Marquardsen
Marquardsen,
1878Dr. .
Wahl eines Mitgliedes der Reichsschuldenkommission: 936.
Rechtsanwaltsordnung, zweite Berathung, § 103 (Uebergangsbestimmung, betreffend die beim Inkrafttreten des Gesetzes vorhandenen Rechtsanwälte): 1283.
Entwürfe eines Gerichtskostengesetzes, einer Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher und einer Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige: Zweite Berathung, Antrag auf Enblocannahme: 1347. Dritte Berathung, desgl.: 1479.
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