Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Teuerungszulagen, Kriegsbeihilfen



Teuerungszulagen, Kriegsbeihilfen.

a) Resolution des Haushaltsausschusses, den folgenden Antrag den verbündeten Regierungen als Material zu überweisen: die verbündeten Regierungen zu ersuchen, den Beamten und Pensionären des Reichs und den Arbeitern der Reichsbetriebe, soweit alle diese auf geringe Bezüge angewiesen sind, weiterhin den Militärrentenempfängern und Militärinvaliden Kriegsteurungszulagen nach Zahl der zu unterhaltenden Familienangehörigen zu gewähren: Bd. 316, Nr. 113 unter II w.

Bd. 306, 16. Sitz. S. 293A.

Bd. 306, 19. Sitz. S. 358C, Bd. 306, 19. Sitz. S. 382A. — Angenommen.

b) Resolution des Haushaltsausschusses, den folgenden Antrag den verbündeten Regierungen als Material zu überweisen: die verbündeten Regierungen zu ersuchen, im Hinblick auf die hohen Preise für Lebensmittel den Beamten und Pensionären des Reichs mit Jahresbezügen unter 3000 Mark sowie den Arbeitern der Reichsbetriebe eine Teurungszulage zu gewähren, deren Steigerung insbesondere gemessen wird nach der Zahl der zu unterstützenden Familienmitglieder: Bd. 316 Nr. 113 unter IIx 1.

Bd. 306, 16. Sitz. S. 293A.

Bd. 306, 19. Sitz. S. 361C, Bd. 306, 19. Sitz. S. 382B. — Angenommen.

c) Resolution Albrecht u. Gen. zu den Etats für die Verwaltung des Reichsheeres für 1916: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, zu veranlassen, daß — soweit es noch nicht geschehen ist — die Löhne der Arbeiter in den Reichsbetrieben, entsprechend der gegenwärtigen Teurung, erhöht werden: Bd. 317, Nr. 261 unter IV.

Bd. 307, 41. Sitz. S. 904C, Bd. 307, 41. Sitz. S. 907D, Bd. 307, 41. Sitz. S. 920A. — Angenommen.

d) Resolution des Haushaltsausschusses zum Etat der allgemeinen Finanzverwaltung für 1916: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen:

1. die für die Bewilligung von Kriegsbeihilfen festgesetzte Einkommensgrenze von 2100 Mark für Beamte auf 3000 Mark und von 2400 Mark für im Vertragsverhältnis stehende Angestellte auf 3300 Mark zu erhöhen;

2. die Kriegsbeihilfen auf die Postagenten auszudehnen, deren Einkommen vorwiegend in der Vergütung für Wahrnehmung der Postdienstgeschäfte besteht;

3. den Ruhegehaltsempfängern und den Hinterbliebenen von Reichsbeamten im Falle der Bedürftigkeit entsprechende Unterstützungen zu gewähren;

4. durch seinen Nachtragsetat die Mittel zur Gewährung von Kriegsteuerungszulagen an untere und mittlere Reichsbeamte, einschließlich der nicht etatsmäßig angestellten, und an im Vertragsverhältnis stehende Angestellte und Arbeiter, soweit sie jährlich nicht mehr als 2400 Mark Gehalt oder 2700 Mark Vergütung bzw. Lohn beziehen, anzufordern.

Auszuschließen von den Teuerungszulagen sind die Beamten, Angestellten und Arbeiter, die bei dem Heere oder der Flotte Dienst tun, die Beamten usw., die bei der Militär- oder Marineverwaltung oder bei den Verwaltungen in den besetzt gehaltenen feindlichen Gebietsteilen beschäftigt werden und über ihre Friedensbezüge hinaus bereits Zulagen erhalten, und die im Sanitätsdienst tätigen Beamten usw.: Bd. 318, Nr. 330 unter II a.

Bd. 307, 48. Sitz. S. 1077C, Bd. 307, 48. Sitz. S. 1078C, Bd. 307, 48. Sitz. S. 1079B, Bd. 307, 48. Sitz. S. 1080D, Bd. 307, 48. Sitz. S. 1083D, Bd. 307, 48. Sitz. S. 1086D, Bd. 307, 48. Sitz. S. 1089A, Bd. 307, 48. Sitz. S. 1092B.

Bd. 307, 49. Sitz. S. 1101A, Bd. 307, 49. Sitz. S. 1103B, Bd. 307, 49. Sitz. S. 1105C, Bd. 307, 49. Sitz. S. 1109D.

Bd. 307, 58. Sitz. S. 1459A, Bd. 307, 58. Sitz. S. 1459D. — Angenommen.

