Wohlfahrtspflege
Wohlfahrtspflege
I.
Öffentliche Fürsorge und Wohlfahrtserwerbslosenfürsorge. — Siehe auch »Notstandsmaßnahmen« und vgl. auch »Finanz- und Steuerpolitik« unter A II 4 (Wohlfahrtslasten der Gemeinden)
1. Antr. (Gesetzentw.) über Erhöhung der Sozialleistungen)
Dr. Breitscheid u. Gen.: Bd. 455, Nr. 26. — § 2
2. Antr. Torgler, Rädel u. Gen.: Bd. 455, Nr. 55. — Betr. 1. Zahlung der Wohlfahrtsunterstützung mindestens in Höhe der Sätze der gehobenen Fürsorge nach dem Stande vom 1. Januar 1931; — 2. Aufhebung der Rückerstattungspflicht für Leistungen aus der öffentlichen Wohlfahrtsfürsorge; — 3. Durchführung von Notstandsarbeiten bei Zahlung tariflicher Löhne und Versicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis der Notstandsarbeiter an Stelle der Fürsorgepflichtarbeiten
3. Antr.
Dr. Perlitius u. Gen.: Bd. 455, Nr. 87. — Betr. 1. unverzügliche Beseitigung der durch die Notverordnung vom 4. September 1932 und die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen entstandenen Ungerechtigkeiten und Härten ; — 2. Veranlassung der Länderregierungen, die für die Aufrechterhaltung der Anwartschaften in der Sozialversicherung von den Wohlfahrtserwerbslosen zu leistende Pflichtbeiträge aus öffentlichen Mitteln sicherzustellen
Zu 1 bis 3:
Bd. 455, 2. Sitz. S. 30D
, Bd. 455, 2. Sitz. S. 33C
Bd. 455, 3. Sitz. S. 59A
, Bd. 455, 3. Sitz. S. 82C
, Bd. 455, 3. Sitz. S. 86D
. — Zu 1 und 2: (Nr. 26 und 55) 9. und 5. Aussch. — Zu 3 (Nr. 87): 9. Aussch.
4. Antr. (Gesetzentw. zur Belebung der Wirtschaft)
Dr. Breitscheid u. Gen.: Bd. 455, Nr. 112. — § 4 Ziffer 1
5. Antr. Torgler, Rädel u. Gen.: Bd. 456, Nr. 348. — Betr. Abänderung des § 9 (Frage der Abhängigmachung der Fürsorge von einer Verpflichtung zum Kostenersatz) der »Reichsgrundsätze« in der Fassung vom 1. August 1931
II.
Kleinrentnerfürsorge. — Siehe auch »Notstandsmaßnahmen«
1. Antr. Frau Lehmann, Hergt (Hessen), Steinhoff, Frau D. von Tiling u. Gen.: Bd. 455, Nr. 161. — Betr. 1. Vorlegung eines Gesetzentwurfs über Gewährung eines Rechtsanspruchs an die Kleinrentner; — 2. Festsetzung einer Gesamtsumme für die Kleinrentnerfürsorge auch für die Zukunft bis auf weiteres in der Weise, daß unbeschadet der durch Tod usw. erfolgenden Abgänge grundsätzlich diese Gesamtsumme auch weiterhin für die Kleinrentner zur Verfügung steht
Bd. 455, 2. Sitz. S. 49A
Bd. 455, 3. Sitz. S. 65B
, Bd. 455, 3. Sitz. S. 79B
, Bd. 455, 3. Sitz. S. 81A
, Bd. 455, 3. Sitz. S. 82C
, Bd. 455, 3. Sitz. S. 87A
. — 9. und 5. Aussch.
2. Antr. Frau Dr. Matz, Simpfendörfer u. Gen.: Bd. 455, Nr. 213. — Betr. 1. wie oben bei Nr. 161 unter 1; — 2. Abänderung der Bestimmungen im Fünften Teil (Sozialversicherung und Fürsorge) der Vierten Notverordnung vom 8. Dezember 1931 dahin, daß für Sozialrentner und Kleinrentner die frühere gehobene Fürsorge in voller Höhe von ein Viertel Mehrleistung und die volle Freilassung des sogenannten Aufwertungsbetrages wiederhergestellt wird
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