Gerichtsschreiber
Gerichtsschreiber.
Ersetzung der Bezeichnung »Gerichtsschreiber« durch eine andere, die Amtstätigkeit dieser Beamten besser und zeitgemäßer kennzeichnende, in allen Gesetzen.
Antrag Alpers, Hampe u. Gen.: Bd. 383, Nr. 513. — Unerledigt.
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