Befähigungsnachweis
Befähigungsnachweis.Petitionen, betreffend Einführung des allgemeinen Befähigungsnachweises und obligatorischen Gesellenprüfung für Handwerker, des Befähigungsnachweises für Schiffer.
100. Bericht der Petitionskommission: Bd. 301 Nr. 850. — Berichterstatter: Abgeordneter Irl (Erding.).
Bd. 289, 138. Sitz. S. 4726C, Bd. 289, 138. Sitz. S. 4727B.
Die Petition, betreffend Einführung des Befähigungsnachweises für Schiffer, wurde dem Reichskanzler zu Erwägung überwiesen,
dagegen über die Petition, betreffend die Einführung des allgemeinen Befähigungsnachweises im Handwerk, und über die Petition, betreffend die Einführung der obligatorischen Gesellenprüfung im Handwerk, wurde beschlossen, zur Tagesordnung überzugehen.
Befähigungsnachweis für das Handwerk siehe im übrigen Handwerk.
Befähigungsnachweis für Tanzlehrer siehe Tanzlehrer.
Befähigungsnachweis in der Maßschneiderei siehe Konfektionsindustrie.
Ausdehnung des Befähigungsnachweises auf weitere Berufe, Rechtsanwälte, Architekten, Aerzte usw.: Bd. 292, 197. Sitz. S. 6704D.
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