Sprengstoffe
Sprengstoffe,
1. Resolution der Kommission bei Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie v. 21.10.1878:Die Erwartung auszusprechen, daß dem Reichstag noch in der gegenwärtigen Session ein Gesetzentwurf vorgelegt werde, welcher den durch die bestehende Gesetzgebung nicht genügend getroffenen Gefahren, welche aus verbrecherischer Anwendung oder aus der unbefugten Bereitung, Innehabung und Verbreitung von Sprengstoffen hervorgehen, entgegentritt: 80.24. Sitz. v. 10.5.1884 S.532.Erledigt durch die inzwischen eingebrachte Vorlage (84) nachstehend unter 2.
2. Entwurf eines Gesetzes gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen: 84, zu 84.I.B.: 26. Sitz. v. 13.5.1884 S.579/81.II.B.: 26. Sitz. v. 13.5.1884 S.581 u. S.582.III.B.: Ab.Antr. 107.28. Sitz. v. 15.5.1884 S.628, S.630 bis 633.Gesetz v. 9.6.1884 RGB. 1884 S.61 bis 64.
3. Antrag Viereck u. Gen. auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung des Reichsgesetzes v. 9.6.1884 gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen: 98.I.B.: 73. Sitz. v. 24.3.1886 S.1633/45.Uebergang zur Tagesordnung.
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