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Reichstag Session Reports


Trunksucht



Trunksucht,

1. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bestrafung der Trunkenheit: 70I.B.: 31. Sitz. v. 5.4.1881 S.777/86.32. Sitz. v. 6.4.1881 S.790/807.33. Sitz. v. 26.4.1881 S.829 (Berichtigung).34. Sitz. v. 27.4.1881 S.837.Komm.B. 161.Res. der Kommission:1. die verbündeten Regierungen wollen, wenn sie der Gründung von Asylen zur Heilung oder Verpflegung von Trunksüchtigen ihre Aufmerksamkeit zuwenden, den Gesichtspunkt festhalten, daß die Kosten für Verpflegung und Behandlung der in denselben internirten Personen nicht den Armenverbänden der bezüglichen Unterstützungswohnsitze, bezw. der Distrikts- und Lokal-Armenpflege zur Last fallen;2. dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung zu geben, ob es sich - abgesehen von den Fällen in § 5 - empfehle, gesetzliche Bestimmungen darüber zu treffen, unter welchen Bedingungen Personen, welche dem Trunke gewohnheitsmäßig ergeben sind, zwangsweise in Trinker-Asylen untergebracht oder darin zeitweise zurückgehalten werden können: 161.Unerledigt geblieben.(Siehe auch 5.)

2. Petitionen, betreffend die Einschränkung der Schankwirthschaften, Bekämpfung der Trunksucht ec.Pet.B. 227.Unerledigt geblieben.

3. Petitionen, die Herbeiführung gesetzlicher Mittel zur Bekämpfung der Trunksucht betreffend.Pet.B. 83 mit dem Antrage:Die Petitionen dem Herrn Reichskanzler zu überweisen mit dem Ersuchen:a) Ermittelungen darüber anzustellen, in welchem Umfange die Landesregierungen bezw. die Kommunen von der nach dem Gesetz v. 23.7.1879 ihnen zustehenden Befugniß, die Erlaubniß zur Schankwirthschaft oder zum Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus bezw. zur Gastwirthschaft von dem Nachweis eines vorhandenen Bedürfnisses abhängig zu machen, Gebrauch gemacht haben, und ob und inwieweit, wo dieses geschehen, die betreffende Vorschrift in der Praxis sich bewährt und namentlich dazu beigetragen hat, die Zahl der Schänken auf das wirkliche Bedürfnis zurückzuführen;b) zu erwägen, ob und inwieweit eine Ergänzung bezw. Abänderung der bestehenden Gesetzgebung im Sinne der Anträge der Petitionen vorzunehmen sein möchte;c) von dem Resultat der angestellten Ermittelungen und Erwägungen dem Reichstag Mittheilung zu machen.45. Sitz. v. 24.2.1888 S.1110 bis 1113.Angenommen.

4. Resolution der Kommission bei Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften:Mit Rücksicht darauf, daß nach den Erklärungen der Herren Vertreter des Bundesraths von den verbündeten Regierungen bereits gesetzgeberische Maßregeln zur wirksameren Bekämpfung der Trunksucht und eine Revision der gewerbepolizeilichen Vorschriften über den Vertrieb von Spirituosen erwogen werden, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, bei dieser Gelegenheit auch Maßregeln gegen die Mißbräuche, welche der Vertrieb von Spirituosen durch die Konsumvereine mit sich gebracht hat, vorzuschlagen und die Vorlage des Gesetzentwurfs möglichst zu beschleunigen: 132.52. Sitz. v. 4.4.1889 S.1301.Angenommen.

5. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bekämpfung der Trunksucht: 593.Unerledigt geblieben.

1. Petition um Erlaß eines Gesetzes zur Bekämpfung der Trunksucht.Pet.B. 348.Unerledigt geblieben.



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