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Reichstag Session Reports


Freizügigkeit



Freizügigkeit,

1. Gesetzentwurf über die Freizügigkeit: 50.14. Sitz. v. 4.10.1867 S.243.Komm.B. 109.Ab.Antr. 135, 138, 139, 141., 145.25. Sitz. 21.10.1867 S.532 bis 566.Resolutionen:a) Kommissions-Anträge:1. dem Herrn Bundeskanzler zur Erwägung anheimzustellen, wie der Uebelstand der doppelten Personalbesteuerung solcher Bundesangehöriger beseitigt werde, welche in einem anderen Bundeslande wohnen, als dem, worin sie staatsangehörig sind;2. den Herrn Bundeskanzler aufzufordern, dem nächsten Reichstag eine allgemeine, auf dem Prinzip der Gewerbefreiheit gegründete Gewerbe-Ordnung für den Norddeutschen Bund vorzulegen: 109.b) Planck u. Gen.: Den Herrn Bundeskanzler aufzufordern, dem Reichstage in seiner nächsten Sitzungsperiode ein Gesetz über das Heimatsrecht vorzulegen: 120.c) Miquel: In der Res. Planck - 120 - nach den Worten "Heimatsrecht" hinzuzufügen: "und die Verpflichtung der Gemeinden zur Unterstützung resp. Verpflegung Nichteinheimischer": 141.25. Sitz. v. 21.10.1867 S.565 u. S.566.Sämmtliche Anträge angenommen.Red. 147.26. Sitz. v. 22.10.1867 S.567.Gesetz v. 1.11.1867 BGB. 1867 S.55 bis 58.

2. Vertrag mit Baden, betreffend Einführung der gegenseitigen militärischen Freizügigkeit siehe "Baden" unter 2.

3. Interpellation Lasker u. Gen.:Der Polizeipräsident in Frankfurt a. M., Herr v. Madai, hat für diese Stadt und den inneren Polizeibezirk, ferner für die Stadt Bockenheim und den äußeren Polizeibezirk, über das Meldewesen zwei Verordnungen unter dem 1.12.1867 erlassen und die erste im Amtsblatte vom 29.2.1868, die zweite im Amtsblatte vom 6.2.1868 amtlich veröffentlicht, welche in Beziehung auf den Aufenthalt fremder Personen und die Beschäftigung fremder Dienstboten, Gehülfen und Tagelöhner in Widerspruch stehen, theils mit dem unzweideutigen Sinn, theils mit dem Wortlaut der am 1.1.1868 in Kraft getretenen Bundesgesetze über das Paßwesen und die Freizügigkeit, indem sie den Paßzwang voraussetzen und den Aufenthalt von einer polizeilichen Erlaubniß abhängig machen.Die Verordnung für die Stadt und den inneren Polizeibezirk ist durch eine vom 5.4.1868 datirte Verordnung ersetzt worden, in Betreff des äußeren Polizeibezirks ist dies nicht der Fall und die ältere Verordnung anscheinend noch in formaler Kraft. Ich richte deshalb an den Herrn Bundeskanzler die Frage:1. Sind diese Verletzungen der Bundesgesetze über das Paßwesen und die Freizügigkeit zur Kenntniß des Bundespräsidiums gelangt?2. Sind Schritte geschehen, um diese Verletzungen der Bundesgesetze unwirksam zu machen, und, soweit möglich, gleichartige Verletzungen für die Zukunft zu verhüten?: 54.10. Sitz. v. 22.4.1868 S.139 bis 141.Beantwortet.

4. Interpellation Duncker:In Berlin verlangen die Lokalbehörden auch noch im gegenwärtigen Augenblick von Angehörigen des Norddeutschen Bundes, welche sich hier niederzulassen beabsichtigen, die Naturalisation als Preuße und deshalb den Auswanderungskonsens der Heimatsbehörde, überhaupt werden dem ganzen Anmeldeverfahren zur Niederlassung lediglich die Bestimmungen des preußischen Gesetzes vom 31.12.1842 zu Grunde gelegt.Ich richte deshalb an den Herrn Bundeskanzler die Frage:1. Wie vermag derselbe gegenüber dem Art. 3 der Verfassung des Norddeutschen Bundes und den maßgebenden Bestimmungen des seit fast sechs Monaten in Kraft stehenden Bundesgesetzes über die Freizügigkeit vom 1.11.1867, diesen unter den Augen der höchsten Bundesbehörden thatsächlich bestehenden Zustand zu rechtfertigen?2. Ist derselbe bereit, die zur Ausführung des Freizügigkeitsgesetzes von den einzelnen Bundesregierungen erlassenen Verordnungen und Instruktionen, sowie die deshalb von Seiten des Bundespräsidiums etwa erlassenen Anordnungen und Verfügungen dem Reichstage zur Kenntnißnahme vorzulegen?: 177.26. Sitz. v. 18.6.1868 S.547 bis 551.Beantwortet.

5. Petition um Deklaration des Artikels 2 der Verfassung des Norddeutschen Bundes und des Gesetzes über die Freizügigkeit im Norddeutschen Bunde vom 1.11.1868 bezw. Abänderung desselben. Pet.B. 155.40. Sitz. v. 12.5.1869 S.954.Uebergang zur Tagesordnung.

6. Petition, betreffend Ausweisung aus Berlin ec.Pet.B. 25. 55. Sitz. v. 19.6.1869. S.1332 bis 1334.Ueberweisung zur Prüfung event. Abhilfe.

7. Einführung des Gesetzes über die Freizügigkeit von 1.11.1867 in Bayern siehe "Bayern" unter 4.

8. Petition, betreffend Beschwerde über die Beschränkung in der Ausübung des Freizügigkeitsrechts (Mecklenburg).Pet.B. 128.45. Sitz. v. 31.5.1871 S.953 bis 956.Motivirte Tagesordnung.

9. Antrag Most auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes über die Abänderung des Freizügigkeitsgesetzes vom 1.11.1867: 104.Unerledigt geblieben.

10. Petition des Mitglieds der zweiten Kammer des sächsischen Landtags August Bebel, betreffend Ergreifung von Maßregeln, um das sächsische Heimatgesetz vom 26.11.1834 mit dem Reichsgesetze über die Freizügigkeit vom 1.11.1867 in Einklang zu bringen. Pet.B. 196.Unerledigt geblieben. (Siehe auch 11.)

11. Antrag Bebel u. Gen.:Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die erforderlichen Maßregeln zu ergreifen, nöthigenfalls durch die Vorlage eines darauf bezüglichen Reichsgesetzes, um das sächsische Heimatgesetz vom 26.11.1834 resp. dessen Handhabung mit dem Reichsgesetze über die Freizügigkeit vom 1.11.1867 in Einklang zu bringen: 79.Unerledigt geblieben.

12. Petitionen, betreffend die Beschränkung der Freizügigkeit minderjähriger Personen.Pet.B 659. 201. Sitz. v. 23.3.1892 S.4966.Ueberweisung als Material.

13. Antrag Graf v. Galen u. Gen., betreffend die Revision der Bestimmungen über die Freizügigkeit, siehe "Gewerbeordnung" unter 40.

14. Petitionen, betreffend Beseitigung der Benachtheiligung der Frauen bezüglich der Freizügigkeit, siehe "Frauen" unter 1.

15. Siehe auch "Staatsbürgerrecht"



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