Reichsmilitärgesetz
Reichsmilitärgesetz.
Gesetzentwurf zur Abänderung des Reichsmilitärgesetzes (vom 11. Februar 1888), — siehe Reichsangehörigkeit.
Abänderungen infolge der Abänderungen des Friedenspräsenzstärkegesetzes siehe Reichsheer unter 60e und 116A und E.
Petition, betreffend Aenderung des § 49 des Reichsmilitärgesetzes (Wahlrecht der zum aktiven Heer gehörigen Personen für den Reichstag usw.). 189. Bericht der Petitionskommisston: Bd. 305 Nr. 1555. — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Marcour.
Bd. 295, 260. Sitz. S. 9005A.
Ueberweisung zur Berücksichtigung.
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