Warenhäuser. Einheitspreisgeschäfte. Filialbetriebe
Warenhäuser. Einheitspreisgeschäfte. Filialbetriebe. — Vgl. auch »Gewerbesteuer« unter 1 (Bd. 455, Nr. 137)
1. Antr. Leicht u. Gen.: Bd. 455, Nr. 139. — Betr. Abänderung des Dritten Teils (Einheitspreisgeschäfte) der Notverordnung vom 9. März 1932 (RGBl. I S. 121) im Sinne des Fallenlassens der Einschränkung der Sperre für Errichtung neuer Einheitspreisgeschäfte sowie der Beschränkung auf Städte mit weniger als 100 000 Einwohnern
2. Antr. Leicht u. Gen.: Bd. 455, Nr. 140 unter 3. — Betr. Ersuchen an die Reichsregierung der Akzept- und Garantiebank zu untersagen, daß sie Großkredite an Warenhauskonzerne und ähnliche Unternehmungen begibt
3. Antr. Leicht u. Gen.: Bd. 455, Nr. 157. — Betr. Einführung der Erlaubnispflicht unter Würdigung des Bedürfnisnachweises für Errichtung von Warenhäusern, Filialbetrieben und Einheitspreisgeschäften, ebenso für die Ausdehnung solcher Betriebe auf Neueinführung von Erfrischungsbetrieben oder Erweiterung solcher
4. Antr. (Gesetzentw. zur Änderung der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz der Wirtschaft vom 9. März 1932 — Reichsgesetzbl. I S. 121)
Dr. Frick, Reinhardt u. Gen.: Bd. 455, Nr. 197. — Betr. Abänderung des Dritten Teils der Notverordnung vom 9. März 1932 im Sinne des grundsätzlichen gänzlichen Verbots der Neuerrichtung von Einheitspreisgeschäften
5. Antr. Jäger (Celle), Dr. Wienbeck, Timm, Dr. Everling u. Gen.: Bd. 455, Nr. 220. — Gegenstand wie zu 1
6. Antr. Jäger (Celle), Dr. Wienbeck, Timm, Dr. Everling u. Gen.: Bd. 455, Nr. 222 zweiter Absatz. — Betr. Bekämpfung der kollektivistischen, anonymen Kapitalwirtschaft der Großwarenhauskonzerne und der Großkonsumanstalten sowie des Großfilialwesens durch steuerliche und Verwaltungsmaßnahmen. U. a. Einführung des Bedürfnisnachweises für die Errichtung neuer Warenhäuser
7. Notverordnung
(Verordnung des Reichspräsidenten — Art. 48) über Wirtschaft und Finanzen. Vom 23. Dezember 1932 (RGBl. I S. 571):
Bd. 456, Nr. 272 unter 2. — Und zwar Erster Teil (Einheitspreisgeschäfte)
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