Gerste
Gerste (Malz-, Brau-, Brenn-, Futter-Gerste), Verzollung:
Interpellation Speck: Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß ausländische Gerste, die unter Inanspruchnahme des für Futtergerste geltenden niedrigen Zollsatzes in das deutsche Zollgebiet eingeführt wurde, tatsächlich als "Malzgerste" Verwendung findet? Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um diese Umgehung des im Zolltarif für "Malzgerste" festgesetzten Zollsatzes für die Zukunft unmöglich zu machen?: Anl.Bd. VIII, Nr. 547.
Bd. V, 121. Sitz. S. 3754C (zurückgestellt).
Bd. V, 135. Sitz. S. 4195C.
Begründet, beantwortet und besprochen.
Siehe auch: Bd. I, 9. Sitz. S. 210C, Bd. I, 9. Sitz. S. 213D, Bd. I, 9. Sitz. S. 217B, Bd. I, 9. Sitz. S. 218C, Bd. I, 9. Sitz. S. 219C (Graupengerste usw.).
Rückvergütung des Gerstenzolles bei der Ausfuhr von Malz, Petition, siehe Zollwesen unter 3d ε.
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