Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Sozialdemokratie



Sozialdemokratie,

1. Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr sozialdemokratischer Ausschreitungen: 274.I.B.: 54. Sitz. v. 23.5.1878 S.1495 bis 1523.55. Sitz. v. 24.5.1878 S.1525 bis 1543.II.B.: Ab.Antr. 280.55. Sitz. v. 24.5.1878 S.1543 bis 1554.Nach Ablehnung des § 1 wurde auf die Abstimmung über die weiteren Paragraphen seitens der verbündeten Regierungen verzichtet.

2. Entwurf eines Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie: 4.I.B.: 4. Sitz. v. 16.9.1878 S.30 bis 58.5. Sitz. v. 17.9.1878 S.59 bis 91.Komm.B. 23, 42 (Petitionen).II.B.: Ab.Antr. 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 36, 38.8. Sitz. v. 9.10.1878 S.112/43.9. Sitz. v. 10.10.1878 S.145/73.10. Sitz. v. 11.10.1878 S.176/206.11. Sitz. v. 12.10.1878 S.207/34.12. Sitz. v. 14.10.1878 S.235/68.13. Sitz. v. 15.10.1878 S.271/306.(S.306 auch Berichtigung).14. Sitz. v. 16.10.1878 S.307/30, (S.332 auch Berichtigung).Beschl. 40.III.B.: Ab.Antr. 41, 44, 45, 46.15. Sitz. v. 18.10.1878 S.333/72.16. Sitz. v. 19.10.1878 S.373/86.Red. 47.Gesammt-Abst.: 17. Sitz. v. 19.10.1878 S.387/89.Gesetz v. 21.10.1878 RGB. 1878 S.351/58.

3. Antrag Dr. v. Schwarze zum Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Strafgewalt des Reichstags über seine Mitglieder:Für den Fall der Ablehnung der Gesetzesvorlage die Geschäftsordnungskommission zu beauftragen:Einen gutachtlichen Bericht an den Reichstag darüber zu erstatten, ob und inwieweit auf dem Wege der Gesetzgebung für die Dauer der Geltung des Gesetzes vom 21.10.1878 ein Verbot zu erlassen sei, solche im Reichstag gethane Aeußerungen, in welchen auf den Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen zu Tage treten, durch die Presse zu verbreiten: 42.16. Sitz. v. 7.3.1879 S.318 bis 326.Abgelehnt.

4. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des § 30 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21.10.1878 (Verlängerung der Gültigkeit des Gesetzes): 26.I.B.: 14. Sitz. v. 6.3.1880 S.289/311.16. Sitz. v. 11.3.1880 S.364 (Berichtigung).Komm.B. 83.II.B.: Ab.Antr. 111, 112, 113, 123.32. Sitz. v. 17.4.1880 S.755/790.33. Sitz. v. 19.4.1880 S.791/822.III.B.: Ab.Antr. 135.45. Sitz. v. 4.5.1880 S.1146/1176.Antrag der Kommission:Die Petition von Julius Hahn, Rudolph Tiedt u. Gen. - II. 266 -, soweit sie sich über den Erlaß des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin vom 6.11.1878 beschwert, in der Erwägung, daß das im § 16 des Gesetzes vom 21.10.1878 enthaltene Verbot sich nicht auf die Sammlung von Beiträgen oder die öffentliche Aufforderung zur Leistung von Beiträgen erstreckt, welche nur für die Unterstützung solcher Personen bestimmt sind, denen in Ausführung des § 22 oder 28 des genannten Gesetzes der Ernährer entzogen worden ist, dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen und im Uebrigen durch die Annahme des Gesetzentwurfs für erledigt zu erklären: 83 ad II.33. Sitz. v. 19.4.1880 S.822.Angenommen.Gesetz v. 31.5.1880 RGB. 1880 S.117.

