Abrüstung
Abrüstung,
1. Anträge zur Vorberathung des Bundeshaushalts-Etats für 1868 - Militärverwaltung -:a) Oehmichen u. Gen.: Gegen den Bundeskanzler den Wunsch auszusprechen, daß bei fortdauernder Aussicht auf Erhaltung des Friedens Beurlaubungen von Soldaten in ausgedehntem Maße eintreten, um die durch die verfassungsmäßig bestimmte Präsenzzeit für den Militärdienst in hohem Maße in Anspruch genommenen Kräfte und Geldmittel der Bevölkerung des Norddeutschen Bundes möglichst zu schonen: 48.b) Dr. Goetz: Es ist die Aufgabe des Norddeutschen Bundes, dem tiefgefühlten Friedensbedürfniß der Nation dadurch Ausdruck zu verleihen, daß das Bundes-Präsidium baldigst mit den europäischen Mächten in Verhandlungen über gemeinsame Verminderung der stehenden Heere tritt und seinerseits, im Vertrauen auf die Kraft der Nation, durch Beurlaubungen im größeren Maßstabe sofort seiner Friedensliebe Ausdruck giebt: 57.15. Sitz. v. 7.10.1867 S.274 bis 286.Beide Anträge abgelehnt.
2. Antrag v. Bühler (Oehringen) bei Berathung des Reichshaushalts-Etats für 1879/80 - Reichsheer -: Den Fürsten Reichskanzler zu ersuchen, einen europäischen Staatenkongreß zum Zwecke der Herbeiführung einer wirksamen allgemeinen Abrüstung, etwa auf die durchschnittliche Hälfte der gegenwärtigen Friedensstärke der europäischen Heere für die Dauer von vorläufig 10 bis 15 Jahren zu veranlassen: 48.18. Sitz. v. 11.3.1879 S.365 bis 369.Abgelehnt.
3. Antrag v. Bühler (Oehringen) bei Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Ergänzungen und Änderungen des Reichs-Militärgesetzes: Den Fürsten Reichskanzler zu ersuchen, einen Staatenkongreß zum Zwecke der Herbeiführung einer wirksamen, allgemeinen und gleichzeitigen Abrüstung, etwa auf die durchschnittliche Hälfte der gegenwärtigen Friedensstärke der europäischen Heere, für die Dauer von zunächst 10 bis 15 Jahren, zu veranlassen: 89.27. Sitz. v. 10.4.1880 S.637.Abgelehnt.
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