von Bismarck
von Bismarck,
1878Fürst , Reichskanzler.
Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, erste Berathung: 66.
Desgl., zweite Berathung: § 1 (Verbot von Vereinen): 124, 138, 140.
Schluß der Session: 389.
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