German Reichstag Session Reports

MDZ Home


MDZ Search

MDZ Reports (full text)Icon externer Link
MDZ Indices
MDZ Year/Date
MDZ MembersIcon externer Link

MDZ Browse

Reports/Appendices:
MDZ 1867 - 1895
MDZ 1895 - 1918
MDZ 1918 - 1942

MDZ Compendiums (Members)

MDZ Inform

MDZ Project
MDZ Technical Advice
MDZ Imprint
MDZ Privacy
MDZ Accessibility

>> Deutsch

Reichstag Session Reports


Werkpensionskassen



Werkpensionskassen, Beitragszahlung, Ansprüche der aus dem Betrieb geschiedenen Arbeiter.

1. Regelung der Frage im Rahmen des Gesetzes über den Versicherungsvertrag bezw. der Gewerbeordnung (§§ 117 und 122 G.O.) — Antrag Albrecht u. Gen. zum Gesetz über den Versicherungsvertrag: Anl.Bd. 246 Nr. 692:

Bd. 232, 147. Sitz. S. 4997B, Bd. 232, 147. Sitz. S. 4998B ff., Bd. 232, 147. Sitz. S. 5005B, Bd. 232, 147. Sitz. S. 5005D ff.

Bd. 232, 148. Sitz. S. 5015C ff., Bd. 232, 148. Sitz. S. 5026C, Bd. 232, 148. Sitz. S. 5027D, Bd. 232, 148. Sitz. S. 5028D (Antrag Albrecht abgelehnt).

Bd. 232, 152. Sitz. S. 5222A.

Siehe auch: Bd. 236, 252. Sitz. S. 8299A.

Anwendung der §§ 138 und 826 BGB. auf die Versicherung: Bd. 232, 148. Sitz. S. 5016B, Bd. 232, 148. Sitz. S. 5028C.

Grundsätze des Aufsichtsamts für Privatversicherungen bezüglich der Werkpensionskassen, Rückgewähr der Beiträge usw.:

Bd. 236, 251. Sitz. S. 8274D, Bd. 236, 251. Sitz. S. 8279B, Bd. 236, 251. Sitz. S. 8281B, Bd. 236, 251. Sitz. S. 8289B, Bd. 236, 251. Sitz. S. 8289D.

Bd. 236, 252. Sitz. S. 8305D, Bd. 236, 252. Sitz. S. 8313B.

Verhältnis zur Reichsversicherungsordnung, Inkrafttreten der Witwen- und Waisenversorgung, Anrechnung der Bezüge auf die Leistungen der Werkpensionskassen:

Bd. 236, 251. Sitz. S. 8265B, Bd. 236, 251. Sitz. S. 8275C, Bd. 236, 251. Sitz. S. 8279C, Bd. 236, 251. Sitz. S. 8286D.

Bd. 236, 252. Sitz. S. 8292A, Bd. 236, 252. Sitz. S. 8299A, Bd. 236, 252. Sitz. S. 8306D, Bd. 236, 252. Sitz. S. 8309B, Bd. 236, 252. Sitz. S. 8313B.

2. Regelung durch besonderes Gesetz.

a) Antrag Albrecht u. Gen.: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch Welchen die Verhältnisse der für Hütten- und Walzwerke nebst zugehörigen Betrieben, für Konstruktionsweksträtten, Maschinenfabriken, Textilfabriken und andere industrielle Etablissements errichteten Pensionskassen unter Beobachtung folgender Grundsätze für das ganze Reich einheitlich geregelt werden:

1. Festsetzung einer Maximalgrenze der Eintrittsgelder und Beiträge. Die Beiträge der Werksbesitzer haben mindestens 50 Prozent der Arbeiterbelträge zu betragen;

2. Selbstverwaltung der Kassen durch Vertreter der Mitgliedschaft unter Teilnahme der Werksvertretung. Doch muß die Arbeitervertretung entscheidenden Einfluß auf die Ausgestaltung der internen Kassenverhältnisse haben. Die Wahl der Arbeitervertreter hat auf Grund des geheimen direkten Wahlrechts zu erfolgen. Das Wahlrecht ist allen aktiven, invaliden und freiwilligen Kassenmitgliedern zu erteilen. Beamte dürfen nur als Werksvertreter zugelassen werden. Durch Entlassung aus der Arbeit darf dem Arbeitervertreter das Mandat nicht verloren gehen;

3. Sicherung der erworbenen Pensionsansprüche, nach freiwilliger oder unfreiwilliger Aufgabe der Werksarbeit, durch Zahlung einer mäßigen Anerkennungsgebühr, oder freiwillige Zahlung des früheren Beitrags; im letzteren Falle entsprechende Steigerung der Pensionsansprüche. Gegenseitigkeitsverhältnis der Kassen. Rückzahlung der Einzahlungen, abzüglich der Verwaltungsunkosten, an solche ausscheidenden Mitglieder, die mehr als 200 Wochen Beiträge zahlten und nicht mehr aktive oder freiwillige Mitglieder ähnlicher Kassen werden können;

