Bankwesen
Bankwesen. — Vergl. auch »Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt« und »Spar- und Girokassen usw.«
I. Verstaatlichung der Großbanken. Bankenaufsicht
1. Antr. (Gesetzentw. über den Umbau der Wirtschaft) Dr. Breitscheid u. Gen.: Bd. 454, Nr. 8. — § 2 Ziffer 3
2. Antr. (Gesetzentw. über Bankenverstaatlichung, Bankenaufsicht und Versicherungsverstaatlichung) Dr. Breitscheid u. Gen.: Bd. 454, Nr. 9
II. Subventionierung von Banken. — Siehe auch »Wirtschaft« unter III und IV
Antr.
Dr. Quaatz u. Gen.: Bd. 454, Nr. 139. — Betr. Vorlegung (dem Reichstag) einer Liste derjenigen Bankunternehmungen, die aus Reichsmitteln gestützt worden sind oder an denen das Reich durch direkte oder indirekte Beteiligung an der Gründung oder durch Kapitalbeteiligung oder Gewinnbeteiligung oder vertragliche Abmachungen irgendwelcher Art unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist
III. Direktorengehälter. — Vgl. auch »Wirtschaft« unter IV
Antr. Torgler, Dr. Neubauer (Berlin) u. Gen.: Bd. 454, Nr. 65. — Betr. Höchstgrenze von 7200 ℛ ℳ für die Gehälter der Direktoren und Inhaber solcher Banken und Börseninstitute, die aus Reichs- und Staatsmitteln subventioniert wurden
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