Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Tagegelder und Reisekosten



Tagegelder und Reisekosten,

1. Antrag Richter bei Berathung des Reichshaushalts-Etats für 1891/92 - Reichsschatzamt -:Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, die den Reichsbeamten bei dienstlicher Beschäftigung außerhalb ihres Wohnorts zustehenden Fuhrkosten derart zu regeln, daß für Dienstreisen, welche auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen zurückgelegt werden, an Stelle der Kilometergelder die für die Fahrkarten thatsächlich verausgabten Beträge vergütet werden: 209 ad I.52. Sitz. v. 26.1.1891 S.1169 bis 1172, S.1188.Ueberweisung an die Budgetkommission.Komm.B. 361 mit dem Antrage:Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, das Reglement in Betreff der Vergütung für Reisekosten der Beamten und Offiziere den veränderten Verhältnissen entsprechend einer Revision zu unterziehen und hierbei für Dienstreisen, welche auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen zurückgelegt werden, an Stelle der Kilometergelder die Beträge für die Fahrkarten zu vergüten.90. Sitz. v. 16.3.1891 S.2090 bis 2092.In der Fassung des Kommissionsbeschlusses angenommen. (Siehe auch 3.)

2. Petition der Bürgermeister der nicht im Städtetage vertretenen Gemeinden, Städte und Landgemeinden der Rheinprovinz, wegen Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten in gerichtlichen Angelegenheiten nach den für die Staatsbeamten geltenden Sätzen.Pet.B. 140.81. Sitz. v. 13.4.1894 S.2085 u. S.2086.Ueberweisung zur Erwägung.

3. Resolution der Budgetkommission bei Berathung des Reichshaushalts-Etats für 1894/95 - Verwaltung des Reichsheeres -:Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen,a) Einleitung zu treffen, daß die Reisekosten und Tagegelder der Reichsbeamten, der Angehörigen des Reichsheeres und der Marine einer Regelung im Wege eines Reichsgesetzes unterworfen werden;b) dabei in Erwägung zu ziehen, auf welche Weise für Dienstreisen auf Eisenbahnen und Dampfschiffen die wirksamste Einrichtung zu treffen ist, daß die Reisekosten mit möglichster Berücksichtigung der wirklichen Auslagen zur Vergütung kommen: 208 ad III.64. Sitz. v. 6.3.1894 S.1635 bis 1637.Angenommen.

4. Wegen der Diäten der Reichstagsabgeordneten siehe "Verfassung" unter 29.



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