Ferner: Bd. 308, 61. Sitz. S. 1584C.

e) Resolution des Haushaltsausschusses: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen,

1. den Reichsbeamten, einschließlich der nicht etatsmäßig angestellten, ständig gegen Entgelt beschäftigten Beamten und Beamtinnen — jedoch mit Ausschluß der nach der Kriegsbesoldungsvorschrift mit besonderen Zulagen bedachten Beamten des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine —, soweit ihr Jahresgehalt das Meistgehalt der Klassen 41 bis 43 b der Besoldungsordnung nicht übersteigt, sowie den in den Reichsbetrieben beschäftigten Angestellten und Arbeitern, deren Einkommen während des Krieges leine wesentliche Erhöhung erfahren hat, einmalige Kriegsteuerungszulagen bis zur Höhe eines Monatsgehalts bezw. Monatslohnes zu gewähren;

2. den Ruhegehaltsempfängern und den Hinterbliebenen von Reichsbeamten einmalige Kriegsteuerungszulagen nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Bedürftigkeit, die tunlichst unter Zugrundelegung ihres steuerlich festgestellten Einkommens zu ermitteln ist, zu bewilligen: Bd. 319, Nr. 493 unter I b.

Bd. 308, 73. Sitz. S. 2131D, Bd. 308, 73. Sitz. S. 2134D, Bd. 308, 73. Sitz. S. 2137D, Bd. 308, 73. Sitz. S. 2146C. — Angenommen.

Ferner: Bd. 308, 74. Sitz. S. 2103D, Bd. 308, 74. Sitz. S. 2125B.

f) AnfrageDr. Rießer, Schiffer (Magdeburg), Dr. Stresemann: Die aktiven und pensionierten Reichs- und Staatsbeamten, insbesondere die mittleren und unteren Beamten sind ungeachtet der gewissen Beamtenklassen bereits gewährten Teuerungszulagen durch die dauernd fortgeschrittene Verteuerung der Lebensmittel und der übrigen Gegenstände des täglichen Bedarfs nach allen Ermittlungen und Mitteilungen in schwere Bedrängnis geraten.

Was gedenkt der Herr Reichskanzler unter diesen Umständen zu tun und bei den Bundesstaaten zu veranlassen: Bd. 319, Nr. 435.

Bd. 308, 68. Sitz. S. 1837A. — Beantwortet.

g) Anfrage Giebel: Die auf privaten Dienstvertrag in Betrieben und Verwaltungen des Reiches und der Bundesstaaten beschäftigten technischen und Bureauangestellten leiden schwer unter der wachsenden Verteuerung des gesamten Lebensunterhalts, weil trotz ihrer geringeren Besoldung die ihnen zu einem Keile gewährten Teuerungszulagen erheblich nachstehen den Kriegs- und Teuerungszulagen für gleichartige Beamtenstellen.

Ist der Herr Reichskanzler bereit, auf eine Besserung der Bezüge dieser Angestellten, auch der bei den Bundesstaaten, hinzuwirken?: Bd. 319, Nr. 454.

Bd. 308, 71. Sitz. S. 1939A. — Beantwortet.

h) Resolution des Ausschusses über Beamtenfragen:

1. usw.

2. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, zu veranlassen, daß vom 1. April 1917 ab

a) den Beamten der Heeres- und Marineverwaltung und dem in Betrieben des Heeres und der Marine befindlichen technischen und Bureaupersonal neben der Kriegszulage die laufende Kriegsbeihilfe in der seit dem 1. April 1917 eingeführten Höhe gewährt wird;

b) dem ständigen Hilfspersonal die laufende Kriegsbeihilfe in Höhe der den etatsmäßigen Beamten zustehenden Sätze gewährt wird;

c) den im Ruhestand befindlichen Beamten und Beamtinnen des Reichs und den Hinterbliebenen zwei Drittel der laufenden Kriegsbeihilfe gewährt wird, wenn das steuerbare Gesamteinkommen

α) der im Ruhestand lebenden Beamten ober Beamtinnen nicht mehr als 4000 Mark,

β) der Witwen — und zwar ohne etwaiges Waisengeld — nicht mehr als 2000 Mark beträgt;

d) denjenigen Vollwaisen, welche ein Gesamteinkommen von nicht mehr als 800 Mark haben, das Waisengeld um 10 Mark monatlich erhöht wird;

3. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, schleunigst dem Reichstag einen Gesetzentwurf über die Gewährung von Beihilfen an Altpensionäre und Althinterbliebene vorzulegen: Bd. 321, Nr. 862 unter II 2 und 3.

Bd. 310, 110. Sitz. S. 3500B. — Angenommen.

i) Anfrage Meyer (Herford): Am 15. Mai 1917 hat der Reichstag folgende Resolution (Bd. 321, Nr. 862 der Drucksachen) einstimmig angenommen:

"Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, schleunigst dem Reichstage einen Gesetzentwurf über die Gewährung von Beihilfen an Altpensionäre und Althinterbliebene vorzulegen. "

Ist der Herr Reichskanzler bereit, diesen Wunsch des Reichstags in der nächsten Tagung des Reichstags zu erfüllen oder gedenkt der Herr Reichskanzler die immer schlimmer werdende sehr große Notlage der Altpensionäre und Althinterbliebenen in anderer Weise zu beseitigen?: Bd. 321, Nr. 1013.

