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Privatrecht, internationales
Privatrecht, internationales.
Internationale Abkommen vom 17. Juli 1905, Haag, über das internationale Privatrecht, nämlich:
1. Abkommen, betreffend den Geltungsbereich der Gesetze in Ansehung der Wirkungen der Ehe auf die Rechte und Pflichten der Ehegatten in ihren persönlichen Beziehungen und auf das Vermögen der Ehegatten,
2. Abkommen über die Entmündigung und gleichartige Fürsorgemaßregeln,
3. Abkommen über den Zivilprozeß,
und
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Abkommens über den Zivilprozeß: Anl.Bd. 247 Nr. 891.
Erste Beratung: Bd. 232, 150. Sitz. S. 5097C.
Zweite Beratung: Bd. 232, 150. Sitz. S. 5102C.
Dritte Beratung: Bd. 232, 152. Sitz. S. 5217A. (Enblocannahme).
Angenommen nach der Vorlage.
Publikation noch nicht erfolgt.
Konkursrecht, Erbrecht, internationale Regelung: Bd. 232, 150. Sitz. S. 5098C.
Wechselrecht, internationale Regelung siehe Wechselrecht unter 2.
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