Genfer Konvention vom Roten Kreuz usw.
Genfer Konvention vom Roten Kreuz usw.
Gesetzentw. über das Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde und das Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen: Bd. 456, Nr. 236. — Betrifft die in Genf am 27. Juli 1929 unterzeichneten beiden Abkommen. — Der Gesetzentwurf enthält in Art. 2 eine den Schutz des Schweizer Wappens (weißes Kreuz auf rotem Grunde) bezweckende Abänderung des Gesetzes zum Schutze des Genfer Neutralitätszeichens vom 22. März 1902 (RGBl. S. 125)
Denkschrift: S. 67
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