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Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein,
1. Antrag Krüger (Hadersleben) u. Gen.:Den Reichskanzler aufzufordern und zu beauftragen, sofort Vorkehrungen dahin zu treffen, daß das durch den § 5 des Prager Friedens den nördlichen Distrikten Schleswigs gewährte Recht der freien Abstimmung über die staatsrechtliche Angehörigkeit derselben baldigst verwirklicht werde: 44.25. Sitz. v. 19.4.1877 S.608 bis 616.28. Sitz. v. 23.4.1877 S.718 (Berichtigung).Abgelehnt.
2. Prager Friedensvertrag, Revision des Art.V, siehe "Oesterreich" unter 7.
3. Interpellation Johannsen:Veranlaßt durch die im Anfange dieses Jahres erlassene Verfügung, worin alle in Nordschleswig wohnenden dänischen Staatsangehörigen, die im Jahre 1863 geboren waren, aufgefordert worden, sich zur preußischen Stammrolle zu melden, widrigenfalls ihre Ausweisung aus Deutschland in Aussicht gestellt ward, haben sich auch junge, noch vor dem militärpflichtigen Alter stehende nordschleswigsche Optanten zur preußischen Stammrolle gemeldet und um Wiederaufnahme in den preußischen und damit auch deutschen Staatsverband nachgesucht. Es ist nun vorgekommen, daß man von zwei Brüdern dem einen die Aufnahme zu Theil werden ließ, dagegen dem anderen selbige verweigerte.Ferner scheint es jetzt ein allgemein befolgtes Prinzip für Nordschleswig geworden zu sein, den daselbst wohnenden älteren Optanten, die wiederum preußische und damit auch deutsche Unterthanen zu werden wünschen, die Wiederaufnahme in den preußischen und beziehungsweise deutschen Staatsverband zu verweigern.Und endlich haben die Polizeibehörden in den nordschleswigschen Städten sowie auf dem Lande jetzt ein bisher nicht befolgtes Verfahren gegen dänische Unterthanen eingeleitet, indem man ihnen ohne weiteres verbietet, sich in Nordschleswig zu verheiraten oder seßhaft zu werden, selbst wenn sie alle von Ausländern sonst gewöhnlich verlangten Garantien mit Rücksicht auf eventuelle Verarmung ec. leisten wollen und können.Ich erlaube mir auf Grund dessen den Herrn Reichskanzler zu fragen:1. Sind die angeführten Thatsachen der hohen Reichsregierung bekannt?2. Ist die hohe Regierung willens, die zur Abhilfe dieser Beschwerden erforderlichen Maßregeln zu veranlassen?: 302.84. Sitz. v. 22.5.1883 S.2458 bis 2466.Beantwortung abgelehnt; besprochen.
4. Wegen der Versorgung der Angehörigen der vormaligen schleswig-holsteinschen Armee sowie deren Hinterbliebenen siehe "Militärpensionswesen" unter A.4., 16. u. 18. sowie B.
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