Wechselrecht
Wechselrecht
1. Gesetzentw. über die Abkommen zur Vereinheitlichung des Wechselrechts: Bd. 455, Nr. 177. — Betr. die in Genf am 7. Juni 1930 unterzeichneten Abkommen zur Vereinheitlichung des Wechselrechts, nämlich das Abkommen über das Einheitliche Wechselgesetz, das Abkommen über Bestimmungen auf dem Gebiete des internationalen Wechselprivatrechts, das Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Wechselrecht sowie die Protokolle zu diesen Abkommen
Denkschrift: S. 114
2. Entwürfe
a) eines Wechselgesetzes
b) eines Einführungsgesetzes zum Wechselgesetz: Bd. 456, Nr. 265. — Der Entwurf des Einführungsgesetzes enthält u. a. Änderungen des Wechselsteuergesetzes vom 12. Juli 1930 (RGBl. I S. 219)
Begründung: S. 14
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