Reichsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit
Reichsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit.AntragDr. Hieber, Beck (Heidelberg), Held, Graf v. Arnim: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, baldigst dem Reichstage einen Gesetzentwurf vorzulegen zur Abänderung des Gesetzes vom 1. Juni 1870 über den Erwerb und Verlust der deutschen Reichs- und Staatsangehörigkeit und in demselben
a) die Vorschriften über den Verlust der Staats- und Reichsangehörigkeit dahin abzuändern, daß ein Deutscher diese Rechte in der Regel nicht gegen seinen Willen verlieren kann, insbesondere, daß die Bestimmungen des § 21 des genannten Gesetzes über den Verlust dieser Rechte durch zehnjährigen Aufenthalt im Auslande aufgehoben werden;
b) der Wiedererwerb der Reichsangehörigkeit seitens früherer deutscher Reichsangehöriger und die Naturalisation von Nachkommen von Deutschen erleichtert;
c) dagegen die Naturalisation von Ausländern erschwert wird. Anl.Bd. IIIII, Nr. 60. — Unerledigt.
Siehe auch: Bd. I, 10. Sitz. S. 234B.
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