5. Bemerkungen der Abgeordneten Auer u. Gen. zur Entschließung des Bundesraths über den Beschluß des Reichstags v. 19.4.1880 (Schreiben des Reichstagspräsidenten v. 4.5.1880), die Petition des pp. Hahn betreffend (siehe vorstehend unter 4): 66.25. Sitz. v. 30.3.1881 S.613 bis 642.26. Sitz. v. 31.3.1881 S.643 bis 662.

6. Antrag Liebknecht u. Gen. auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Aufhebung sämmtlicher im Deutschen Reiche bestehenden Ausnahmegesetze: 73.Unerledigt geblieben.

7. Antrag Liebknecht u. Gen. auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Aufhebung sämmtlicher im Deutschen Reich bestehenden Ausnahmegesetze: 15.I.B.: 30. Sitz. v. 11.1.1883 S.832/50.II.B.: Ab.Antr. 116.30. Sitz. v. 11.1.1883 S.850/57.Uebergang zur Tagesordnung.

8. Interpellation Grillenberger:Geschieht es im Auftrage der Reichsregierung oder der Königlich preußischen Regierung, daß die sozialdemokratischen Mitglieder des Reichstags sowie mit ihnen verkehrende Personen durch geheime Agenten der Berliner Polizei in der zudringlichsten Weise auf Schritt und Tritt verfolgt und überwacht werden?Und was gedenkt die Reichsregierung zu thun, um die Würde des Reichstags und die betreffenden Mitglieder des Hauses gegen diese Behandlung zu schützen?: 67.20. Sitz. v. 16.6.1882 S.520 bis 527.Beantwortet und besprochen.

9. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21.10.1878: 24.I.B.: 9. Sitz. v. 20.3.1884 S.143/169.10. Sitz. v. 21.3.1884 S.171/196.Komm.B. 80.II.B.: Ab.Antr. 81 ad I, 81 ad II, 83, 91, 92, 94.22. Sitz. v. 8.5.1884 S.441/467.23. Sitz. v. 9.5.1884 S.469/508.24. Sitz. v. 10.5.1884 S.509/532.III.B.: 25. Sitz. v. 12.5.1884 S.535/565.Resolutionen:a) Der Kommission:Die Erwartung auszusprechen, daß dem Reichstag noch in der gegenwärtigen Session ein Gesetzentwurf vorgelegt werde, welcher den durch die bestehende Gesetzgebung nicht genügend getroffenen Gefahren, welche aus verbrecherischer Anwendung oder aus der unbefugten Bereitung, Innehabung und Verbreitung von Sprengstoffen hervorgehen, entgegentritt: 80.24. Sitz. v. 10.5.1884 S.532.Erledigt durch den inzwischen eingebrachten Gesetzentwurf, siehe "Sprengstoffe" unter 2.b) Dr. Windthorst:In Erwägung, daß das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21.10.1878 nach der ursprünglichen Absicht der verbündeten Regierungen (Verhandlungen des Reichstags 4. Legislaturperiode I. Session 1878, S.9 der Anlagen) wie der Majorität des Reichstags (Bericht der IV. Kommission, S.91 der Anlagen) eine dauernde Institution nicht werden sollte, den Bundesrath zu ersuchen, dem Reichstag rechtzeitig den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, welches das gemeine Reichsrecht in so weit abändert oder ergänzt, als es dessen bedarf, um den Staat und die Gesellschaft nachhaltig und dauernd vor den besonderen Gefahren zu schützen, deren zeitweilige Abwehr das vorgenannte außerordentliche Gesetz bezweckt hat: 81 ad III.25. Sitz. v. 12.5.1884 S.552.Zurückgezogen.c) Dr. Windthorst:In Erwägung, daß die eigenen Mittel von Reich und Staat nicht hinreichen, um die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie in ihren eigentlichen Grundursachen zu treffen, vielmehr die Wurzel dieses Uebels nur dadurch ausgerottet werden kann, daß die Religion in das Herz des deutschen Volks wiederum weiter und tiefer eingepflanzt und darin zu frischer Lebenskraft entfaltet wird, den Bundesrath zu ersuchen, soweit seine Kompetenz reicht, dahin zu wirken, daß überall die Hemmnisse beseitigt werden, welche die verschiedenen Religionsgemeinschaften in der freien und ungeschmälerten und nur so gesegneten Wirksamkeit für Fortpflanzung und Förderung christlichen Glaubens und Lebens im deutschen Volke zur Zeit noch hindern oder beengen: 83.25. Sitz. v. 12.5.1884 S.565.Abgelehnt.d) Stöcker u. Gen.:In Erwägung, daß neben den staatlichen Mitteln die sittlich-religiösen Mächte eines lebendigen Christenthums zur Bekämpfung der gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie unentbehrlich sind, den Bundesrath zu ersuchen, in dem Bereich seiner Kompetenz dahin zu wirken, daß die christlichen Kirchen in der ungehemmten Entfaltung ihrer Lebenskräfte geschützt und gefördert werden: 92.25. Sitz. v. 12.5.1884 S.565.Abgelehnt.Gesetz v. 28.5.1884 RGB. 1884 S.53.

10. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie v. 21.10.1878: 143.I.B.: 49. Sitz. v. 18.2.1886 S.1125/36.50. Sitz. v. 19.2.1886 S.1138/66.Komm.B. 209.II.B.: Ab.A. 158, 243.77. Sitz. v. 30.3.1886 S.1731/64.78. Sitz. v. 31.3.1886 S.1765 bis 1800.Beschl. 251.III.B.: 80. Sitz. v. 2.4.1886 S.1823/52.Res. Windthorst - gleichlautend mit den Anträgen Dr. Windthorst vorstehend unter 9 (Resolutionen b u. c) -: 158.78. Sitz. v. 31.3.1886 S.1800.Zurückgezogen.Gesetz v. 20.4.1886 RGB. 1886 S.77.

11. Verstöße gegen §§ 9 und 28 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie siehe "Wahlangelegenheiten" unter I.

12. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie v. 21.10.1878: 71.I.B.: 23. Sitz. v. 27.1.1888 S.527/57.24. Sitz. v. 28.1.1888 S.559/91.25. Sitz. v. 30.1.1888 S.593/629.Komm.B. 119.II.B.: Ab.Antr. 130.36. Sitz. v. 13.2.1888 S.859/93.37. Sitz. v. 14.2.1888 S.885/900 (S.898 auch Berichtigung).39. Sitz. v. 16.2.1888 S.951 (Berichtigung).Beschl. 132.III.B.: 40. Sitz. v. 17.2.1888 S.953/91.Gesetz v. 18.3.1888 RGB. 1888 S.109.

13. Entwurf eines Gesetzes, betr. die Abänderung des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie v. 21.10.1878 (Aufhebung der Ausweisungsparagraphen, Fortfall der beschränkten Geltungsdauer): 36.I.B.: 8. Sitz. v. 5.11.1889 S.117/38.9. Sitz. v. 6.11.1889 S.139/62.10. Sitz. v. 7.11.1889 S.165/90.Komm.B. 104.II.B.: Ab.Antr. 147.49. Sitz. v. 22.1.1890 S.1152/72.50. Sitz. v. 23.1.1890 S.1173/99.III.B.: 52. Sitz. v. 25.1.1890 S.1225/55.Abgelehnt.

14. Antrag Auer u. Gen. auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung von Wirkungen des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie v. 21.10.1878: 208.I.B.: 179. Sitz. v. 24.2.1892 S.4356/61.Unerledigt geblieben.

15. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Anänderung des Strafgesetzbuchs, des Militärstrafgesetzbuchs und des Gesetzes über die Presse (Umsturzvorlage), siehe "Strafgesetzgebung" unter 27.

