Arbeiterrecht, Arbeiterschutz im allgemeinen
Arbeiterrecht, Arbeiterschutz im allgemeinen.
Antrag Albrecht u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstag einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die zum Schutze der Arbeiter und Angestellten und zur Regelung des Arbeitsvertrages bestehenden Gesetze und Verordnungen zu einem einheitlichen Arbeiterrecht vereinigt und ausgebaut werden: Bd. 298 Nr. 148. — Unerledigt.
Frage eines allgemeinen einheitlichen Arbeiter- und Angestelltenrechts, einheitliche Regelung des Arbeitsvertrags; Kompliziertheit und Vielseitigkeit der Arbeiterschutzgesetzgebung, Tendenz zur Kasuistik, zum Reglementieren:
Bd. 283, 7. Sitz. S. 77D.
Bd. 283, 15. Sitz. S. 304B.
Bd. 283, 21. Sitz. S. 503B.
Bd. 287, 92. Sitz. S. 3015B ff., Bd. 287, 92. Sitz. S. 3022D.
Bd. 292, 202. Sitz. S. 6869B.
Frage eines allgemeinen einheitlichen Arbeiter- und Angestelltenrechts, Siehe auch Gewerbeordnung unter A.
Vorlegung einer Denkschrift über die wirtschaftlichen, gesundheitlichen, sittlichen und sozialen Wirkungen der deutschen Arbeiterschutz- und Arbeiterversicherungsgesetzgebung usw. (Antrag), Beauftragung der Gewerbeaufsichtsbeamten mit der Ausarbeitung usw., jährliche Erhebungen der Gewerbeaufsichtsbeamten usw.: Bd. 287, 92. Sitz. S. 3032D ff.
Notwendigkeit größerer Gleichmäßigkeit in der sozialen Gesetzgebung der Industriestaaten, Aufrechterhaltung der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Industrie, Frage der Durchführung internationaler Abmachungen seitens der einzelnen Staaten:
Bd. 283, 15. Sitz. S. 320C, Bd. 283, 15. Sitz. S. 325B.
Bd. 283, 16. Sitz. S. 336D, Bd. 283, 16. Sitz. S. 359C.
Bd. 291, 190. Sitz. S. 6501C.
Notwendigkeit größerer Gleichmäßigkeit in der sozialen Gesetzgebung der Industriestaaten, Vergleich der Arbeiterschutzgesetzgebung Deutschlands mit der des Auslandes: Bd. 286, 91. Sitz. S. 2989A (Vereinigte Staaten).
Siehe im übrigen Sozialpolitik, Gewerbeordnung, Arbeitsgerichte, Versicherungswesen usw.
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