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Reichstag Session Reports


Technische Angestellte



Technische Angestellte. — Siehe auch Privatbeamte.

1. Rechtsverhältnisse (siehe auch Gewerbeordnung unter B 15 und Konkurrenzklausel):

a) Antrag Schack u. Gen.: Die verbündeten Regierungen um Vorlage von Gesetzentwürfen zu ersuchen, durch die

I. zwingende Vorschriften erlassen werden über den Dienstvertrag der technischen Angestellten, wonach

1. die Zahlung des Gehalts am Schlusse eines jeden Monats zu erfolgen hat;

2. die Fortzahlung des Gehaltes in Krankheitsfällen, jedoch nicht über die Dauer von sechs Wochen hinaus, festgelegt wird;

3. die Aufhebung des Dienstverhältnisses im Falle einer militärischen Uebung, die die Dauer von acht Wochen nicht übersteigt, für unzulässig erklärt wird;

4. die Berechtigung der Angestellten, die Erteilung eines Zeugnisses vom Tage der Kündigung an zu verlangen, bestimmt wird;

5. das Verbot einer Beschränkung des Angestellten hinsichtlich seiner gewerblichen Tätigkeit für die Zeit nach der Beendigung des Dienstverhältnisses ausgesprochen wird;

II. die Zuständigkeit der Gewerbegerichte auf technischen Angestellten ausgedehnt wird, tunlichst unter Errichtung besonderer Abteilungen, in denen die Beisitzer zur Hälfte technische Angestellte sein müssen: Anl.Bd. 239 Nr. 31. — Unerledigt.

b) Antrag Graf v. Hompesch, Dr. Schaedler, Dr. Spahn, Gröber: Die verbündeten Regierungen um Vorlegung von Gesetzentwürfen und um Anordnungen zu ersuchen, welche bezwecken:

A. bezüglich der Privatbeamten etc. (siehe Privatbeamte);

B. bezüglich der technischen Angestellten:

1. rechtliche Gleichstellung der technischen Angestellten mit den kaufmännischen Angestellten, insbesondere in bezug auf

a) die obligatorische Zahlung des Gehalts am Monatsschluß,

b) die Fortzahlung des Gehalts bei militärischen Uebungen bis zur Dauer von acht Wochen,

c) das Verbot der Abzüge vom Gehalt hinsichtlich der Beträge aus einer Kranken- oder Unfallversicherung,

d) die Ausstellung des Dienstzeugnisses schon bei Kündigung des Dienstverhältnisses,

e) die Konkurrenzklausel;

2. Gewährung angemessener Ruhezeiten, insbesondere der Sonntagsruhe, in erhöhtem Maße;

3. Ausdehnung der Zuständigkeit der Gewerbe- oder Kaufmannsgerichte auf die technischen Angestellten;

4. Anwendung der Bestimmungen Ziffer 1 bis 3 auf die technischen Angestellten in landwirtschaftlichen Rebenbetrieben, im Verkehrsgewerbe und im Bergbau: Anl.Bd. 239 Nr. 44. — Unerledigt.

c) Antrag Bassermann:

I. Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Zuständigkeit der Gewerbegerichte auf die technischen Angestellten, deren Jahresarbeitsverdienst an Gehalt fünftausend Mark nicht übersteigt, ausgedehnt wird, tunlichst unter Errichtung besonderer Abteilungen, in denen die Beisitzer zur Hälfte technische Angestellte sein müssen;

II. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, sich mit den verbündeten Regierungen ins Benehmen zu setzen, daß die Gewerbeaufsichtsbeamten der Einhaltung der den technischen Angestellten durch §§ 105a ff. der Gewerbeordnung gewährleisteten Sonntagsruhe besondere Aufmerksamkeit widmen;

III. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, eine Prüfung und Erwägung der Frage herbeizuführen, ob Anlaß vorliegt, die maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen in der Richtung abzuändern, daß in Zukunft auf Verlangen die Zeugnisse der kaufmännischen und technischen Angestellten im Auslande seitens der Konsulatsbehörden gebührenfrei beglaubigt werden: Anl.Bd. 240 Nr. 186. — Unerledigt.

d) AntragDr. Ablaß u. Gen:

I. Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Zuständigkeit der Gewerbegerichte auf die technischen Angestellten, deren Jahresarbeitsverdienst an Gehalt fünftausend Mark nicht übersteigt, ausgedehnt wird, tunlichst unter Errichtung besonderer Abteilungen, in denen die Beisitzer zur Hälfte technische Angestellte sein müssen;

II. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, sich mit den verbündeten Regierungen ins Benehmen zu setzen, daß die Gewerbeaufsichtsbeamten der Einhaltung der den technischen Angestellten durch §§ 105a ff. der Gewerbeordnung gewährleisteten Sonntagsruhe besondere Aufmerksamkeit widmen;

III. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, eine Prüfung und Erwägung der Frage herbeizuführen, ob Anlaß vorliegt, die maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen in der Richtung abzuändern, daß in Zukunft auf Verlangen die Zeugnisse der kaufmännischen und technischen Angestellten im Auslande seitens der Konsulatsbehörden gebührenfrei beglaubigt werden: Anl.Bd. 240 Nr. 190. — Unerledigt.

e) Resolution Graf v. Hompesch u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1908, gleichlautend mit dem Antrag 1b: Anl.Bd. 243 Nr. 519:

Bd. 231, 119. Sitz. S. 3758B.

Angenommen.

f) Arbeitskammern.

Resolution Schack u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1908, betreffend Arbeitskammern für die Handelsangestellten und für die Werkmeister und Techniker: Anl.Bd. 245 Nr. 568, — siehe Handelsgewerbe unter 2.

Siehe insbesondere: Bd. 231, 117. Sitz. S. 3683D.

Arbeitskammern für technische Angestellte bezw. Einbeziehung der technischen Angestellten in das Arbeitskammergesetz:

Bd. 234, 185. Sitz. S. 6291D.

Bd. 234, 186. Sitz. S. 6317B, Bd. 234, 186. Sitz. S. 6322C, Bd. 234, 186. Sitz. S. 6323D, Bd. 234, 186. Sitz. S. 6332D.

Resolution der 34. Kommission zur Vorberatung eines Arbeitskammergesetzes: dem Reichstage baldmöglichst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen den technischen Angestellten (Betriebsbeamte, Werkmeister, Technicker, Tit. VII Abschnitt III b der Gewerbeordnung) eine den Bedürfnissen dieses Standes entsprechende Vertretung geschaffen wird. — Anl.Bd. 255 Nr. 1418 (S. 79). — Unerledigt.

g) Siehe auch: Rechtsverhältnisse, Koalitionsrecht usw.:

Bd. 227, 26. Sitz. S. 689C/ Bd. 227, 26. Sitz. S. 689D.

Bd. 227, 29. Sitz. S. 773C.

Bd. 228, 36. Sitz. S. 1040A.

Bd. 231, 114. Sitz. S. 3563B (Rechtsverhältnisse).

Bd. 232, 143. Sitz. S. 4823D, Bd. 232, 143. Sitz. S. 4825A, Bd. 232, 143. Sitz. S. 4825B (Versammlungsrecht, Anzeigepflicht — Antrag Preiß: Anl.Bd. 247 Nr. 859)

Technisch - industrielle Beamte, Organisation, Boykottierungen seitens der Arbeitgeber, Vorfälle in Augsburg (Metallindustrie) und Oberschlesien (Geheimer Ober-Bergrat Uthemann):

Bd. 234, 196. Sitz. S. 6622A ff., Bd. 234, 196. Sitz. S. 6626C, Bd. 234, 196. Sitz. S. 6630A, Bd. 234, 196. Sitz. S. 6635A.

Bd. 234, 198. Sitz. S. 6670C, Bd. 234, 198. Sitz. S. 6684A.

Bd. 234, 199. Sitz. S. 6704A.

Bd. 234, 201. Sitz. S. 6766A ff., Bd. 234, 201. Sitz. S. 6768D ff.

Bd. 234, 202. Sitz. S. 6812D.

Bd. 234, 203. Sitz. S. 6818B.

Siehe auch Bergbau unter C 9, C 13 und C 18 und Schwarze Listen.

2. Erfinderschutz siehe Patentgesetz unter 4.



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