Schulwesen
Schulwesen
A.
Allgemeines
1. Antr.
Dr. Perlitius u. Gen.: Bd. 455, Nr. 192, zweiter Absatz unter 3. — Betr. Schutz des deutschen Schul- und Bildungswesens in seiner zeitnotwendigen Leistungshöhe
2. Antr. Frau Dr. Matz, D. Strathmann u. Gen.: Bd. 456, Nr. 241 unter 2. — Betr. stärkere
Vereineinheitlichung
Vereineinheitlichung
des Schulwesens
B.
Schulen
I. Volksschule. Reichsschulgesetz
Antr.
Dr. Perlitius u. Gen.: Bd. 455, Nr. 192, zweiter Absatz unter 1. — Betr. Vorlegung des Entwurfs eines von der Reichsverfassung geforderten Reichsschulgesetzes auf der Grundlage der gewährleisteten Gewissensfreiheit und des Elternrechts, der der Bekenntnisschule in allen Ländern des Reiches Raum gibt, der Kirche die Rechte des Religionsunterrichtes und der religiös- sittlichen Erziehung sichert, der weiter der Privatschule die notwendige Lebensmöglichkeit gibt und die Gewissensnot der bekenntnismäßigen Minderheiten beseitigt
II. Berufsschulen
Antr.
Dr. Perlitius u. Gen.: Bd. 455, Nr. 195 unter 2 und 3. — Ziffer 3 bezieht sich u. a. auch auf den Religionsunterricht an Berufsschulen
III. Höhere Schulen
1. Antr.
Dr. Perlitius u. Gen.: Bd. 455, Nr. 192, zweiter Absatz unter 2. — Betr. Vereinfachung des höheren Schulwesens usw.
2. Antr. Frau Dr. Matz, D. Strathmann u. Gen.: Bd. 456, Nr. 241 unter 2. — Betr. stärkere Vereinheitlichung der Formen des höheren Schulwesens
IV. Privatschulen — siehe oben unter I
C.
Unterricht
I. Leibesübungen
Antr. Frau Dr. Matz, Simpfendörfer u. Gen.: Bd. 455, Nr. 210 unter 2. — Betr. Einführung der täglichen Turnstunde
II. Lernmittelfreiheit
Antr. (Gesetzentw. über Außerkraftsetzung des Versailler Vertrages und Streichung aller Rüstungsausgaben) Torgler, Dr. Neubauer u. Gen.: Bd. 455, Nr. 51. — Art. III unter d. — Betr. Herstellung der vollen Lern- und Lehrmittelfreiheit
III. Religionsunterricht. — Siehe auch oben Abschnitt B unter I und II
Antr.
Dr. Perlitius u. Gen.: Bd. 455, Nr. 192, zweiter Absatz unter 4. — Betr. Durchführung des Artikels 149 der Reichsverfassung in allen Ländern und bezüglich aller Schularten
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