Reichsbetriebe
Reichsbetriebe.
Siehe auch:
Beamte, Eisenbahnen, Marine unter 4 und 58, Post- und Telegraphenwesen, Reichsämter, -behörden, Reichsheer unter 11, 93 und 119, Wohnungsfürsorge usw.
1. Arbeiterverhältnisse.
Uebersichten über die Arbeiterverhältnisse (Arbeitszeit, Arbeitslohn, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung usw.) in den Betrieben
1. der Reichsmarineverwaltung,
2. der Königlich Preußischen Heeresverwaltung,
3. der Königlich Bayerischen Heeresverwaltung,
4. der Königlich Sächsischen Heeresverwaltung,
5. der Königlich Württembergischen Heeresverwaltung
für 1908: Bd. 272 Nr. 182.
2. Resolution Bassermann u. Gen. zum Etat für den Rechnungshof des Deutschen Reichs für 1910: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, eine Kommission von Abgeordneten und anderen Sachverständigen zu berufen und auf Grund deren Beratung Grundsätze aufzustellen, welche
a) eine zeitgemäße kaufmännische Leitung, Verwaltung und Ueberwachung der einzelnen vom Reiche unternommenen Betriebe sichern und nach welchen
b) eine klare Uebersicht über den Vermögensstand in diesen Betrieben aufzustellen und jährlich in der Vorlage des Reichshaushalts nachzuweisen ist: Bd. 273 Nr. 206.
Bd. 260, 59. Sitz. S. 2217C.
Angenommen.
3. Resolution der 11. Kommission zur Vorberatung des Entwurfs eines Arbeitskammergesetzes: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bei den verbündeten Regierungen dahin zu wirken, daß die Ausschüsse der in den staatlichen Betrieben beschäftigten Handwerker und Arbeiter — insbesondere in den Reichs- und Staatseisenbahnbetrieben —, soweit diese dem zu erlassenden Arbeitskammergesetz nicht unterstellt werden, organisch dahin ausgebaut werden, daß
a) ihnen das Recht auf Verhandlungen, betreffend Lohn- und Arbeitszeit, zuerkannt wird,
b) die Mitglieder der Arbeiterausschüsse während der Dauer ihrer Wahlperiode — abgesehen von den Fällen nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit — nur unter den Voraussetzungen aus dem Arbeitsverhältnis entlassen werden dürfen, die bei einem Staatsbeamten die Entlassung im Disziplinarwege rechtfertigen: Bd. 276 Nr. 523.
Bd. 262, 95. Sitz. S. 3446B (Stellung der Eisenbahnerorganisationen usw.), Bd. 262, 95. Sitz. S. 3448A ff., Bd. 262, 95. Sitz. S. 3451B (Eisenbahnerorganisationen usw., Petitionen usw.), Bd. 262, 95. Sitz. S. 3454C, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3456A, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3461C, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3461D, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3463B ff., Bd. 262, 95. Sitz. S. 3465B.
Bd. 262, 96. Sitz. S. 3497C ff., Bd. 262, 96. Sitz. S. 3499C.
Angenommen.
Siehe auch:
Bd. 264, 128. Sitz. S. 4676C.
Bd. 264, 129. Sitz. S. 4711A.
Bd. 264, 139. Sitz. S. 5115D, Bd. 264, 139. Sitz. S. 5123C, Bd. 264, 139. Sitz. S. 5126B.
4. Resolution Albrecht u. Gen. zum Etat des Reichskanzlers für 1911, betreffend Vergebung von Lieferungen usw. und Mitwirkung der Arbeiterausschüsse bei der Festsetzung oder Neuordnung von Arbeitsbedingungen — Wortlaut siehe Verdingungswesen: Bd. 278 Nr. 907.
Bd. 266, 160. Sitz. S. 6047D.
Abgelehnt.
Siehe ähnliche Resolutionen bei einzelnen Ressorts Reichsheer unter 132 b, Marine unter 57 b, Post- und Telegraphenwesen unter VIII K.
5. Einzelnes.
Arbeiterverhältnisse, Koalitionsrecht, Wahlrecht: Bd. 258, 15. Sitz. S. 486B, Bd. 258, 15. Sitz. S. 487A.
Koalitionsrecht der Arbeiter, Kartell deutscher Reichs- und Staatsarbeiterverbände, Stellung der Regierung; Frage von Tarifverträgen zwischen dem Reich und seinen Arbeitern:
Bd. 265, 147. Sitz. S. 5441B, Bd. 265, 147. Sitz. S. 5445A.
Bd. 265, 157. Sitz. S. 5901A.
Bd. 268, 196. Sitz. S. 7529A.
Bd. 268, 204. Sitz. S. 7826B, Bd. 268, 204. Sitz. S. 7833C.
Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung des Koalitionsrechts der Staatsarbeiter und -Handwerker: Bd. 268, 204. Sitz. S. 7827D, Bd. 268, 204. Sitz. S. 7833C, Bd. 268, 204. Sitz. S. 7835A, Bd. 268, 204. Sitz. S. 7835B. Bd. 268, 204. Sitz. S. 7837C.
Siehe auch die einzelnen Ressorts (Eisenbahnen usw.).
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