Scheckprivatrecht
Scheckprivatrecht
1. Entwürfe
a) eines Scheckgesetzes
b) eines Einführungsgesetzes zum Scheckgesetz: Bd. 456, Nr. 249. — Der Entwurf des Einführungsgesetzes enthält u. a. in den Artikeln 7, 9 und 10 Abänderungen des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 24. März 1897 in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 1898 (RGBl. S. 713), der Konkursordnung und des fünften Buches der Zivilprozeßordnung (Urkunden- und Wechselprozeß)
Begründung: S. 10
2. Gesetzentw. über die Abkommen zur Vereinheitlichung des Scheckrechts: Bd. 456, Nr. 263. — Betr. die in Genf am 19. März 1931 unterzeichneten Abkommen zur Vereinheitlichung des Scheckrechts, nämlich das Abkommen über das einheitliche Scheckgesetz, das Abkommen über Bestimmungen auf dem Gebiete des internationalen Scheckprivatrechts, das Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Scheckrecht sowie die Protokolle zu diesem Abkommen
Denkschrift: S. 106
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