Notstandsmaßnahmen
Notstandsmaßnahmen
Weihnachts- und Winterbeihilfe 1932/1933
1. Antr.
Dr. Breitscheid u. Gen.: Bd. 455, Nr. 25 (Eventualantr.). — Betr. Abänderung der Verordnung zur Ergänzung von sozialen Leistungen vom 19. Oktober 1932 (RGBl. I S. 499) dahin, daß die für die Zeit bis zum 1. April 1933 zu gewährende Zulage zur Unterstützung (Winterbeihilfe) auch den alleinstehenden Arbeitslosen sowie den Wohlfahrtserwerbslosen zugute kommt. Ferner Bestimmung, daß die Winterzulage denjenigen Erwerbslosen, denen zu ihrer Arbeitslosen- oder Krisenunterstützung eine zusätzliche Unterstützung gewährt wird, von den Fürsorgeverbänden auf die Zusatzunterstützung nicht angerechnet werden darf, und daß die aus dieser Regelung entstehenden Mehrausgaben das Reich zu tragen hat
2. Antr. (Gesetzentw. über eine Winterhilfe für die notleidende Bevölkerung) Dr. Breitscheid u. Gen.: Bd. 455, Nr. 27. — Betr. Schaffung einer zusätzlichen, in unentgeltlicher Belieferung mit Brot und Kohle und in verbilligter Abgabe von Fleisch bestehenden Winterhilfe für alle Empfänger von öffentlichen Unterstützungen und Renten (Arbeitslose, Sozialrentner, Empfänger von Kurzarbeiterunterstützung, Kleinrentner, Kriegsbeschädigte usw.)
3. Antr. Torgler, Rädel, Geisler u. Gen.: Bd. 455, Nr. 37. — Betr. Hilfsmaßnahmen zur Linderung der Not, in der sich infolge der anhaltenden Krise der kapitalistischen Wirtschaft die Erwerbslosen und andere Sozialhilfsbedürftige befinden (5 Punkte)
4. Antr. Torgler, Rädel, Geisler u. Gen.: Bd. 455, Nr. 38. — Betr. Gewährung von 1. baren Winterbeihilfen (50 bzw. 15 ℛ ℳ), 2. laufenden Naturalunterstützungen (Lebensmittel, Feuerungsmaterial, Kleidung) an alle Erwerbslosen, Sozial- und Kleinrentner sowie alle Fürsorgeberechtigten
5. Antr.
Dr. Frick, Feder (Sachsen), Stöhr, Hierl, Funk, Dreher u. Gen.: Bd. 455, Nr. 84. — Betr. Gewährung einer angemessenen Weihnachts- und Winterhilfe für die großen Massen der notleidenden Bevölkerung durch Unterstützung mit von Bauern und Angehörigen des gewerblichen Mittelstandes, denen der Gegenwert auf ihre Steuern angerechnet wird, zu liefernden Gegenständen des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Kleidungsstücke, Wäsche, Schuhzeug usw.)
Zu 1 bis 5:
Bd. 455, 2. Sitz. S. 30C
, Bd. 455, 2. Sitz. S. 30D
, Bd. 455, 2. Sitz. S. 35B
Bd. 455, 3. Sitz. S. 59A
, Bd. 455, 3. Sitz. S. 74D
, Bd. 455, 3. Sitz. S. 79B
, Bd. 455, 3. Sitz. S. 82C
, Bd. 455, 3. Sitz. S. 84A
, Bd. 455, 3. Sitz. S. 84B
, Bd. 455, 3. Sitz. S. 84D
, Bd. 455, 3. Sitz. S. 85A
, Bd. 455, 3. Sitz. S. 85B
, Bd. 455, 3. Sitz. S. 86A
, Bd. 455, 3. Sitz. S. 86B
, Bd. 455, 3. Sitz. S. 86C
, Bd. 455, 3. Sitz. S. 110D
. — Sämtliche Anträge dem 9. und 5. Aussch. überwiesen, und zwar Nr. 27, 37 und 38 in namentlicher Abstimmung (S. 84B, 86B)
Mdl. Ber. d. 9. und 5. Aussch.: Bd. 456, Nr. 245 (Anlage: Entschl. 1 und 2). — Betr. 1. Annahme der Antr. Nr. 27 und 84 als Entschließung Nr. 1 in der Fassung der Anlage; — 2. Unveränderte Annahme des Eventualantrags Nr. 25; — 3. Ablehnung der Antr. Nr. 37 und 38; — 4. Annahme der Entschließung Nr. 2 der Anlage; — 5. Erledigterklärung der bezüglichen Petitionen
6. Antr. (Gesetzentw. zur Belebung der Wirtschaft) Dr. Breit scheid u. Gen.: Bd. 455, Nr. 112. — § 4 Ziffer 2
7. Antr. Leicht u. Gen.: Bd. 455, Nr. 148. — Betr. Vornahme der Fleischverbilligung in der Weise, daß die sämtlichen Hauptunterstützten pro Woche und Kopf 2 Pfund Fleisch zu einem um je 30 Rpf unter dem Tagespreis stehenden Preis zunächst bis zum 1. März 1933 erhalten können
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