Gesundheitsschädliche Betriebe
Gesundheitsschädliche Betriebe.
Frage der Notwendigkeit der Anfertigung von Statistiken, über Berufskrankheiten, Auskunfterteilung der Krankenkassen über Zahl und Ort der Krankheiten an die Gewerbeaufsichtsbeamten: Bd. 267, 174. Sitz. S. 6690B ff.
Siehe auch: Bd. 267, 175. Sitz. S. 6713A ff. (Frage der Zentralisierung der Krankenstatistik).
Statistik der Todesfälle, die infolge von Vergiftungen eingetreten sind; Ausgestaltung der Uebersicht, Angaben über Anzahl der Todesfälle, die infolge gewerblicher Vergiftungen eingetreten sind: Bd. 265, 150. Sitz. S. 5584A.
Gleichstellung der Vergiftungen mit den Unfällen: Bd. 265, 151. Sitz. S. 5616C.
Gleichstellung der Vergiftungen mit den Unfällen, Vergiftungen usw., Einbeziehung in die Unfallversicherung (Regelung nach der Reichsversicherungsordnung, Befugnisse des Bundesrats, Erweiterung), — Gefahren für Arbeiter der chemischen Industrie, der Hüttenwerke, der Industrie, die Blei verwendet. Gefahren der Milzbrandvergiftung, Phosphornekrose usw.: Bd. 267, 176. Sitz. S. 6802C ff.
Resolution Albrecht u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1911: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, daß alle gewerblichen Vergiftungen, insbesondere solche, die bei Gewinnung und Verarbeitung von Teerabkömmlingen, Arsen, Blei, Chlor, Chrom, Schwefel, Stickstoffverbindungen, Quecksilber und Phosphor vorkommen, einer ärztlichen Anmeldepflicht unterstellt werden: Bd. 278 Nr. 830.
Bd. 265, 151. Sitz. S. 5638A, Bd. 265, 151. Sitz. S. 5638C.
Angenommen.
Siehe im übrigen Gewerbeordnung unter B 7, siehe ferner Bleiverwendung in der Industrie, Chemische Industrie usw.
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