsche Kaiserwürde auf Uns übergegangen. Wir haben die mit derselben verbundenen Rechte und Pflichten mit dem Entschlusse übernommen, die Reichsverfassung unverbrüchlich zu beobachten und aufrecht zu erhalten und demgemäß die verfassungsmäßigen Rechte der einzelnen Bundesstaaten und des Reichstages gewissenhaft zu achten und zu wahren.Im Bewußsein der mit der Kaiserlichen Würde Uns überkommenen hohen Aufgabe werden Wir nach dem Vorbilde Unseres unvergeßlichen Herrn Vaters jederzeit darauf bedacht sein, in Gemeinschaft mit den Uns verbündeten Fürsten und freien Städten unter der verfassungsmäßigen Mitwirkung des Reichstages Recht und Gerechtigkeit, Freiheit und Ordnung im Vaterlande zu schirmen, die Ehre des Reiches zu wahren, den Frieden nach außen und im Innern zu erhalten und die Wohlfahrt des Volkes zu pflegen.Durch die einmüthige Bereitwilligkeit, mit welcher der Reichstag den auf die Fortbildung der vaterländischen Mehrkraft behufs Sicherstellung des Reiches gerichteten Vorschlägen der verbündeten Regierungen zugestimmt hat, ist des Hochseligen Kaisers Majestät noch in den letzten Tagen Seines Lebens hoch erfreut und gestärkt worden. Ihm ist es nicht mehr vergönnt gewesen, dem Reichstage Seinen Kaiserlichen Dank für diese Beschlüsse auszudrücken. Um so mehr ist es Uns Bedürfniß, dieses Vermächtniß des in Gott ruhenden Kaiserlichen Herrn dem Reichstage zu übermitteln und dem letzteren auch Unseren Dank und Unsere Anerkennung für die bei diesem Anlaß aufs Neue bewiesene patriotische Hingebung auszusprechen.In zuversichtlichem Vertrauen auf diese Hingebung und die bewährte Vaterlandsliebe des gesammten Volks und seiner Vertreter legen Wir die Zukunft des Reiches in Gottes Hand.Gegeben Charlottenburg, den 15. März 1888.(L. S.) (gez.) Friedrich.(gegengez.) v. Bismarck.58. Sitz. v. 19.3.1888 S.1387 u.S.1388:Die vom Reichstag auf vorstehende Allerhöchste Botschaft erlassene Adresse siehe "Adressen" unter 7.



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