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Reichstag Session Reports


Reichskanzler und Reichskanzlei



Reichskanzler und Reichskanzlei,

1. Wegen der Verantwortlichkeit des Reichskanzlers (Art. 17 der Verfassung) siehe "Verfassung"; wegen der Gegenwart des Reichskanzlers bei den Verhandlungen des Reichstags siehe "Verfassung" unter 25.

2. Antrag Oehmichen u. Gen. bei Vorberathung des Haushalts-Etats für 1868: Dem Gesetzentwurfe folgenden Zusatz beizufügen:§ 2. Für die diesem Bundeshaushalts-Etat entsprechende Verwendung des Einnahme-Betrages ist der Bundes-Kanzler civilrechtlich verantwortlich.Der Reichstag ist befugt, diese Verantwortlichkeit durch eine Kommission von 5 Mitgliedern vor dem Oberappellations-Gericht zu Lübeck geltend zu machen.Dieser Gerichtshof hat bis zur Erlassung eines besondern Gesetzes hinsichtlich der Formen und Fristen des Verfahrens das Geeignete in jedem einzelnen Falle zu normiren und in letzter Instanz zu erkennen.Die Kommission hat beim Ausscheiden einzelner Mitglieder sich durch Kooperation zu ergänzen, und der Auftrag derselben kann nur durch einen Beschluß des Reichstages zurückgenommen werden: 68.16. Sitz. v. 8.10.1867 S.297 bis 309.Abgelehnt.

3. Resolution der Rechnungskommission bei Berathung der Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen für 1871, betreffend die Vorlegung der Nachweisungen über die Verwendung des Dispositionsfonds des Reichskanzlers und des auswärtigen Amts, siehe "Rechnungswesen" unter D.4.

4. Beurlaubung des Reichskanzlers, Fürsten v. Bismarck, infolge Krankheit.25. Sitz. v. 22.5.1872 S.453.(Siehe auch 6. u. 7.)

5. Wegen der Erwerbung von Grundstücken zur Errichtung einer Dienstwohnung für den Reichskanzler siehe "Krieg mit Frankreich" unter 88. Siehe auch die besondere Etatsübersicht (Anl. A dieses Registers).

6. Schreiben des Reichskanzlers, betreffend seine Beurlaubung und Vertretung während derselben: 89.18. Sitz. v. 11.4.1877 S.369. u. S.370.20. Sitz. v. 13.4.1877 S.417 bis 434.(Siehe auch 7.)

7. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Stellvertretung des Reichskanzlers: 36.I.B.: 14. Sitz. v. 5.3. 1878 S.321/48.II.B.: Ab.Antr. 55, 59, 60, 70.16. Sitz. v. 9.3.1878 S.373/400.17. Sitz. v. 9.3.1878 S.401/21.18. Sitz. v. 11.3.1878 S.453 (Berichtigung).19. Sitz. v. 12.3.1878 S.483 (Berichtigung).III.B.: 18. Sitz. v. 11.3.1878 S.431/41.Gesetz v. 17.3.1878 RGB. 1878 S.7 u. 8.

8. Etat für den Reichskanzler und die Reichskanzlei siehe die besondere Etatsübersicht (Anlage A dieses Registers).



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