Tagelöhne
Tagelöhne,
ortsübliche, Feststellung derselben.
1. Resolution der Kommission zur zweiten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes wegen Abänderung des Gesetzes, betr. die Krankenversicherung der Arbeiter:Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, die geeigneten Maßregeln zu ergreifen, daß in sämmtlichen Bundesstaaten die Feststellung der ortsüblichen Tagelöhne nach thunlichst gleichen Grundsätzen und den thatsächlichen Tagelohnsätzen gewöhnlicher Tagearbeiter entsprechend erfolge: 381.134. Sitz. v. 4.12.1891 S.3248.Angenommen.
2. Resolution Roesicke u. Gen. zur dritten Berathung desselben Gesetzentwurfs - der Antrag 658 wurde zurückgezogen -:Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, die geeigneten Maßregeln zu ergreifen, daß mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes auch eine anderweite Festsetzung der ortsüblichen Tagelöhne in Kraft tritt, sowie periodische Veröffentlichungen der festgesetzten ortsüblichen Tagelöhne von Reichswegen herbeigeführt werden: 755.197. Sitz. v. 18.3.1892 S.4834.Angenommen.
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