Arbeits- und Dienstverhältnisse im allgemeinen
Arbeits- und Dienstverhältnisse im allgemeinen. Siehe auch Arbeitsordnungen, Arbeitsvertrag, Arbeiterschutz, Gewerberecht, Sozialreform, Tarifverträge.
Resolution Albrecht u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1908: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der alle Arbeits- und Dienstverhältnisse, durch welche sich jemand verpflichtet, einen Teil seiner geistigen oder körperlichen Arbeitskraft für die häusliche Gemeinschaft, ein wirtschaftliches oder ein gewerbliches Unternehmen eines anderen gegen Lohn zu verwenden, durch reichsgesetzliche Vorschriften einheitlich regelt, die insbesondere
1. die Zeit, die Dauer und die Art der Arbeit so regeln, wie es die Erhaltung der Gesundheit, die Gebote der Sittlichkeit, die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Arbeiter und ihr Anspruch auf gesetzliche Gleichberechtigung fordern,
2. die Kranken-, Unfall-, Invaliditäts-, Alters-, Arbeitslosen-, Relikten- und Mutterschaftsversicherung ausbauen: Anl.Bd. 244 Nr. 544.
Bd. 231, 114. Sitz. S. 3573A.
Bd. 231, 119. Sitz. S. 3759B.
Abgelehnt.
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