Stöhr
Stöhr (NSDAP), Abgeordneter für den 11. Wahlkreis
Abgeordnete. Enthaftung der Abgeordneten Frau Agnes, Finke, Fleißner (Dresden), Kuhnt, Dr. Marum, Meier (Baden), Puchta, Seger (Dessau), Soldmann (Franken), Wagner (Pfalz) — Antr. Nr. 7, mdl. Ber. Nr. 8:
Bd. 457, 2. Sitz. S. 24B(Berichterstatter)
Geschäftsordnung. Änderungen der Geschäftsordnung. — Antr. Nr. 5, mdl. Ber. Nr. 9:
Bd. 457, 2. Sitz. S. 24B(Berichterstatter)
Obstruktionsverhinderung ist das Ziel der in Antr. Nr. 5 unter 1 (§ 2a — Ausschluß von Abgeordneten wegen Nichtteilnahme an den Arbeiten des Reichstags) und 4 (§ 98 Abs. 3 — Mitzählung der nach § 2a ausgeschlossenen Abgeordneten bei Feststellung der Beschlußfähigkeit) vorgesehenen Änderungen. — Unterschied zwischen der von den Nationalsozialisten und den Deutschnationalen Anfang 1931 getriebenen und einer etwa heute denkbaren Obstruktion. — Keine Verfassungsänderung durch § 98 Abs. 3:
Bd. 457, 2. Sitz. S. 24B
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