4. Ausschluß der Anrechnungsfähigkeit von Unfall- oder Invalidenrenten oder Militärpensionen, sofern die Gesamtbezüge nicht den Durchschnittslohn übersteigen, den das betreffende Mitglied in den letzten 10 Jahren verdient hat;

5. Aufhebung aller statutarischen Bestimmungen, welche die Kürzung oder Entziehung der Pensionen auch in solchen Fällen vorschreiben, die mit den materiellen Interessen der Kasse nicht im Zusammenhang stehen. — Anl.Bd. 243 Nr. 491. — Unerledigt.

b) Resolution der Kommission zur Vorberatung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag usw.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, baldmöglichst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Rechtsverhältnisse der Pensions-, Witwen- und Waisenkassen, welche von industriellen Arbeitgebern für die Arbeiter ihrer Betriebe eingerichtet sind, insbesondere die Ansprüche der aus dem Betriebe ausscheidenden Arbeiter an die Leistungen der Kasse resp. auf Rückzahlung eines entsprechenden Teils der Beiträge geregelt werden. — Anl.Bd. 245 Nr. 626.

Bd. 232, 147. Sitz. S. 4998C, Bd. 232, 147. Sitz. S. 5005B.

Bd. 232, 148. Sitz. S. 5015C ff., Bd. 232, 148. Sitz. S. 5029A

Angenommen.

c) Interpellation Albrecht u. Gen.: Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß sich durch die von Arbeitgebern für die Arbeiter ihrer Betriebe errichteten Pensions-, Witwen- und Waisenkassen schwere Mißstände und Schädigungen für die aus den Betrieben ausscheidenden Arbeiter ergeben haben?

Ist der Herr Reichskanzler bereit, durch eine gesetzliche Regelung der Rechtsverhältnisse dieser Kasseneinrichtungen den zutage getretenen Mißständen zu begegnen, insbesondere die Ansprüche der aus den Betrieben ausscheidenden Arbeiter zu wahren durch die Berechtigung der Arbeiter auf eine freiwillige Weiterversicherung oder die Verpflichtung der Kassen auf Rückzahlung der Beiträge?: Anl.Bd. 254 Nr. 1323:

Bd. 236, 251. Sitz. S. 8265C.

Bd. 236, 252. Sitz. S. 8290A.

Begründet, beantwortet und besprochen.

Entstehung der Pensionskassen, Geschichtliche Rückblicke:

Bd. 236, 251. Sitz. S. 8275D ff.

Bd. 236, 252. Sitz. S. 8307A ff.

Werkpensionskassen, Einschränkung des Koalitionsrechts, des Streikrechts:

Bd. 236, 251. Sitz. S. 8266B ff, Bd. 236, 251. Sitz. S. 8275C, Bd. 236, 251. Sitz. S. 8277B.

Bd. 236, 252. Sitz. S. 8292D.

3. Petitionen, betreffend die gesetzliche Regelung des privaten Arbeiterpensionskassenwesens, und zwar:

des Zentralrats der Deutschen Gewerkvereine in Berlin und

des Christlichen Metallarbeiterverbandes in Duisburg: 205. Bericht der Petitionskommission: Anl.Bd. 255 Nr. 1360. — Berichterstatter:

Abgeordneter Giesberts:

Bd. 237, 282. Sitz. S. 9455A.

Ueberweisung zur Erwägung bezw. zur Berücksichtigung.

4. Einklagung der Beiträge vor den Gewerbegerichten:

Bd. 232, 147. Sitz. S. 4997D, Bd. 232, 147. Sitz. S. 5001B.

Bd. 232, 152. Sitz. S. 5222B, Bd. 232, 152. Sitz. S. 5223C.

Siehe auch Firma Krupp.

5. a) Zentralisation der W., Verhältnis der sogenannten gelben Gewerkschaften zu den W.:

Bd. 232, 147. Sitz. S. 5003D.

Bd. 232, 148. Sitz. S. 5017A.

b) Verband von W. an Stelle einzelner W., Vereinsversicherungsbank für Deutschland in Westfalen, Zentralpensionsanstalt in Oberschlesien:

Bd. 232, 148. Sitz. S. 5020B.

Bd. 236, 251. Sitz. S. 8277C, Bd. 236, 251. Sitz. S. 8278A, Bd. 236, 251. Sitz. S. 8289C.



PDF of this text



Please cite this website as http://www.reichstagsprotokolle.de/en_Sach_bsb00002848_001398