Haftpflicht
Haftpflicht,
siehe auch "Eisenbahnwesen" unter C.
1. Petition um Erlaß gesetzlicher Bestimmungen über Schadenersatzansprüche von Privatpersonen bei nicht von ihnen verschuldeten Unglücksfällen: 56.11. Sitz. v. 24.4.1868 S.175 u. S.176.Überweisung zur thunlichsten Berücksichtigung
2. Petition von ca. 300 Arbeitern der Leipzig-Dresdener, Berlin-Anhalter, Magdeburg-Leipziger und der Thüringischen Eisenbahnen, betreffend eine erhöhte Haftpflicht der Bahnverwaltungen und Verpflichtung derselben zur Unterstützung der Krankenkasse mit Geldzuschüssen.Pet.B. 189.42. Sitz. v. 20.5.1869 S.994.Ueberweisung zur Berücksichtigung bezw. Erwägung.
3. Interpellation Dr. Hirsch:
Wird ein Gesetzentwurf über die Haftpflicht der Unternehmer für Leben und Gesundheit der Arbeiter in Bergwerken u.s.w. noch in dieser Session dem Reichstag vorgelegt werden?: 52.21. Sitz. v. 16.3.1870 S.317 bis 319.Beantwortet.
4. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken u.s.w. herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen: 16.I.B.: 14. Sitz. v. 13.4.1871 S.201/18.II.B.: Ab.Antr. 65, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 78, 79, 81, 82.25. Sitz. v. 28.4.1871 S.438/59.26. Sitz. v. 29.4.1871 S.463/85.27. Sitz. v. 1.5.1871 S.487/509.Beschl.: 84.III.B.: Ab.Antr. 93, 94, 99, 102.30. Sitz. v. 8.5.1871 S.575/99.31. Sitz. v. 9.5.1871 S.604/27.Red.: 105.Gesammt-Abst.: 33. Sitz. v. 12.5.1871 S.653.Resolutionen:a) Lasker: Den Reichskanzler aufzufordern, darauf Bedacht zu nehmen, daß die deutsche Civilprozeßordnung für Streitigkeiten, welche nach den Prozeßgrundsätzen dieses Gesetzes zu entscheiden sind, die Mitwirkung von Laien (Geschworenen, Schöffen) anordne, namentlich so weit die Feststellung der Entschädigungspflicht, die Höhe und die Art des Schadenersatzes in Betracht kommen: 76.27. Sitz. v. 1.5.1871 S.508.33. Sitz. v. 12.5.1871 S.653/54.Zurückgezogen.b) Lasker, betreffend Normativ-Bedingungen für die Errichtung von Kranken-, Hilfs- und Sterbekassen für Gesellen, Gehilfen und Fabrikarbeiter: 76.27. Sitz. v. 1.5.1871 S.508.33. Sitz. v. 12.5.1871 S.654.Angenommen.c) Dr. Hammacher, v. Bernuth: Erhebungen zu veranstalten, welche die Grundlagen für die Gestaltung gegenseitiger Versicherung der gewerblichen und landwirthschaftlichen Beamten und Arbeiter gegen die wirthschaftlichen Folgen der Körperverletzung und Tödtung in ihrem Berufe, sowie für die Bildung von allgemeinen Alterversorgungs- und Invaliden-Kassen umfassen: 76.27. Sitz. v. 1.5.1871 S.509.33. Sitz. v. 12.5.1871 S.654/58.Angenommen.d) Dr. Tellkampf: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bei Abfassung der Deutschen Civilprozeßordnung in Erwägung zu nehmen, daß auch bei Entscheidung der nach dem Deutschen Handelsgesetzbuche zu verhandelnden Rechtsstreitigkeiten über den Ersatz des Schadens bei der Personenbeförderung auf Seeschiffen das Gerichtsverfahren nach Analogie der Bestimmungen des §5 des vorliegenden Gesetzentwurfs geordnet werde: 78.27. Sitz. v. 1.5.1871 S.509.33. Sitz. v. 12.5.1871 S.658.Abgelehnt.Gesetz v. 7.6.1871 RGB. 1871 S.207 bis 209.
5. Statistisches Material über die Verunglückung von Gewerbetreibenden in ihrem Beruf (vom Abg. v. Hennig überreicht): 46.
6. Antrag Graf v. Galen und Gen. wegen Ausdehnung des Gesetzes, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz in Bezug auf den Betrieb von Bergwerken und gewerblichen Anlagen, siehe "Gewerbeordnung" unter 40. (Siehe auch 7 und 8.)
7. Antrag Dr. Hirsch: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage in der nächsten Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher unter Abänderung des §2 des Gesetzes v. 7.6.1871 die Bestimmungen desselben auf alle mit besonderer Gefahr für Leben und Gesundheit verbundenen Gewerbebetriebe ausdehnt und durch anderweite Regelung der Beweislast den Beschädigten zugleich einen wirksamen Schutz gewährt: 28.Ab.Antr. 48, 128, 133, 134.32. Sitz. v. 9.4.1878 S.838 bis 852.33. Sitz. v. 10.4.1878 S.853 bis 857.Kom.B. 25.Unerledigt geblieben. (Siehe auch 8.)
8. Interpellation Dr. Freiherr v. Hertling:1. Sind von Seiten der verbündeten Regierungen Erhebungen darüber angestellt worden, in welcher Weise eine Abänderung des Gesetzes v. 7.6.1871 vorzunehmen sei, um einerseits die Bestimmungen des Gesetzes auf sämmtliche mit besonderer Gefahr für Leben und Gesundheit verbundene Gewerbebetriebe auszudehnen, andererseits die Verantwortlichkeit des Unternehmers, sowie die Beweislast in einer der Natur der einzelnen Gewerbebetriebe entsprechenden Weise zu regeln?2. Wird dem Reichstage in dieser Session eine darauf bezügliche Vorlage gemacht werden?: 23.10. Sitz. v. 26.2.1879 S.137 bis 152.Beantwortet und besprochen.
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