Schriftliche Antwort: Bd. 322, Nr. 1047.

k) Anfrage Meyer (Herford): Der Reichstag hat am 15. Mai 1917 folgende Resolution (Nr. 662) der Drucksachen) einstimmig angenommen:

"Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, zu veranlassen, daß vom 1. April 1917 ab

1) den im Ruhestande befindlichen Beamten und Beamtinnen des Reichs und den Hinterbliebenen zwei Drittel der laufenden Kriegsbeihilfe gewährt wird, wenn das steuerbare Gesamteinkommen

a) der im Ruhgstande lebenden Beamten oder Beamtinnen nicht mehr als 4000 Mark,

b) der Witwen — und zwar ohne etwaiges Waisengeld — nicht mehr als 2000 Mark beträgt;

2. denjenigen Vollwaisen, welche ein Gesamteinkommen von nicht mehr 800 Marl haben, das Waisengeld um 10 Mark monatlich erhöht wird".

Welche Schritte hat der Herr Reichskanzler bisher getan oder was beabsichtigt der Herr Reichskanzler weiterhin zu tun zur dauernden Linderung der großen Notlage der im Ruhestande befindlichen Beamten, Offiziere usw. und der Hinterbliebenen im Sinne der Resolution des Reichstags? Ist der Herr Reichskanzler insbesondere bereit, die Bestimmungen über die Gewährung von laufenden Kriegsbeihilfen und Kriegsteuerungszulagen an die aktiven Beamten auch auf die Pensionäre und Hinterbliebenen entsprechend ausdehnen zu lassen zum Zwecke der wirksamen Bekämpfung der Not?: Bd. 321, Nr. 1014.

Schriftliche Antwort: Bd. 322, Nr. 1047.

l) Petitionen, betreffend Teuerungszulagen für Beamte, Hilfsbeamte, Pensionäre usw.

Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 317, Nr. 193 unter III b.

Bd. 306, 29. Sitz. S. 617B, Bd. 306, 29. Sitz. S. 642B. — Ueberweisung zur Erwägung.

Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 316, Nr. 138 unter I 4 und 5; Bd. 317, Nr. 264 unter III g, h; Bd. 317, Nr. 272 unter III a 1, 2, 10 und b; Bd. 318, Nr. 330 unter III a, b, m; Bd. 319, Nr. 501 unter III.

Bd. 306, 31. Sitz. S. 708A.

Bd. 307, 48. Sitz. S. 1074B, Bd. 307, 48. Sitz. S. 1076B, Bd. 307, 48. Sitz. S. 1081A.

Bd. 308, 61. Sitz. S. 1588D.

Bd. 313, 190. Sitz. S. 6120C.

m) Gewährung von Unterstützungen und Teuerungszulagen an Altpensionäre und Hinterbliebene:

Bd. 307, 48. Sitz. S. 1083D, Bd. 307, 48. Sitz. S. 1087A, Bd. 307, 48. Sitz. S. 1089C.

Bd. 308, 73. Sitz. S. 2131D, Bd. 308, 73. Sitz. S. 2135A, Bd. 308, 73. Sitz. S. 2137C

Bd. 309, 98. Sitz. S. 2960A, Bd. 309, 98. Sitz. S. 2973B, Bd. 309, 98. Sitz. S. 2973C.

Bd. 312, 164. Sitz. S. 5109C.

Gewährung von Unterstützungen und Teuerungszulagen an Altpensionäre und Hinterbliebene, Teuerungszulagen, Erhöhung, Nachweis der Bedürftigkeit, Beseitigung:

Bd. 313, 178. Sitz. S. 5583D, Bd. 313, 178. Sitz. S. 5596C, Bd. 313, 178. Sitz. S. 5598C.

Bd. 313, 184. Sitz. S. 5845A.

n) Teuerungszulagen, Kriegsbeihilfen, Unpfändbarkeit: Bd. 324, Nr. 1612 Ziff. 770.

o) Teuerungs- und Kriegszulagen

für Offiziere, für Beamte und Angestellte der Heeresverwaltung siehe Reichsheer unter 19, 20, 21, 141 a und 177,

für Beamte, Angestellte, Arbeiter der Marine siehe Marine unter 47 B l und m,

für Beamte und Arbeiter der Post usw. siehe Post- und Telegraphenwesen unter II, IV 8 u. VIII.

desgl. der Eisenbahnen siehe Eisenbahnen unter III 4, IV, V, VI 10,

für pensionierte Offiziere und Mannschaften siehe Militärpensionswesen unter II B 18.

für Kriegsbeschädigte siehe Militärpensionswesen unter II A und B 19,

für Kriegsteilnehmer siehe Kriegsteilnehmer,

für Hinterbliebene von Kriegsteilnehmern siehe Militärhinterbliebenenversorgung unter B 19,

für Privaiangestellte siehe Privatangestellte usw.



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