16. Rechenschaftsberichte auf Grund des 1. Absatzes des § 28 des Gesetzes vom 21.10.1878.a) Darstellung der Anordnungen, welche von der Königlich preußischen Staatsregierung auf Grund des ersten Absatzes des § 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21.10.1878 mit Genehmigung des Bundesraths getroffen worden sind: 14.21. Sitz. v. 17.3.1879 S.439 bis 453.Erledigt.b) Mündlicher Bericht der Petitions-Kommission über Petitionen, betreffend die Wiederaufhebung des auf Grund des § 28 des Gesetzes vom 21.10.1878 über Berlin und Umgegend verfügten Belagerungszustandes: 30.21. Sitz. v. 17.3.1879 S.439 bis 453.Durch die Beschlußfassung über a erledigt bezw. Uebergang zur Tagesordnung.c) Darlegung über die Anordnungen, welche von der Königlich preußischen Staatsregierung auf Grund des ersten Absatzes des § 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21.10.1878 unter dem 28.11.1879 mit Genehmigung des Bundesraths getroffen worden sind: 7.14. Sitz. v. 6.3.1880 S.277 bis 289.Erledigt.d) Darlegung der Anordnungen, welche von der Königl. preußischen und von der hamburgischen Regierung auf Grund des ersten Absatzes des § 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21.10.1878 unter dem 28.10.1880 mit Genehmigung des Bundesraths getroffen sind: 30.25. Sitz. v. 30.3.1881 S.613 bis 642.26. Sitz. v. 31.3.1881 S.643 bis 662.28. Sitz. v. 2.4.1881 S.731 (Berichtig.).Erledigt.e) Rechenschaftsbericht über die Anordnungen, welche von der Königl. preußischen, der Königl. sächsischen und der hamburgischen Regierung auf Grund des ersten Absatzes des § 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21.10.1878 unter dem 27.6., 25. und 26.10.1881, bezw. dem 25.11.1881 mit Genehmigung des Bundesraths getroffen sind: 14, 21.14. Sitz. v. 10.12.1881 S.296 bis 326.Erledigt.f) Darlegung über die Anordnungen, welche von der Königl. preußischen, der Königl. sächsischen und der hamburgischen Regierung auf Grund des § 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21.10.1878 mit Genehmigung des Bundesraths getroffen sind: 99.Antr. 106.27. Sitz. v. 13.12.1882 S.756 bis 774.28. Sitz. v. 14.12.1882 S.778 bis 808.30. Sitz. v. 12.1.1883 S.858 (Berichtig.).Erledigt.g) Darlegung der von der Königl. sächsischen Regierung zufolge der Bestimmung im § 28 Abs. 2 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie v. 21.10.1878 mit Genehmigung des Bundesraths getroffenen Anordnungen: 7.5. Sitz. v. 1.9.1883 S.129 u. S.130.Erledigt.h) Darlegung der von der Königl. preußischen und der hamburgischen Regierung auf Grund des § 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie v. 21.10.1878 mit Genehmigung des Bundesraths getroffenen Anordnungen: 22.9. Sitz. v. 20.3.1884 S.135 bis 143.Erledigt.i) Darlegung der von der Königl. sächsischen Regierung auf Grund des § 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie v. 21.10.1878 mit Genehmigung des Bundesraths getroffenen Anordnungen: 191.Unerledigt geblieben.k) Darlegung der von der Königl. preußischen und der hamburgischen Regierung auf Grund des § 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie v. 21.10.1878 getroffenen Anordnungen: 29.39. Sitz. v. 31.1.1885 S.1012 bis 1038.Erledigt.l) Darlegung der von der Königl. preußischen, der Königl. sächsischen und der hamburgischen Regierung auf Grund des § 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie v. 21.10.1878 unter dem 22.6., 25. und 30.9.1885 mit Genehmigung des Bundesraths getroffenen Anordnungen: 17.49. Sitz. v. 18.2.1886 S.1102 bis 1125.Erledigt.m) Darlegung der von der Königl. preußischen Regierung auf Grund des § 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie v. 21.10.1878 mit Genehmigung des Bundesraths getroffenen Anordnungen v. 11.5.1886 bezw. 20.5.1886: 297 bezw. 305.95. Sitz. v. 26.6.1886 S.2181 bis 2193.Erledigt.n) Darlegung der von der Königl. sächsischen Regierung auf Grund des § 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21.10.1878 mit Genehmigung des Bundesraths getroffenen Anordnungen: 3.2. Sitz. v. 18.9.1886 S.32 bis 44.Erledigt.o) Darlegung der von der Königl. preußischen und der hamburgischen Regierung auf Grund des § 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21.10.1878 mit Genehmigung des Bundesraths getroffenen Anordnungen: 13.Unerledigt geblieben.p) Darlegung der von der Königl. preußischen Regierung auf Grund des § 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21.10.1878 unter dem 16.12.1886 mit Genehmigung des Bundesraths getroffenen Anordnungen (Frankfurt a. M.): 42.Unerledigt geblieben.q) Darlegung der von der Königlich preußischen und der Großherzoglich hessischen Regierung auf Grund des des § 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie v. 21.10.1878 mit Genehmigung des Bundesraths getroffenen Anordnungen - Städte Stettin, Grabow (Oder) und Altdamm, Amtsbezirke Bredow, Warsow, Scheune und Finkenwalde, Kreis Offenbach -: 19.17. Sitz. v. 19.4.1887 S.310 bis 317.19. Sitz. v. 22.4.1887 S.350 (Berichtigung).Erledigt.r) Antrag Singer u. Gen.:Die wegen Auflösung des Reichstags in der letzten Legislaturperiode nicht zur Erledigung gelangten Rechenschaftsberichte über die auf Grund des § 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie v. 21.10.1878 erlassenen Anordnungen der Königlich preußischen Regierung und des Senats der Freien Stadt Hamburg, betreffend Berlin, Frankfurt (Main), Altona und Hamburg, dem Reichstage aufs Neue vorlegen zu lassen: 41.17. Sitz. v. 19.4.1887 S.317 bis 324.Abgelehnt.

