Verdingungswesen und behördliches Beschaffungswesen
Verdingungswesen und behördliches Beschaffungswesen
Handhabung des Verdingungswesens
1. Antr. Leicht u. Gen.: Bd. 454, Nr. 33. — Betr. Anweisung an die vergebenden Behörden dahin, daß sie bei Auftragerteilung nicht ohne weiteres dem ziffernmäßig niedrigsten Angebote den Zuschlag erteilen, sondern dabei nach den Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen verfahren
2. Antr. Leicht u. Gen.: Bd. 454, Nr. 42. — Betr. 1. Zuleitung der Aufstellung über die Vergebung der Reichsaufträge im Etatjahr 1930/1931, die nur den deutschen Länderregierungen zuging, auch an den Reichstag; 2. umgehende Vorlegung der Aufstellung über die Vergebung der Reichsaufträge im Etatjahr 1931/1932 in genauer Aufteilung nach deutschen Ländern und Wirtschaftsgruppen; 3. Veranlassung bei sämtlichen Reichsressorts und der Reichsbahn, daß künftig bei der Verteilung der Reichsaufträge, auch der Aufträge im Rahmen des Arbeitsbeschaffungsprogramms, die süddeutschen Länder nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Kapazität in gerechter Weise und besser als bisher berücksichtigt werden unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft; 4. Miteinschaltung der Ausgleichstelle der Länder und der Landesauftragstellen zur Herbeiführung eines gerechten Ausgleichs bei der Vergebung aller Reichsaufträge
3. Antr. Leicht u. Gen.: Bd. 454, Nr. 112 unter 5. — Betr. besondere Berücksichtigung der bayerischen Ostmark durch die Beschaffungsstellen der Reichsbehörden bei Vergebung von Aufträgen
4. Antr.
Dr. Quaatz u. Gen.: Bd. 454, Nr. 141. — Betr. Veranlassung, daß innerhalb des Arbeitsprogramms der Reichsregierung auf allen Sachgebieten, insbesondere auch seitens der Reichsbetriebe, Länder und Gemeinden, das kleine und mittlere Gewerbe besonders berücksichtigt wird
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