Erbsen
Erbsen
Verbot der Verarbeitung von reifen resp. getrockneten Erbsen, sogen. Sackerbsen (Hülsenfrüchte), zu Gemüsekonserven
Antr. Hemeter, Döbrich u. Gen.: Bd. 452, Nr. 1429. — Betr. Erlaß eines bezüglichen Verbots und betr. Verbot des Handels mit derartigen Produkten durch Verordnung gemäß § 5 des Lebensmittelgesetzes vom 5. Juli 1927
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