Hessen
Hessen,
1. Vertrag zwiscehn dem Norddeutschen Bund und Hessen v. 9.4.1868, die Besteuerung des Biers und Branntweins betreffend: 48.8. Sitz. v. 16.4.1868 S.92.Komm.B. 91.21. Sitz. v. 12.6.1868 S.388.Publikation: BGB. 1868 S.466/69.(Siehe auch 8.)
2. Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bund und dem Großherzogthum Hessen wegen wechselseitiger Gewährung der Rechtshilfe v. 18.3.1870: 93.I. u. II.B.: 33. Sitz. v. 2.4.1870 S.622/31.Beschl. 112.III.B.: 38. Sitz. v. 8.4.1870 S.749/50.Res. von Bernuth:Gleichzeitig die Erklärung auszusprechen, daß durch Art. 45 des Vertrages eine Verpflichtung oder Berechtigung oberhessischer Behörden, Angehörige des Norddeutschen Bundes, welche nicht dem hessischen Staatsverbande angehören, nach Südhessen auszuliefern, nicht begründet werden soll, und den Herrn Bundeskanzler zu ersuchen, eine der vorstehenden Resolution entsprechende Deklaration des Art. 45 des Vertrages beim Austausch der Ratifikation vertragsmäßig festzustellen: 112.33. Sitz. v. 2.4.1870 S.631.38. Sitz. v. 8.4.1870 S.750.Angenommen.Publikation: BGB. 1870 S.607 bis 617.
3. Militärkonvention siehe "Militärkonventionen".
4. Interpellation Graf zu Solms-Laubach u. Gen. wegen Eintritt des ganzen Großherzogthums Hessen in den Norddeutschen Bund siehe "Verfassung" unter 4.
5. Vertrag mit Baden und Hessen über den Eintritt derselben in den Norddeutschen Bund auf Grund einer vereinbarten deutschen Verfassung siehe "Verfassung" unter 5.
6. Einführung des Gesetzes über die Portofreiheit siehe "Postwesen" unter 10 k.
7. Einführung der Braumalzsteuer in den zum Norddeutschen Bunde gehörenden Großherzoglich hessischen Gebietstheilen siehe "Brausteuer".
8. Weinzölle, Weinsteuer siehe "Wein" unter 1.
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