Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Schweden



Schweden.

1. Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Schweden:Anl.Bd. VI, Nr. 449, Zu 449.

Erste Beratung: Bd. IV, 108. Sitz. S. 3364A.

Mündlicher Bericht der XVII. Kommission: Anl.Bd. VI, Nr. 503. — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Dahlem.

Zweite Beratung: Bd. IV, 112. Sitz. S. 3521B.

Dritte Beratung: Bd. IV, 113. Sitz. S. 3524D.

Nach der Vorlage angenommen.

Publiziert: 33. 6. 1906 (RGB. S. 739).

Resolutionen der XVII. Kommission:

a) den Herrn Reichskanzler zu ersuchen:

1. bei dem Abschluß neuer Handelsverträge keinenfalls in Ermäßigungen der Zollsätze des geltenden Generaltarifs zu willigen, welche noch unter die bereits in den abgeschlossenen Handelsverträgen zugebilligten Zollherabsetzungen heruntergehen,

2. den beim Reichsamt des Innern geschaffenen "Wirtschaftlichen Ausschuß zur Vorbereitung von Handelsverträgen" in Zukunft vor dem bindenden Abschluß neuer Handelsverträge einzuberufen und unter Zuziehung von Vertretern der beteiligten Interessenten gutachtlich zu hören,

3. den "Wirtschaftlichen Ausschuß" alsbald zu ergänzen in der Richtung, daß alle Interessen der deutschen Produktion möglichst gleichmäßig in demselben vertreten sind;

b) die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dahin zu wirken, daß zu Gunsten der heimischen Preißelbeerproduktion sowie der Basalt- und Pflastersteinindustrie ungesäumt Eisenbahn-Ausnahmetarife in den einzelnen Bundesstaaten eingeführt werden: Anl.Bd. VI, Nr. 503.

Bd. IV, 112. Sitz. S. 3523A.

Angenommen.

2. Interpellation Speck u. Gen.: Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß auf der Eisenbahn von den schwedischen Erzgruben nach dem Seehafen Narvik infolge Anordnung der schwedischen Regierung nur eine so geringe Menge Erz jährlich befördert werden darf, daß die Ausfuhr seit 1. November d. Is. beträchtlich eingeschränkt werden mußte?

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um dieser mit einer loyalen Auslegung der Bestimmung zu Artikel 10 des Schlußprotokolls zum Deutsch-schwedischen Handelsvertrag nicht vereinbaren Maßregel der schwedischen Regierung wirksam entgegen zu treten?: Anl.Bd. VIII, Nr. 582.

Bd. V, 136. Sitz. S. 4242D.

Begründet, beantwortet und besprochen.

3. Petition wegen Aufhebung des zollfreien Veredelungsverkehrs mit Plüschwaren, besonders im Verkehr mit Schweden, siehe Zollwesen unter 3d ß.



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