s) Darlegung der von der Königlich preußischen Regierung auf Grund des § 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie v. 21.10.1878 mit Genehmigung des Bundesraths getroffenen Anordnungen: 147.47. Sitz. v. 18.6.1887 S.1148 bis 1151.Erledigt.

t) Darlegung der von der Königlich preußischen, der Königlich sächsischen und der hamburgischen Regierung auf Grund des § 28 Abs. 2 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie v. 21.10.1878 mit Genehmigung des Bundesraths getroffenen Anordnungen: 6 u. 59.25. Sitz. v. 30.1.1888 S.629 bis 631.Erledigt.

u) Darlegung der von der Königlich preußischen und der Großherzoglich hessischen Regierung auf Grund des § 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie v. 21.10.1878 unter dem 3. bezw. 6.2.1888 mit Genehmigung des Bundesraths getroffenen Anordnungen: 125.41. Sitz. v. 18.2.1888 S.994 bis 1000.Erledigt.

v) Darlegung der Anordnungen, welche von der Königl. preußischen, der Königl. sächsischen, der Großherzogl. hessischen und der Regierung der freien und Hansestadt Hamburg unter dem 26.9., 28.6. und 28.9.1888 auf Grund des § 28 Abs. 2 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie v. 21.10.1878 mit Genehmigung des Bundesraths getroffen worden sind: 26.38. Sitz. v. 13.3.1889 S.885 bis 899.39. Sitz. v. 14.3.1889 S.901 bis 906.41. Sitz. v. 16.3.1889 S.956 (Berichtigung).Erledigt.

x) Darlegung der Anordnungen, welche von der Königl. preußischen, der Königl. sächsischen, der Großherzogl. hessischen Regierung und der Regierung der freien und Hansestadt Hamburg unter dem 26.9., 26.6., 28. u. 27.9.1889 auf Grund des § 28 Abs. 2 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie v. 21.10.1878 mit Genehmigung des Bundesraths getroffen worden sind: 35.7. Sitz. v. 4.11.1889 S.97 bis 116.Erledigt.



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